Sperrung Holztwiete für die Krötenwanderung zwischen Reemtsmapark und Jenischpark Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 12.02.2026
Letzte Beratung: 23.04.2026 Bezirksversammlung Ö 11.28
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 12.02.2026 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-1850B beschlossen.
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (STVB) des Polizeikommissariats 25 hat mit Schreiben vom 10.03.2026 wie folgt Stellung genommen:
Einer gewünschten Sperrung der Holztwiete ab dem 14.02.2026 konnte seitens des PK25 nicht entsprochen werden, da zum Zeitpunkt des Beschlusseingangs am 12.02.2026 folgende Voraussetzungen für eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung noch nicht geklärt waren:
Sind Haltverbote notwendig, um die Örtlichkeit frei von Parkverkehr zu halten?
Aufstellfristen wären dann zu beachten.
Lediglich durch Verkehrszeichen oder mit Schrankenzäunen?
Falls eine Sperrung mit Schrankenzäunen erforderlich sein sollte:
=> Wer stellt diese abends auf die Straße und wer räumt sie morgens wieder weg?
Aufstellung durch Privat oder Firma? Entsprechende Daten notwendig.
=> Welche Behörde ist Kostenträger für die Maßnahme?
In der Mitteilungsdrucksache 22-1922 hat die BVM mit Schreiben vom 25.02.2026 ausgeführt, dass alternative Routenführungen für den Linienbusverkehr in der Holztwiete nicht realisierbar sind.
Vor diesem Hintergrund können aus Sicht der STVB des PK 25 keine Sperrmaßnahmen in der Holztwiete angeordnet werden.
Um einen Schutz der Amphibien während ihrer Frühjahrswanderung sowie den Helfern, welche diese Tiere einsammeln, trotzdem in irgendeiner Form gewährleisten zu können, schlägt die STVB die Aufstellung von VZ 101-14/24 StVO (Achtung Amphibienwanderung) + ZZ 1040-30 StVO (18-08h) sowie das VZ 274-10 StVO (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h) an der Querungsstelle vor.
Auf Nachfrage wurde von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 17.04.2026 mitgeteilt, dass die übersandte Stellungnahme zur Drucksache 22-1442.2B auch für die Drucksache 22-1850B gelte. Die Stellungnahme der BVM zur Drucksache 22-1442.B ist der als Anlage beigefügten Mitteilungsdrucksache 22-1922 zu entnehmen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.