Mehr Grün für Lurup! Ersatzpflanzungen in der Luruper Hauptstraße zügig durchsetzen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.02.2026 anliegende Drucksache 22-1717.2B beschlossen.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) hat mit Schreiben vom 11.03.2026 wie folgt Stellung genommen:
Die Anpassung der Mittel für Entsiegelungsmaßnahmen und Baumneupflanzungen in den Bezirken an gestiegene Kosten (um die Umsetzung der städtischen Baumpflanz- und Klimaanpassungsziele sicherzustellen) fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Finanzbehörde, sondern der der BUKEA.
Die BUKEA hat als zuständige Fachbehörde im Rahmen ihrer Ressortverantwortung für eine am Bedarf orientierte Ressourcenausstattung der bezirklichen Haushalte Sorge zu tragen. Zur Auskömmlichkeit der bezirklichen Ressourcenausstattung sind die Fachbehörden regelmäßig mit den Bezirksämtern im Gespräch. Werden hierbei zusätzliche Bedarfe erkannt, sind diese im Rahmen der politischen Prioritätensetzung durch die zuständige Fachbehörde zu berücksichtigen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 15.04.2026 wie folgt Stellung genommen:
Mittel für Entsiegelungsmaßnahmen
Bei der BUKEA sind keine Mittel für Entsiegelungsmaßnahmen im Straßenraum vorhanden. Allein für private Entsiegelungsmaßnahmen auf privat genutzten Grundstücken können Fördermittel eingeworben werden: RISA-Förderung Entsiegelung | IFB Hamburg
Mittel für die Baumpflanzung in Grünanlagen
Baumpflanzungen in Grünanlagen sind regelhaft aus der Rahmenzuweisung zu tragen. Das Fachamt Management des öffentlichen Raums (Fachamt MR) entscheidet, ob der Einsatz dieser Mittel für die benannten Baumpflanzungen bedarfsgerecht ist.
Die BUKEA weist ausdrücklich darauf hin, dass sich für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen aus der statistischen Gegenüberstellung von Baumfällungen und Baumnachpflanzungen kein fachlich sinnvoller Nachpflanzbedarf ableiten lässt. Bei Grünanlagen handelt es sich nicht um ein statisches, sondern um ein dynamisches System. