Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Der*die Petent*in ist anwesend.
Frau Vornhagen vermutet, dass seit dem Umbau des Lessing-Tunnels die Grünphase für den Straßenverkehr verlängert worden sei. Sie bittet um die Prüfung, ob die Frequenz der Grünphasen für den querenden Fußverkehr erhöht werden könne.
Herr Schröder berichtet, im Zuge des Einrichtungsprozesses der Lichtsignalanlage sei aufgrund der Straßenbreite von 12 m die Grünphase für Fußgänger*innen mit einer Dauer von 16 Sekunden eingerichtet worden. Daraufhin folge eine Umlaufzeit von 45 Sekunden. Die Grünphase für die Pkws betrage zwischen 20 bis im maximal 37 Sekunden. Dieser Rhythmus gelte täglich in der Zeit von 6.00 bis 19.00 Uhr.
Herr Strasser schlägt vor, die Verkehrsdirektion um eine Stellungnahme und um Auskunft zu bitten, ob ggf. sowohl die Grünphase für Fußgänger*innen verlängerbar als auch die Umlaufzeit verkürzbar sei.
Der Verkehrsausschuss spricht sich einvernehmlich dafür aus, die Eingabe mit der Bitte um Prüfung der beiden darin formulierten Anliegen an die Verkehrsdirektion zu übermitteln.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Stellungnahme der Verkehrsdirektion 52 (Anlage) haben die Ausschussmitglieder sowie der*die Petent*in am 30.04.2021 per E-Mail erhalten.]
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE in der Sitzung vom 15.02.2021.
Herr Stiller (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)) stellt die Umplanung zum Knoten Max-Brauer-Allee/ Holstenstraße anhand einer Präsentation (Anlage) vor und erläutert auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Batenhorst kritisiert, die Reduzierung um 47 Parkplätze führe zu Parkplatzsuchverkehren. Auch die negative Baumbilanz halte er für problematisch.
Herr Sülberg betont, die vorgestellte Planung sei erfreulich. Besonders die Verbreiterung und Einfärbung der Fahrradwege erachte er für sinnvoll. Einen Bremshügel vor dem ALDI-Markt halte er für die Verkehrssicherheit für wichtig.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Beratungsbedarf angemeldet in der Sitzung vom 01.03.2021 von der Fraktion GRÜNE.
Herr Schmuckall merkt an, der vor der Sitzung angekündigte Antrag der Fraktion DIE LINKE liege nicht vor.
Herr Sülberg berichtet, es werde ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU für die Sitzung der Bezirksversammlung eingebracht.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Herr Harders berichtet, es sei ein Fahrzeug beobachtet worden, das auf einem Fahrradschutzstreifen abgestellt worden sei. Daraufhin habe der*die Halter*in allerdings lediglich einen Strafzettel erhalten. Er bitte um kurze Erläuterung, wie die Anweisung der Leitung der Schutzpolizei (SPL-Anweisung), falsch abgestellte Fahrzeuge abschleppen zu lassen, in der Praxis umgesetzt werde.
Herr Schröder weist darauf hin, dass der SPL-Anweisung grundsätzlich gefolgt und die Beamt*innen für die Thematik auch weiterhin sensibilisiert würden. Es handele sich jedoch um einen Verwaltungsakt, bei dem der Einzelfall zu betrachten sei. In dem zuvor beschriebenen Fall habe das Fahrzeug zwar auf dem Fahrradschutzstreifen geparkt, es sei für Fahrradfahrer*innen jedoch weiterhin möglich gewesen, das Fahrzeug zu passieren.
Herr Lau ergänzt, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen müsse gewahrt bleiben. Die Beamt*innen seien über die SPL-Anweisung informiert worden und setzten diese um.
Beratungsbedarf angemeldet in der Sitzung vom 15.02.2021 von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Olshausen berichtet, er werde weiterhin versuchen, jeweils einmal pro Quartal die Übersicht der geplanten Maßnahmen des Fachbereichs Management des öffentlichen Raums im Ausschuss zu präsentieren. Diese Liste stelle die Mittel dar, die tatsächlich noch unverplant zur Verfügung ständen. Aus diesem Grund daher könne er zusätzlich zu seiner Übersicht eine jährliche Vorlage des Fachamtes Ressourcensteuerung empfehlen.
Der Verkehrsausschuss legt einvernehmlich fest, dass die Vorlage zum Mittelabfluss der Rahmenzuweisung jährlich im Ausschuss vorgelegt werden soll.
Beratungsbedarf angemeldet in der Sitzung vom 15.02.2021 von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Olshausen erläutert, in der Anlage 2 werde eine positive Entwicklung dargestellt. Insgesamt stünden für die Jahre 2021 und 2022 deutlich mehr konsumtive Mittel zur Verfügung als noch im Jahr 2020. Diese seien vor allem für den Bereich der Straßenunterhaltung vorgesehen. Investive Mittel erhalte der Bezirk allerdings deutlich weniger. Da andere Bezirke einen höheren Bedarf an konsumtiven Mitteln gemeldet hätten, bestehe eventuell erneut die Möglichkeit, untereinander zu tauschen.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, DIE LINKE und FDP, der Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2021/2022 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG zuzustimmen.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der CDU-Fraktion neu aufgenommen.
