22-1082

Größere und deutlich erkennbare Fahrradampeln Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 16.06.2025 Mobilitätsausschuss Ö 3

Sachverhalt

Mit der Zunahme sicherer Radwege geht die Zunahme von Fahrradampeln einher. Doch die Fahrradampeln sind nicht immer eindeutig oder schwer erkennbar, insbesondere im Zusammenhang mit Aufstelltaschen zum indirekten Linksabbiegen auf großen Kreuzungen wie an der Kreuzung Osdorfer Landstraße/Flurstraße (Anlage). Die winzigen Pfeile unter den Signalgebern sind von der anderen Straßenseite kaum zu erkennen, so dass es zu Verwechslungen kommen kann, obwohl dort separate Signalgeber vorhanden sind und Fahrradampeln immer vor dem Bereich aufgestellt sind, für den sie gelten. An der Elbchaussee, Höhe Teufelsbrück wurde ein Signalgeber zum Geradeausfahren wieder abgedeckt verdeckt, nachdem es aufgrund der Positionierung an einer Aufstelltasche zum Linksabbiegen zu Missverständnissen und gefährlichen Situationen kam. An anderen Signalgebern an Aufstelltaschen zum indirekten Linksabbiegen wie an der Kreuzung Reventlowstraße/ Klein Flottbeker Weg beim Abbiegen aus der Reventlowstraße in den Agathe-Lasch-Weg fehlen hingegen die Richtungspfeile und die Signalgeber sind aus dem Klein Flottbeker Weg sichtbar, so dass es dort ebenfalls zu Missverständnissen kommt.

Auf dem Portal veloroute.hamburg heißt es: „Hamburgs Fahrradampeln sind zu klein und schlecht ablesbar, vor allem die winzigen Richtungspfeile. Zudem muss man die Ampeln oft suchen und dann überlegen, ob sie überhaupt zu beachten sind.“

In den Richtlinien für Lichtsignalanlagen - Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr heißt es: „Gelten die Signale nur für bestimmte Fahrtrichtungen, so sind in allen drei Leuchtfeldern zusätzlich zu dem Fahrradsinnbild leuchtende Richtungspfeile zu zeigen (Abbildung 1).

Werden Signalgeber in verkleinerter Ausführung verwendet, kann das Fahrradsinnbild als weißes Leuchtsinnbild auf dunklem Grund (Abbildung 2) oder ein verkleinertes Zusatzschild mit Zeichen 237 der StVO über den für die Radfahrer geltenden Signalgeber gezeigt werden. Die farbigen Leuchtfelder enthalten dann keine Sinnbilder, gegebenenfalls Richtungspfeile.“

Signalgeber haben einen Standarddurchmesser von 200 mm, ab einer Anbringungshöhe von 3,5 Metern kann ein Durchmesser von 300 mm verwendet werden. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende teilte in Drucksache 22-0824 mit: „Radverkehrssignalgeber haben einen Standarddurchmesser von 110 mm. Abweichende Maße für Radverkehrssignalgeber sind nicht vorgesehen, weshalb die Pfeilsymbole nicht größer ausgeführt werden können. Bei Neuplanungen wird zunehmend darauf geachtet, dass die Radsignalgeber so eingedreht werden, dass sie nicht missverständlich interpretiert werden können. An Örtlichkeiten, wo ein solches Eindrehen nicht möglich ist, dient der Pfeil als zusätzliche Orientierung für den in der Aufstelltasche wartenden Radverkehr.“

Es ist nicht nachvollziehbar, dass für die Signalisierung in Aufstelltaschen keine standardisierte Verwendung von Richtungspfeilen vorgesehen ist. Festgelegt wird die Verwendung von verkleinerten Signalgebern für den Radverkehr in Kapitel 2.3.4.4 des Leitfadens für Lichtsignalanlagen vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).

Vor diesem Hintergrund möge der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung empfehlen zu beschließen:

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG den LSBG-Leitfaden für Lichtsignalanlagen und etwaige weitere Richtlinien anzupassen, um

  1. r den Radverkehr aufgrund der örtlichen Besonderheiten (z. B. hohes Radverkehrsaufkommen, hohe Geschwindigkeiten, große Kreuzungen) auch Signalgeber mit einem Durchmesser von 200 mm verwenden zu können;
  2. r verkleinerte Radverkehrssignalgeber standardmäßig das Fahrradsinnbild als weißes Leuchtsinnbild auf dunklem Grund über den für den Radverkehr geltenden Signalgebern zu zeigen und die farbigen Leuchtfelder ohne Fahrradsinnbilder zu verwenden;
  3. die Signalisierung an Aufstelltaschen zum indirekten Linksabbiegen mit oder ohne Richtungspfeilen dahingehend zu standardisieren, dass es nicht zu Verwechslungen kommen kann.
Petitum/Beschluss

Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.06.2025
Ö 3
Anhänge

Ampel Osdorfer Landstraße/ Flurstraße

Lokalisation Beta
Reventlowstraße Agathe-Lasch-Weg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.