22-1052

Fahrradbügelprogramm Altona Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 16.06.2025 Mobilitätsausschuss Ö 7.7

Sachverhalt

Das Bezirksamt Altona betont auf seiner Website, es habe sich zum Ziel gesetzt, transparent über anstehende Baumaßnahmen zu informieren. In der Antwort auf Drucksache 22-0106.1 verwies das Amt zudem darauf, dass bereits 2021 eine zentrale Baustellen-Webseite eingerichtet wurde und es auf „proaktive Kommunikation“ setze; gleichzeitig sprach es allerdings den jeweiligen Baustellen-Verursachern die Hauptverantwortung für die Information zu.
rger berichteten, dass die temporäre Halteverbotszone Fischers Allee 70 und deren Zweck im Herbst 2024 weder auf hamburg.de noch in ALLRIS oder der Baustellenkarte zu finden war. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Auskünfte zu folgenden Punkten:

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Allgemeine Fragen zum Fahrradbügelprogramm

  1. In welchen Straßen im Bezirk Altona wurden seit Beginn des Programms im Jahr 2023 Fahrradbügel installiert? Nach welchen Kriterien (z.  b. Bedarf an Fahrradparken, Falschparkerprognose) wählt das Bezirksamt die Standorte aus?

Zu 1:

Fahrradbügel werden im Bezirk im Rahmen größerer Straßenbaumaßnahmen, gezielter Einzelplanungen und durch die bezirkliche Wegeaufsicht eingebaut.

Eine systematische Erfassung der Standorte liegt nicht vor. Dem Bezirksamt steht hierfür keine Datenbank zur Verfügung. Eine manuelle Auswertung von ca. 1.600 Vorgängen würde rund acht Wochen dauern und kann daher in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ausgewertet werden.

Die Auswahl der Standorte erfolgt anhand örtlicher Gegebenheiten (hoher Bedarf beim Fahrradpark, nahegelegene Geschäfte), fachlicher Einschätzungen oder Hinweisen aus der Bevölkerung. Fahrradbügel tragen dabei zur besseren Organisation des öffentlichen Raums (z.B. Verhinderung von Falschparken) und zur Förderung des Radverkehrs bei.

  1. Gibt es eine übergeordnete Zielsetzung für die Gesamtzahl der Fahrradbügel im Bezirk? Wenn ja, wie lautet diese Zahl bzw. in welchem Zeitraum soll sie erreicht werden?

Zu 2:

Nein.

  1. Wie viele weitere Fahrradbügel sind aktuell im Rahmen des Programms noch geplant? Bitte nennen Sie für jede geplante Maßnahme den Standort und die Anzahl der zu installierenden Bügel.

Zu 3:

Aufgrund begrenzter Kapazitäten sind derzeit keine umfangreichen Planungen zum Bau von Fahrradbügeln in Arbeit. Einzelne Bügel werden nur im Rahmen anderer Straßenprojekte oder durch die Wegeaufsicht eingebaut. Daher lassen sich konkrete Standorte oder Stückzahlen derzeit nicht benennen.

  1. Werden bei den Planungen die Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr berücksichtigt (etwa durch Wegfall von Kfz-Parkplätzen oder gezielte Falschparkerprävention)? Wenn ja, in welcher Form (z.  b. Ersatzparkplätze, Markierungen) werden diese Effekte analysiert und berücksichtigt?

Zu 4:

Bei Maßnahmen, wo Fahrradbügel umgesetzt werden, wird mit Ausnahme von einzelnen Fahrradbügeln, die durch die Wegeaufsicht umgesetzt werden, grundsätzlich der gesamte Straßenraum und die Auswirkungen der Maßnahme betrachtet. Die Schaffung von Ersatzparkplätzen ist bei begrenzter Flächenverfügbarkeit im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht möglich.

Kommunikation und Transparenz

  1. In welchen offiziellen Systemen oder Portalen (z.  b. auf hamburg.de, im ALLRIS-Parlamentsinformationssystem, in der Baustellenkarte etc.) werden Maßnahmen aus dem Fahrradbügelprogramm dokumentiert oder angekündigt? Sind diese Systeme für Bürger zugänglich?

Zu 5:

Straßenbaumaßnahmen und Maßnahmen aus dem Fahrradbügelprogramm werden je nach Umfang in folgenden offiziellen Systemen dokumentiert:

- ALLRIS-Ratsinformationssystem (z. B. Mitteilungsdrucksachen, Beschlussrückmeldungen)

- Baustellenkarte (bei größeren Straßenbaumaßnahmen)

- Mobilitätsausschuss oder öffentliche Infoveranstaltungen (bei größeren Projekten)

Diese Systeme sind öffentlich zugänglich.

Einzelne von der Wegeaufsicht eingesetzte Fahrradbügel werden nicht vorab angekündigt.

  1. War die Maßnahme Fischersallee 70 (2. Halbjahr 2024) im Vorfeld über die genannten Kanäle öffentlich einsehbar? Wenn nein, warum wurde darauf verzichtet und wie wurden Anwohner sonst informiert?

Zu 6:

Die Maßnahmen wurde in Drucksache 21-5074 angekündigt.

  1. Wie viele Beschwerden oder Anfragen erreichten das Bezirksamt in den letzten zwölf Monaten zum Thema Fahrradbügelmaßnahmen oder zu den dazugehörigen Halteverbotszonen? Bitte nach Art und Anzahl der Fälle aufschlüsseln (z.  b. fehlende Ausschilderung, Intransparenz).

Zu 7:

Die Anzahl an Beschwerden oder Anfragen ist nicht quantifizierbar, da sie nicht systematisch erfasst werden und bei verschiedenen Stellen eingehen.

