Hamburger Verkehrsentwicklungsplanung Herausforderungen in Altona mit mehr ÖPNV begegnen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2021
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1628E beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat hierzu mit Schreiben vom 05.03.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Hamburger Verkehrsentwicklungsplanung hat das Ziel, Maßnahmen zu definieren, um den im Koalitionsvertrag festgelegten Wege Modal Split (80% Umweltverbund) bis 2030 zu erreichen. Zur Erreichung des Zielwertes muss es zu einer Reduzierung der Verkehrsmengen im gesamten Hauptverkehrsstraßennetz kommen. Die Maßnahmenbündel, die zur Zielerreichung erforderlich sind, werden derzeit durch die Szenarien-Technik untersucht. Die Ergebnisse der Szenarien-Untersuchung stehen noch aus. Darauf aufbauend werden ausgewählte Maßnahmen in einem strategischen Handlungskonzept zusammengeführt.
Zu 2:
Derzeit befindet sich ein Monitoring der Mobilitätswende für die Gesamtstadt im Aufbau. Dieses wird ein Fortschritts- und ein Ziel-Monitoring beinhalten. Die darin betrachteten Maßnahmen entfalten zwar auch in Altona verkehrliche Wirkungen, jedoch ist keine explizite Maßnahmenevaluation im Bezirk vorgesehen. Die Entwicklung des gesamtstädtischen Verkehrsaufkommens wird integraler Bestandteil des Monitorings. Darüber hinaus ist bereits jetzt über die Urban Data Plattform die Darstellung und Auswertung des Radverkehrsaufkommens an den automatisierten Zählstellen des Hamburger Radverkehrszählnetz [HaRaZäN] frei zugänglich möglich. Auch die Kfz-Verkehrsmengen aus der automatisierten Verkehrsmengenerfassung [aVME] werden zukünftig frei zugänglich in der Urban Data Plattform darstell- und auswertbar sein.
Zu 3:
Die Planungen zur Schnellbahnlinie S32 Osdorfer Born sollen weiterhin zügig vorangetrieben werden. Derzeit ist konkret ein Vergabeverfahren für gutachtliche Untersuchungen zu S-Bahn-induzierten Erschütterungen im Umfeld der S32 anhängig. Planungsmittel für die anstehende Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) sind bereits reserviert. Ein Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme kann vorab seriös ebenso wenig wie ein Finanzierungskonzept vorgelegt werden.
Zu 4:
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erarbeitet zurzeit die Planungen zur Instandsetzung und Umgestaltung der Luruper Hauptstraße zwischen Elbgaustraße und der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein. Ein wesentliches Ziel dieser Planungen ist eine deutliche Verbesserung für den Radverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Einrichtung von Bussonderfahrstreifen wird geprüft, die Erörterungen und entsprechende Abstimmungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Der weitere Streckenverlauf (Luruper Chaussee - Bahrenfelder Chaussee - Stresemannstraße) ist in Großteilen bereits vor wenigen Jahren instandgesetzt und umgebaut worden. Zusätzliche Baumaßnahmen sind derzeit nicht beabsichtigt.
Zu 5:
Für den Knotenpunkt Stresemannstraße/ Max-Brauer-Allee wird im Zuge des Neubaus der Sternbrücke eine Neugestaltung angestrebt. Derzeit wird geprüft, inwiefern es in Abhängigkeit von vorlaufenden Baumaßnahmen der Deutschen Bahn AG möglich ist, bereits vor dem Neubau der Sternbrücke Veränderungen am Straßenraum vorzunehmen.
Zu 6:
Die Berichterstattung in den bezirklichen Ausschüssen ist weiterhin vorgesehen. Im Rahmen des Prozesses der Verkehrsentwicklungsplanung wurde Anfang Dezember 2020 begonnen, in allen Bezirksausschüssen den aktuellen Sachstand der Verkehrsentwicklungsplanung vorzustellen. Eine weitere Berichterstattung in allen bezirklichen Ausschüssen wird mit Entwurfsfassung des Handlungskonzeptes voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 erfolgen.