Fahrradrinnen für Treppen im Bezirk Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.10.2020
Letzte Beratung: 25.03.2021 Bezirksversammlung Ö 11.17
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.10.2020 anliegende Drucksache 21-1324.1 beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 25.02.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Treppen im Blankeneser Treppenviertel weisen vielfach altersbedingte, bauliche Mängel auf. Bei einer Herstellung von Fahrradrinnen müsste von daher grundsätzlich eine Erneuerung des gesamten Treppenkörpers vollzogen und milieubedingt der Denkmalschutz berücksichtigt werden. Für die in diesem Beschluss genannten Treppen wären Investitionen in Höhe von schätzungsweise rd. 100.000 € notwendig. Der finanzielle Umfang und die konzeptionellen Anforderungen dieses Projektes übersteigen den Maßstab einer Unterhaltungsmaßnahme bei weitem und müssten als Planungsprojekt mit den entsprechenden Vorläufen durchgeführt werden. Bedingt durch besondere Anforderungen an Treppenanlagen, die ggf. über jene an typische Straßenplanungs- bzw. Straßenbaumaßnahmen hinausgehen, müssten hier noch die weiteren fachlichen Zuständigkeiten geprüft werden.
Auf Grund der fehlenden Haushaltsmittel, kann dieses Projekt nur im Rahmen einer Priorisierung gegenüber anderer Maßnahmen stattfinden. Eine solche Priorisierung muss durch die BV erfolgen, da andere politische Umsetzungswünsche davon betroffen wären. Ohne eine explizite Priorisierung durch die BV wird das BA Altona die Maßnahmen zunächst nur im Themenspeicher aufnehmen und die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt forcieren.
Grundsätzlich weist das BA Altona darauf hin, dass große Bedenken bestehen, dass durch die Fahrradrinnen eine Verbesserung der Situation für Radfahrer entstehen würde. Das lokale Straßen- und Wegenetz weist vielfältige Verbindungen ohne Treppen auf, die vom Strandweg in den Ortskern von Blankenese führen.
Zu 2:
Siehe 1.
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