Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Die Petentin bittet um eine Lösung für das kurzzeitige Be- und Entladen vor der Bedürfnisanstalt. Die Kunstwerke seien oft groß und schwer. Diese Vorgänge dauerten in der Regel nicht länger als 10 bis 15 Minuten. Die Situation sei erst nach der Umgestaltung des Knotens entstanden. Zuvor sei ein gewisses „wildes Parken“ toleriert worden. Auch Lieferfahrzeuge von Paketdienstleistern parkten auf dem Gehweg, da keine andere Haltemöglichkeit bestehe. Möglicherweise könne auf der Fahrbahn oder an Parkbuchten geladen werden. Der Gehweg sei an der Stelle sehr breit.
Frau Pauly bringt ein, dass die Bedürfnisanstalt etwas vom Knoten zurückgesetzt liege und deswegen eventuell ein teilweises und temporäres Halten möglich sein könne, ohne den Fußverkehr zu behindern.
Frau Erdogan erklärt, dass nach der Neugestaltung des Knotens keine Haltemöglichkeiten mehr auf der Fahrbahn oder dem Gehweg bestünden. Die Einholung einer Ausnahmegenehmigung stelle die einzige Möglichkeit dar. Diese sei jedoch mit hohen Kosten verbunden, die für Non-Profit-Organisationen kaum zu tragen seien. Sie schlage vor, einen Ortstermin Anfang Juni durchzuführen, um gemeinsam mit der Petentin vor Ort eine möglichst legale Halte- oder Ladezone zu finden, etwa in der Tönsfeldtstraße. Dabei betont sie, dass das Befahren des Gehwegs polizeilich nicht genehmigungsfähig sei.
Herr Harders bedankt sich für die Initiative, vor Ort nach Lösungen zu suchen, und weist darauf hin, dass Parken in diesem Bereich generell schwierig und nicht geduldet sei, selbst wenn nur halb auf dem Gehweg gestanden werde, da dies ebenfalls mit Bußgeldern belegt werde. Er schlage vor, in der Tönsfeldtstraße auf der Fahrbahn zu halten und die dort entladenen Kunstwerke mit einem Rollwagen zu transportieren.
Herr Strate bittet Frau Erdogan, dem Mobilitätsauschuss nach dem Ortstermin zu berichten.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Der Petentschildert seine täglichen Schulwegerfahrungen mit seinem Kind. Die Route verlaufe von der Winckelmannstraße am Hotel Louis C. Jakob vorbei bis Teufelsbrück und durch den Jenischpark, wobei der Verkehr besonders morgens sehr dicht und dessen Teilnehmer:innen teilweise aggressiv aufträten. Sein Kindfahre auf dem Bürgersteig, was rechtlich erlaubt sei, er selbst aber auf der Fahrbahn, um sein Kind vor plötzlich aus Grundstücken herausfahrenden Fahrzeugen zu schützen. Dabei müsse er versetzt vor dem Kind fahren, um die Verkehrssituation besser einschätzen zu können. Er berichtet von gefährlichen Situationen, bei denen Autofahrer:innenmit hoher Geschwindigkeit (geschätzt 60–65 km/h) die Ampelkreuzung an der Winckelmannstraße überquerten, obwohl dort Tempo 50 gelte. Die meisten Autofahrer:innenhielten den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern beim Überholen ein, jedoch gäbees eine problematische Minderheit, die hupend und dicht überhole. In der Tempo-30-Zone am Hotel Louis C. Jakob komme es zudem wiederholt zu aggressiven Aufforderungen von Autofahrer:innen, dass auch er auf dem Gehweg fahren solle.
Herr Strateweist darauf hin, dass begleitende Elternteile auch auf dem Gehweg fahren dürften.
Herr Rustführt aus, dass die Elbchaussee regelmäßig mit verschiedenen Messgeräten überwacht werde, darunter mobile und stationäre Anlagen. Die Geschwindigkeiten im Tempo-50-Bereich würden im Durchschnitt mit 53 km/h von 85% der Kfz eingehalten. Im Tempo-30-Bereich am Hotel Louis C. Jakob seien höhere Geschwindigkeitsübertretungen (zu Tempo 30) gemessen worden. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine flächendeckende Tempo-30-Anordnung auf der Elbchaussee seien jedoch schwierig, da es sich um eine überörtliche Straße handele und eine besondere Erforderlichkeit, etwa durch eine signifikante Unfalllage, vorliegen müsse, die derzeit nicht gegeben sei. Dennoch werde die Installation einer festen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an mehreren Standorten, darunter nahe der Winckelmannstraße, geprüft. In diesem Zusammenhang betont er die Bedeutung von Bürgerhinweisen und Anzeigen, um Verstöße effektiv verfolgen zu können, da die Polizei nicht permanent vor Ort sein könne.
Herr Schmuckall ergänzt, dass insbesondere breite Fahrzeuge wie Busse und LKWs häufig nur zu geringe Abstände einhielten.
Herr Frischeberichtet, bei der Hamburger Hochbahn AGwürden Busfahrende regelmäßig geschult und für das Thema sensibilisiert.
Herr Harders unterstützt die Idee einer Tempo-30-Strecke, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien, und verweist auf einen tödlichen Unfall in der Vergangenheit, der die Gefährdungslage unterstreiche.
Herr Stünitz ergänzt, dass Tempo-30-Strecken auch prophylaktisch bei erkennbarer Gefährdung angeordnet werden könnten, was jedoch eine entsprechende Beweislage erfordere.
Herr Strate bittet Herrn Rust, in der Sitzung am 06.07.2026 zu den Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen an der Elbchaussee sowie zur voraussichtlichen Installation der festen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu berichten.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Ausschussmitglieder haben die Daten (Anlage) am 28.05.2026 per E-Mail erhalten.]
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Die Drucksache 22-2115 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Harders hebt die Priorität der Schulwegsicherheit wie etwa an der Grundschule Trenknerweg und an der Max-Brauer-Schule (zu beiden siehe Anlage der Drucksache 22-2115, Seite 15) hervor.
Herr Hahn erläutert, dass der vorliegende Entwurf nach der Sprecher:innensitzung am 20.04.2026 mit zusätzlichen Hinweisen überarbeitet worden sei. Er betont, die Stundenzahlen für die Einzelprojekte würden fortlaufend aktualisiert, da es sich bei den Angaben stets um Schätzungen handele, die im Verlauf der Arbeiten mit den tatsächlichen Aufwänden angepasst würden. Er schlage hinsichtlich der Einwände von Herrn Harders vor, zunächst mit zwei Schulen zu beginnen und andere, weniger konkret definierte Beschlüsse vorerst zurückzustellen, um Planungssicherheit zu gewinnen, insbesondere im Hinblick auf den Masterplan Parken.
Auf Nachfrage von Frau Fitschen zum Radweg entlang der S-Bahn Bahrenfeld (siehe Seite 9) erklärt er, die Einstufung in den Status „Planungsbeginn absehbar (Q1 2026)“ stamme noch aus der Entwurfsfassung. Korrekt sei, dass die Planung nun den Status „in Bearbeitung“ trage. Es handele sich jedoch um ein seit den 1990er-Jahren bestehendes Vorhaben, das nun mit zusätzlichen Stellen aus den Senatsprogrammen vorangetrieben werde.
Auf Hinweis von Herrn Porten zum Zeiseweg (siehe Seite 12),erklärt er, dass das Projekt als weitestgehend abgeschlossen einzustufen sei, auch wenn noch kleinere Nacharbeiten wie zum Beispiel das Aufstellen weiterer Fahrradabstellbügelausständen.
Das Amt wird einvernehmlich gebeten, den in der Beratung gegebenen Hinweisen der Ausschussmitglieder Rechnung zu tragen. Dies vorausgesetzt stimmt der Mobilitätsausschuss der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 20.04.2026. Beratungsbedarf der SPD-Fraktion. Die Beratung umfasst die TOPs 4 und 5.
Herr Fischer verweist auf einen ähnlichen,etwa sechs Jahre alten Antrag. Es handele sich um einen erneuten Versuch, eine Tempo-30-Regelung zumindest bis zum Abschluss der Baumaßnahmen in drei bis vier Jahren zu etablieren.
Herr Schmidt zeigt Sympathien für einen größeren Tempo-30-Abschnitt zwischen dem Lessingtunnel und der Fabrik, mahnt jedoch an, dass die weitere Ausdehnung Richtung Hohenzollernring sorgfältig geprüft werden müsse. Er kritisiert zudem die Formulierung des Antrags, da „prüfen und anordnen“ sich widersprächen, da eine Prüfung ergebnisoffen sein müsse und eine Anordnung erst nach positivem Prüfergebnis erfolgen solle. Er äußert Zweifel, ob eine Fahrbahnbreite von drei bis 3,5 Metern für Busse ausreichend sei, da diese bereits mit etwa 2,5 Metern Breite unterwegs seien. Er halte eine solche Breite trotz Tempo 30 für trügerische Sicherheit und lehne daher einige der im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen ab, insbesondere den Wegfall der Gehwegplatten und die Einrichtung von Kreisverkehren. Er befürwortejedoch die Entsiegelungsmaßnahmen und die Baumbilanz. In diesem Sinne bitte er um eine punktweise Abstimmung der Neufassung der Drucksache 22-2100 (Tischvorlage, siehe Anlage TOP 5).
Herr Harders erläutert, dass zwischen Friedensallee und Große Brunnenstraße bereits eine durchgehende Tempo-30-Strecke existiere, die aus Gründen des Lärmschutzes und zum Schutz einer Kita eingerichtet worden sei. Er begrüße die Fortschritte bei der Umsetzung und schlage vor, die Begründung des Antrags um Hinweise auf besondere Gefahrenstellen zu ergänzen. Zudem verweise er auf die Möglichkeit, Tempo 30 in Kombination mit schmaleren Fahrstreifen, Radfahrstreifen und Busverkehr zu prüfen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der Schutzstreifen sei zwischen Hohenzollernring und Große Brunnenstraße aufgrund von elf Bäumen in der zweiten Reihe als einfacher Schutzstreifen geplant worden. Eine Verlagerung des Parkstreifens zur Schaffung eines durchgehenden Radfahrstreifens wäre nur möglich, wenn Gehwegplatten entfernt würden. Dies würde die Sicherheit für Radfahrende erhöhen und ein Befahren des Gehwegs verhindern. Alternativ könnten die Parkstände für Mikromobilität wie Elektro-Kleinstfahrzeuge genutzt werden, was eine sinnvolle Raumnutzung darstelle.
Herr Schmuckall signalisiert Zustimmung zur Stellungnahme, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Straßenbreite und bedauert die fehlende Teilnahme des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer(LSBG).
Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlungteilt mit, dass die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende weitere Referierende des LSBG erst nach dem Abschluss der Machbarkeitsprüfung entsenden wolle.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der AFD-Fraktion, wie folgt zu beschließen:
Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für die ganztägige Einführung von Tempo 30 auf der Behringstraße (ab Hohenzollernring), der Barnerstraße sowie im weiteren Verlauf der Unterführung in Richtung Julius-Leberstraße (“Lessingtunnel”) zu prüfen.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 20.04.2026. Beratungsbedarf der SPD-Fraktion.Eine Neufassung der Drucksache 22-2100 (Anlage) liegt als Tischvorlage vor und wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratung siehe unter TOP 4.
Bei punktweiser Abstimmung empfiehlt der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung, dem Antrag zuzustimmen; den Punkten 3., 4. und 6. einstimmig, den Punkten 1., 2. und 5. mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und FDP sowie jeweils bei Enthaltung der AFD-Fraktion.
Der TOP mit der Drucksache 22-2127 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Porten führt ein, der Antrag sei initiiert von einer Eingabe. An dieser Einbahnstraße mit Radverkehr in Gegenrichtung sei vor einigen Jahren ein Streifen für den Radverkehr an der Ampel markiert worden, der jedoch immer wieder zugeparkt werde. In der Folge sei ein Halteverbot eingerichtet worden, das mit über 23 Metern Länge als zu lang empfunden werde. Als Alternative werde auf eine kompaktere Lösung an der Kreuzung Ehrenbergstraße verwiesen, an der eine Insel errichtet worden sei, die Radfahrenden eine sichere Aufstellfläche biete und von Autos nicht überfahren werden könne.
Frau Erdogan erläutert, die Anordnung des Halteverbots gehe auf Beschwerden von Radfahrenden zurück, die sich nachvollziehbarerweise durch die bauliche Situation und parkende Autos beeinträchtigt fühlten. Sie räumt ein, dass die bauliche Gestaltung nicht optimal sei. Sie verweist aber auch auf die nahegelegeneSchule, deren etwa 1200 Schüler:innen den Weg teilweise ebenfalls nutzten.
Herr Hahn kündigt an, die Situation vor Ort gemeinsam mit dem Polizeikommissariat 21 zu begehen.
Herr Porten zieht den Antrag der FDP-Fraktion zurück, bis ein Bericht aus dem Ortstermin zwischen Petenten, Amt und Polizeikommissariat 21 erfolgt ist.
Die Beschlussempfehlung des Amtes liegt als Tischvorlage (Anlage) vor und wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Hahn betont die Dringlichkeit, die Maßnahmen umzusetzen, insbesondere wegen des schlechten Straßenzustands und der Notwendigkeit einer durchgehenden Verkehrsführung. Er schlägt vor, einen Beschluss zu fassen, um den Druck auf den Senat zu erhöhen und das Projekt voranzutreiben, da bisher keine Rückmeldungen bezüglich des Parkplatzmoratoriumsvorlägen.
Frau Fuhrmannstellt zur Parkplatzsituation klar, die tatsächlich vorhandenen Parkplätze würden nur in geringem Maße genutzt.
Herr Strate hinterfragt die Zuständigkeit der Senatskanzlei und betont, dass es bei den Maßnahmen vor allem um das Halten am Fahrbahnrand gehe, nicht um das dauerhafte Parken.
Herr Harders ergänzt, die Senatskommission für Mobilität und Klimaschutz, der auch die Senatskanzlei anhöre, spiele eine übergeordnete Rolle. Es sei sinnvoll, den Senat als Ganzes anzusprechen, da die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) vermutlich nicht der Engpass sei.
Herr Schmuckallstellt fest, die BVM sei keinesfalls federführend. Er schlage vor, die Bezirksamtsleitung zu beauftragen, im Sinne der Maßnahme den Senat anzusprechen. Die Pläne seien bereits vor Jahren mit Mehrheit beschlossen. Es gehe nun darum, die Umsetzung voranzutreiben.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Die Bezirksamtsleitung wird nach § 19 BezVG aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, die Umsetzung der Maßnahme unverzüglich freizugeben.
Anlagen
Tischvorlage Empfehlung Sülldorfer Kirchenweg (246 KB)
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Stamm bittet um eine für Bürger:innen verständliche Erläuterung der Beschlussrückmeldung.
Herr Hahnweist darauf hin, dass die Rückmeldungen nicht vom Bezirksamt stammten. ,
Herr Strateund die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung merken an, die vorliegenden Rückmeldungenseien von den im Beschluss (Drucksache 22-1717.2, siehe Anlage der Drucksache 22-2078 des TOPs) angesprochenen Fachbehörden. Die Beschlussumsetzung des Bezirksamtes stehe noch aus. Eine Rückmeldung sei nach der § 19-Vereinbarung erst vier Monate nach Beschlussfassung der Bezirksversammlung fällig. Die Fachbehörden seien nach § 27 BezVG zu einer Antwort nach sechs Wochen aufgefordert. Sowie das Bezirksamt auf den Beschluss rückgemeldet habe, erstelle die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung eine weitere Mitteilungsdrucksache, die voraussichtlich die Drucksachennummer 22-2078.1 aufweisen werde.
Herr Schmuckall zeigt sich überrascht, dass die Fachbehörden schneller antworteten als das Bezirksamt selbst.
Herr Fischerstellt klar, aus der Drucksache 22-2078 gehe hervor, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft werde keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Entsiegelungsmaßnahmen bereitstellen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Harders meldet die Drucksache 22-2042 „Verkehrsberuhigung in der Sternschanze“ als ordentlichen TOP für die Sitzung am 01.06.2026 an.
Herr Strate berichtet von der Rückmeldung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, die Koordinierungsstelle Glasfaserkönne aufgrund Personalmangels derzeit keine Referierenden entsenden (Hintergrund dazu siehe Sitzung vom 20.04.2026, TOP 4).