  1. In der Drucksache 22-0106.1 heißt es, proaktive Kommunikation liege in der Verantwortung der jeweiligen „Baustellen-Verursacher“. Wie gewährleistet das Bezirksamt dennoch, dass Maßnahmen Dritter (z.  b. Netzbetreiber, andere Behörden) rechtzeitig veröffentlicht werden? Gibt es verbindliche Absprachen oder Prüfverfahren zur Sicherstellung der Öffentlichkeitsarbeit bei projektauslösenden Stellen?

Zu 8:

Fehlanzeige. Die Verantwortung für die rechtzeitige und umfassende Information der Öffentlichkeit liegt gem. Drucksache 22-0106.1 bei den jeweiligen Veranlassern. Das Bezirksamt selbst ist nicht verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit von Maßnahmen Dritter.

  1. Wie beurteilt das Amt die Effektivität der aktuellen Informationskanäle (hamburg.de-Webseiten, Baustellenkarte, Presse, Social Media)? Plant das Bezirksamt zusätzliche Schritte, um die Sichtbarkeit künftiger Fahrradbügelmaßnahmen zu erhöhen (z.  b. regelmäßige Updates auf ALLRIS, Anwohnerinfos o. ä.)?

Zu 9:

Die Informationskanäle werden maßnahmenspezifisch je nach Umfang und Relevanz der Maßnahme ausgewählt. Zusätzliche Schritte, um die Sichtbarkeit zu erhöhen, sind nicht geplant.

Beispiel Fischers Allee 70 (2. Halbjahr 2024)

  1. Handelt es sich bei der Maßnahme Fischersallee 70 um eine Initiative des Bezirksamts Altona? Wenn ja, was war der Anlass (z.  b. Bürger-Eingabe, Verkehrserhebung)? Falls die Maßnahme von einer anderen Stelle (z.  b. LSBG, Stromnetz Hamburg o. Ä.) veranlasst wurde, wer ist der Auftraggeber und was war dort der Auslöser?

Zu 10:

Ja, die Maßnahme ist Teil der Umsetzung des Verkehrskonzeptes von freiRaum Ottensen. Mit der Maßnahme wurden zusätzliche Fahrradabstellanlagen im Straßenraum geschaffen, da ein erhöhter Bedarf festgestellt wurde.

  1. Gab es vor Beginn der Baumaßnahme Beschwerden oder Anfragen von Anwohnern zu diesem Abschnitt (z.B. Wunsch nach Fahrradparken oder Hinweisen auf Falschparker)? Wenn ja, wie viele und welche Art von Beschwerden wurden im Bezirk für Fischersallee 70 bzw. angrenzende Straßen im Zeitraum September–Oktober 2024 protokolliert?

Zu 11:

Es sind keine Beschwerden im konkreten Zeitraum bekannt und protokolliert.

Gleichwohl wurde im Rahmen der umfangreichen Bürgerbeteiligung zu freiRaum Ottensen und in der DIPAS Umfrage zum Fahrradparken in Altona (16.05.-13.06.2024) der Wunsch nach weiteren Fahrradabstellanlagen in der Fischers Allee und im Umfeld genannt.

  1. Wurden die Arbeiten (inkl. der Vorbereitung des Halteverbots) pünktlich zum geplanten Beginn ausgeführt? Falls es Verzögerungen gab, um wie viele Tage wurden die Arbeiten verschoben? Wurden die Arbeiten innerhalb des ursprünglich angeordneten Zeitraums beendet? Falls nicht, wie lange überschritt oder unterschritt die tatsächliche Bauzeit die Planvorgabe?

Zu 12:

Die Maßnahme in der Fischersallee sollte laut Planvorgabe bis zum Jahresende 2024 abgeschlossen werden. Die Arbeiten sollten unmittelbar nach der Auftragsvergabe am 15.07.2024 beginnen. Der tatsächliche Baubeginn war jedoch erst am 17.09.2024. Die Umsetzung erfolgte somit im vierten Quartal 2024 und wurde am 10.12.2024 termingerecht beendet.
Es kam zu mehreren krankheitsbedingten Unterbrechungen, die jedoch die Gesamtfertigstellung nicht verzögerten.

  1. Welche finanziellen Mittel wurden für die Planung und Umsetzung der Maßnahme Fischersallee 70 eingesetzt? Bitte geben Sie die Beträge getrennt nach hauseigenen Mitteln des Bezirksamts und nach Drittmittelquellen (z.  b. Förderprogramme, Beiträge anderer Behörden) an.

Zu 13:

Die Maßnahme wurde durch das Bündnis für den Fuß- und Radverkehr der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) finanziert.

  1. Wurden vor, während oder nach der Maßnahme Studien zu den Auswirkungen auf das Umfeld oder sonstige begleitende Infos (z.  b. Sitzungsmaterialien, Online-Dokumente) erstellt und veröffentlicht? Falls ja, wo können interessierte Bürger diese Informationen einsehen?

Zu 14:

Ja, begleitende Informationen können interessierte Bürger:innen im Verkehrskonzept Freiraum Ottensen auf der Homepage einsehen.

  1. Der „Masterplan Parken“, verankert im rot-grünen Koalitionsvertrag, enthält die Absicht, den in einzelnen Quartieren hohen Parkdruck zu lindern. Inwieweit wird die Erfassung aller in Altona vorhandenen Stellplätze Einfluss auf bereits geplante Fahrradbügelmaßnahmen haben?

Zu 15:

gliche Auswirkungen des “Masterplans Parken” auf geplante Fahrradbügelmaßnahmen werden derzeit noch mit der BVM abgestimmt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.06.2025
Ö 7.7
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Fischers Allee Ottensen

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