Herr Schmuckall berichtet von mehreren Beschwerden durch Anwohner*innen zum abendlichen und nächtlichen Anstieg der Lautstärke am Fischmarkt durch sogenannte „Autoposer*innen“. Die bisherigen Platzverweise durch das zuständige Polizeikommissariat stellten keine nachhaltige Lösung dar. Er bitte um eine Einschätzung, ob bauliche Maßnahme helfen könnten.
Frau Naujokat betont, Ziel sei es, lange Fahrstrecken zu unterbrechen. Dies könne eventuell bereits durch die Installation von Pollern erreicht werden.
Frau Templin merkt an, die „Autoposer*innen-Szene“ sei bereits vom Schulterblatt und vom Jungfernstieg vertrieben worden. Da es schwierig sei, die dahinterstehende Kultur zu verbieten, könne eventuell eine Fläche gefunden werden, auf der das Ausfahren der Autos möglich sei.
Herr Stünitz spricht sich hingegen dafür aus, alle Freiflächen nachts abzusperren.
Herr Sülberg betont, das Verhalten der „Autoposer*innen“ sei zwar unerwünscht und belästige die Anwohner*innen, verstoße allerdings teilweise nicht gegen die geltende Straßenverkehrsordnung. Er bittet das Amt um die Vorlage einer Drucksache, in der u.a. Maßnahmen zur Eindämmung aufgeführt würden, über die der Ausschuss dann abstimmen könne. Auch für den Lärmaktionsplan seien Maßnahmen zur Lösung dieses Problems vorgeschlagen worden.
Herr Wiegand weist darauf hin, es sei wichtig, eine Lösung zu finden, die die „Autoposer*innen“ nicht lediglich von einem Ort zum nächsten treibe.
Herr Schröder berichtet, bereits das dritte Wochenende in Folge habe die Polizei in beiden Nächten bis zu 120 Fahrzeuge am Fischmarkt gezählt. Die Sonderkommission „Autoposer“ sei bereits eingebunden worden. Dennoch sei die Polizei für regelmäßige Einsätze in diesem Umfang nicht ausgestattet und er dränge auf eine bauliche Lösung. Denkbar seien bspw. Schranken an den drei Zufahrtsmöglichkeiten. Diese müssten dann von dem*der Betreiber*in abends abgeschlossen werden. Aufgrund des hohen Unfallpotenzials, sei eine schnelle Lösung wichtig. Die Zuständigkeit liege jedoch beim Bezirksamt.
Den Vorschlag von Frau Faust-Weik-Roßnagel, einen Polizeiwagen am Fischmarkt zu platzieren, um Polizeipräsenz zu demonstrieren, halte er in diesem Zusammenhang nicht für wirkungsvoll.
Herr Mielke bittet das Amt, bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 15.04.2021 eine Drucksache mit niedrigschwelligen Lösungsvorschlägen vorzulegen.
Herr Olshausen berichtet, die Installation einfacher Poller reiche am Fischmarkt nicht aus, da die Fläche intensiv durch z.B. den Fischmarkt oder Veranstaltungen wie den Hafengeburtstag genutzt werde. Hier sei ein umfangreiches Konzept nötig. Die Zuständigkeit der besagten Fläche liege außerdem in der Verantwortlichkeit unterschiedlicher Stellen. Hierzu zählten u.a. der Bezirk Altona, der Bezirk Hamburg-Mitte sowie Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen. Er sehe die Aufgabe daher bei den Fachbehörden, ein übergeordnetes Konzept zu erstellen.
Er sichert zu, eine Vorlage für die Sitzung der Bezirksversammlung am 25.03.2021 vorzubereiten.
Der TOP mit der Drucksache 21-1760 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratung siehe TOP 8.
Der TOP mit der Drucksache 21-1763 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Schmuckall weist auf Nachfrage von Herrn Batenhorst darauf hin, dass das Mobilitätskonzept um die Arenen bereits in den Sitzungen des Verkehrsausschusses vom 16.11.2020 sowie vom 01.03.2021 vorgestellt worden sei.
Herr Sülberg betont, es handele sich um ein sinnvolles Angebot für Pkw-Fahrer*innen. Generell präferiere die Fraktion GRÜNE die Nutzung alternativer Verkehrsmittel für die Anfahrt zum Stadion.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, folgende Punkte umzusetzen:
Herr Olshausen erläutert, wie in der Sitzung am 15.02.2021 berichtet worden sei, werde Fachamtsintern über die Granularität des Projektes beraten. Eine Vorstellung der nächsten Schritte erfolge frühestens in der Sitzung am 19.04.2021.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Der TOP mit der Drucksache 21-1519.1 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-1644.1 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Batenhorst berichtet, dem Ausschuss liege ein Schreiben sowie eine Unterschriftenliste einiger Anwohner*innen vor, die den Beschluss der Bezirksversammlung mit der Drucksache 21-1248.1 vom 29.10.2020 kritisieren. Er interessiere sich nun für das weitere Vorgehen.
Herr Olshausen verweist auf die vorliegende Mitteilungsdrucksache. Der beigefügte Beschluss der Bezirksversammlung werde nun umgesetzt.
Herr Wiegand betont, der Ausschuss müsse sich dennoch mit dem Anliegen der Anwohner*innen befassen.
Herr Schmuckall bittet die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung zu klären, ab welchem Zeitpunkt laut der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Altona eine erneute Befassung des Themas im Ausschuss möglich sei.
Herr Strasser weist darauf hin, dass es sich um eine Frist von vier Monaten handele und diese bereits verstrichen sei.
Herr Sülberg schlägt vor, das Anliegen als Eingabe im Ausschuss zu behandeln.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Ausschussmitglieder haben am 16.03.2021 per E-Mail folgende Informationen von der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung erhalten:
„Wie vom Vorsitzenden angemerkt, gilt gemäß § 14 (1) der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Altona: In Ausschusssitzungen abgestimmte Anträge oder Beschlussempfehlungen dürfen erst nach Ablauf einer Frist von vier Monaten wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Die gilt allerdings lediglich für die erneute Vorlage eines Antrages oder einer Beschlussempfehlung. Da der Beschluss der Bezirksversammlung mit der Drs. 21-1248.1 Freigabe des Mühlenberger Weges für den Radverkehr in Gegenrichtung vom 29.10.2020 bereits gefasst wurde und es sich bei der gestern angesprochenen erneuten Befassung um Rückmeldungen von Bürger*innen auf den Beschluss der Bezirksversammlung und damit um eine thematische Befassung handeln würde, kann das Thema jederzeit wieder im Ausschuss beraten werden.
Zusätzlich ist zu sagen, dass der Beschluss der Bezirksversammlung außerdem wie von Herrn Strasser angemerkt, schon über vier Monate zurückliegt.“]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-1745 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-1751 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-1754 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-1755 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-1756 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-1762 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Harders erläutert, in der Vergangenheit seien straßenverkehrsbehördliche Anordnungen vor deren Umsetzung in Form einer Liste bekanntgegeben worden. Dies sei in der Vereinbarung nach § 19 (1) BezVG festgelegt. Er bitte darum, dass ein regelmäßiger Bericht erfolge.
Herr Lau merkt an, eine solche Liste sei nicht vom Polizeikommissariat vorgelegt worden. Falls dies gewünscht werde, müsse das Amt eine solche Vorlage einbringen.
Herr Schmuckall sichert zu, sich um Klärung zu bemühen.
Herr Olshausen erläutert auf Nachfrage, bei einem Termin im Dezember 2020 sei von dem Bezirksamt und der Sprinkenhof GmbH ein Zeitplan zum Abbruch sowie dem Bau des neuen Markthauses am Blankeneser Marktplatz vereinbart worden. Über diesen Zeitplan habe das Amt in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.11.2020 vorab berichtet. Wie er den Sprecher*innen am 10.03.2021 per E-Mail berichtet habe, sei das Bezirksamt über das zwischenzeitliche Abweichen der Sprinkenhof GmbH von diesem Zeitplan überrascht. Nach einem Termin der Bezirksamtsleiterin mit Vertreter*innen des Unternehmens hätten diese nun zugesichert, sich zu bemühen, den ursprünglich vereinbarten Zeitplan einzuhalten. Sobald dazu weitere Informationen vorlägen, werde er diese dem Ausschuss mitteilen.
Frau Benkert bittet darum, dass das Amt einen Sachstand zum überarbeiteten Abfuhrkonzept des Bauschutts aus dem Holsten-Quartier vorstelle. Amtsseitig sei in Aussicht gestellt worden, zur Entlastung der Harkortstraße verstärkt die Haubachstraße zu nutzen.
Herr Olshausen regt an, das Thema im Zuge der nächsten geplanten Teilnahme der Baustellenkoordinator*innen erneut aufzugreifen und bietet an, die Frage vorab an diese weiterzuleiten.
Herr Sülberg bittet darum, dass eine schriftliche Rückmeldung der Baustellenkoordinatoren vor der Sitzung am 19.04.2021 vorgelegt werde.
Herr Schmuckall berichtet auf Nachfrage, er halte eine Sprecher*innensitzung unter anderem zum Thema Tempo-30-Zone auf dem Schulterblatt für sinnvoll, bei der außerdem der generelle und organisatorische Umgang mit Eingaben besprochen werden solle. Außerdem könnten in dieser auch einige Eingaben behandelt werden. Er werde über die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Terminvorschläge unterbreiten.
Herr Strasser merkt an, um den Rückstau abzuarbeiten, könne dies sinnvoll sein, generell halte es für wichtig, Eingaben in öffentlichen Sitzungen zu behandeln, sofern dies möglich sei.
Frau Plümer berichtet auf Nachfrage, der Hauptausschuss habe in der Sitzung vom 11.03.2021 beschlossen, den Sitzungsbetrieb im April 2021 analog zum Betrieb im März 2021 fortzuführen.
Des Weiteren verzögerten sich die Sitzungsniederschriften unter anderem aufgrund der Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen.