Fahrradbügelprogramm Altona Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 16.06.2025 Mobilitätsausschuss Ö 7.7
Das Bezirksamt Altona betont auf seiner Website, es habe sich zum Ziel gesetzt, transparent über anstehende Baumaßnahmen zu informieren. In der Antwort auf Drucksache 22-0106.1 verwies das Amt zudem darauf, dass bereits 2021 eine zentrale Baustellen-Webseite eingerichtet wurde und es auf „proaktive Kommunikation“ setze; gleichzeitig sprach es allerdings den jeweiligen Baustellen-Verursachern die Hauptverantwortung für die Information zu.
Bürger berichteten, dass die temporäre Halteverbotszone Fischers Allee 70 –und deren Zweck– im Herbst 2024 weder auf hamburg.de noch in ALLRIS oder der Baustellenkarte zu finden war. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Auskünfte zu folgenden Punkten:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Allgemeine Fragen zum Fahrradbügelprogramm
Zu 1:
Fahrradbügel werden im Bezirk im Rahmen größerer Straßenbaumaßnahmen, gezielter Einzelplanungen und durch die bezirkliche Wegeaufsicht eingebaut.
Eine systematische Erfassung der Standorte liegt nicht vor. Dem Bezirksamt steht hierfür keine Datenbank zur Verfügung. Eine manuelle Auswertung von ca. 1.600 Vorgängen würde rund acht Wochen dauern und kann daher in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ausgewertet werden.
Die Auswahl der Standorte erfolgt anhand örtlicher Gegebenheiten (hoher Bedarf beim Fahrradpark, nahegelegene Geschäfte), fachlicher Einschätzungen oder Hinweisen aus der Bevölkerung. Fahrradbügel tragen dabei zur besseren Organisation des öffentlichen Raums (z.B. Verhinderung von Falschparken) und zur Förderung des Radverkehrs bei.
Zu 2:
Nein.
Zu 3:
Aufgrund begrenzter Kapazitäten sind derzeit keine umfangreichen Planungen zum Bau von Fahrradbügeln in Arbeit. Einzelne Bügel werden nur im Rahmen anderer Straßenprojekte oder durch die Wegeaufsicht eingebaut. Daher lassen sich konkrete Standorte oder Stückzahlen derzeit nicht benennen.
Zu 4:
Bei Maßnahmen, wo Fahrradbügel umgesetzt werden, wird mit Ausnahme von einzelnen Fahrradbügeln, die durch die Wegeaufsicht umgesetzt werden, grundsätzlich der gesamte Straßenraum und die Auswirkungen der Maßnahme betrachtet. Die Schaffung von Ersatzparkplätzen ist bei begrenzter Flächenverfügbarkeit im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht möglich.
Kommunikation und Transparenz
Zu 5:
Straßenbaumaßnahmen und Maßnahmen aus dem Fahrradbügelprogramm werden je nach Umfang in folgenden offiziellen Systemen dokumentiert:
- ALLRIS-Ratsinformationssystem (z. B. Mitteilungsdrucksachen, Beschlussrückmeldungen)
- Baustellenkarte (bei größeren Straßenbaumaßnahmen)
- Mobilitätsausschuss oder öffentliche Infoveranstaltungen (bei größeren Projekten)
Diese Systeme sind öffentlich zugänglich.
Einzelne von der Wegeaufsicht eingesetzte Fahrradbügel werden nicht vorab angekündigt.
Zu 6:
Die Maßnahmen wurde in Drucksache 21-5074 angekündigt.
Zu 7:
Die Anzahl an Beschwerden oder Anfragen ist nicht quantifizierbar, da sie nicht systematisch erfasst werden und bei verschiedenen Stellen eingehen.
Zu 8:
Fehlanzeige. Die Verantwortung für die rechtzeitige und umfassende Information der Öffentlichkeit liegt gem. Drucksache 22-0106.1 bei den jeweiligen Veranlassern. Das Bezirksamt selbst ist nicht verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit von Maßnahmen Dritter.
Zu 9:
Die Informationskanäle werden maßnahmenspezifisch je nach Umfang und Relevanz der Maßnahme ausgewählt. Zusätzliche Schritte, um die Sichtbarkeit zu erhöhen, sind nicht geplant.
Beispiel Fischers Allee 70 (2. Halbjahr 2024)
Zu 10:
Ja, die Maßnahme ist Teil der Umsetzung des Verkehrskonzeptes von freiRaum Ottensen. Mit der Maßnahme wurden zusätzliche Fahrradabstellanlagen im Straßenraum geschaffen, da ein erhöhter Bedarf festgestellt wurde.
Zu 11:
Es sind keine Beschwerden im konkreten Zeitraum bekannt und protokolliert.
Gleichwohl wurde im Rahmen der umfangreichen Bürgerbeteiligung zu freiRaum Ottensen und in der DIPAS Umfrage zum Fahrradparken in Altona (16.05.-13.06.2024) der Wunsch nach weiteren Fahrradabstellanlagen in der Fischers Allee und im Umfeld genannt.
Zu 12:
Die Maßnahme in der Fischersallee sollte laut Planvorgabe bis zum Jahresende 2024 abgeschlossen werden. Die Arbeiten sollten unmittelbar nach der Auftragsvergabe am 15.07.2024 beginnen. Der tatsächliche Baubeginn war jedoch erst am 17.09.2024. Die Umsetzung erfolgte somit im vierten Quartal 2024 und wurde am 10.12.2024 termingerecht beendet.
Es kam zu mehreren krankheitsbedingten Unterbrechungen, die jedoch die Gesamtfertigstellung nicht verzögerten.
Zu 13:
Die Maßnahme wurde durch das Bündnis für den Fuß- und Radverkehr der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) finanziert.
Zu 14:
Ja, begleitende Informationen können interessierte Bürger:innen im Verkehrskonzept Freiraum Ottensen auf der Homepage einsehen.
Zu 15:
Mögliche Auswirkungen des “Masterplans Parken” auf geplante Fahrradbügelmaßnahmen werden derzeit noch mit der BVM abgestimmt.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.