Mobilitätswende: Fahrradflundern für Hamburg Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2021
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1552.1 beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 26.02.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die BVM begrüßt die Initiative der Bezirksversammlung Altona. Der Bedarf an Fahrradabstellanlagen ist in allen Bezirken sehr hoch, regelmäßig werden Nachfragen sowohl von Seiten der Politik als auch aus der Bevölkerung an die Bezirksämter herangetragen. Die Einschätzung der Einsatzmöglichkeiten von mobilen Fahrradplattformen fällt in den Bezirken dabei unterschiedlich aus. Bei einer zentralen Beschaffung besteht jedoch durchweg Bereitschaft, den Einsatz standortbezogen zu prüfen. Eine zentrale Beschaffung erscheint aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll.
Zu 2:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen stimmen derzeit gemeinsam mit anderen Akteuren das Vorgehen im Projekt Fahrradparken in Quartieren ab, das bei der Fortschreibung des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr fixiert werden soll. Dabei ist unter anderem die systematische Ausweitung der Herstellung von frei zugänglichen Fahrradbügeln im Rahmen von Quartierskonzepten für das Fahrradparken geplant. Einer ersten Preisrecherche des Bezirksamts Hamburg-Mitte zufolge ist die Beschaffung von Fahrradplattformen deutlich kostspieliger als der Einbau üblicher Fahrradbügel, so dass sie als Standardelement deutliche wirtschaftliche Nachteile erzeugen würden.
Der Einsatz von mobilen Fahrradplattformen kann aber insbesondere als Testphase für Standorte erfolgen, an denen die Nachfrage vorab nicht eindeutig beurteilt werden kann. Der Einsatz von mobilen Fahrradplattformen wird in die Überlegungen zur Ausgestaltung des Projekts Fahrradparken in Quartieren einbezogen.
Zu 3:
Die in Rotterdam eingesetzten Fietsvlonders sind durch ihre Maße (4,80 m x 1,80 m) darauf ausgelegt, auf Parkständen eingesetzt zu werden. Um das Verschieben der Plattformen zu vermeiden und keine zusätzliche Stolpergefahr zu erzeugen, werden sie an Standorten eingesetzt, die an mindestens zwei Seiten an einen Bordstein grenzen. Die Fietsvlonders eignen sich vor allem für den Einsatz auf Längsparkständen, da durch die Anordnung der montierten Fahrradbügel der Zugang durch die Radfahrenden über die Längsseite der Plattform erfolgen muss. Beim Schräg- und Querparken wären lediglich der erste und letzte Parkstand in einer Reihe geeignet und nur sofern die angrenzenden Flächen frei zugänglich sind.
In Hamburg werden neben baulich angelegten Parkständen oft auch fahrbahnbegleitende Parkstreifen angeordnet. Bei festen Einbauten (wie sie die Fietsvlonders darstellen) auf der Fahrbahn müssen Sicherheitsabstände zur Fahrbahn berücksichtigt werden. Außerdem müssen die Einbauten auch bei Dunkelheit gut sichtbar sein, so dass üblicherweise eine Kennzeichnung mit einer Leitbake oder Leitplatte erfolgt. Einige Polizeikommissariate sehen vorgezogene Seitenräume als erforderlich für die Einrichtung von Fahrradbügeln auf der Fahrbahn an. Die erhöhte Fläche und ggf. auch absichernde Poller / Leitbaken sind im Fall der Fietsvlonders in die Fahrradplattform integriert und könnten so im Vergleich einen geringeren tiefbaulichen Aufwand erforderlich machen. Zu klären ist bei einem Einsatz auf fahrbahnbegleitenden Parkstreifen die Notwendigkeit der Verankerung bzw. die Problematik der Beweglichkeit und damit der Haftung, die ggf. einen hohen Aufwand für die kontinuierliche Kontrolle erzeugen könnte.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sucht hierzu die Abstimmung mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS).
Zu 4:
Grundsätzlich erfolgt die Auswahl der Standorte durch die Bezirksämter im Zuge von Ortsbegehungen. In einigen Bezirken liegt bereits eine erhebliche Menge an Bedarfsmeldungen aus der Öffentlichkeit vor, so dass die Umsetzung von Standorten mit bekannter Nachfrage Priorität vor der Auswertung von Standorten mit unbekanntem Nachfragepotenzial genießt. Die Bereitstellung eines Online-Umfragetools und eines Flyers sind jedoch technisch machbar und erscheinen geeignet, zusätzliche Erkenntnisse über die für den Einsatz der Fahrradplattformen ausgewählten Standorte zu ermöglichen. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende prüft die Bereitstellung eines Umfragetools für die Bezirke.
Zu 5:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende erwägt die Integration des Einsatzes von Fahrradplattformen im Rahmen des Projektes Fahrradparken in Quartieren. Um die Finanzierung zu sichern, wird eine Förderung über den Förderwettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ geprüft.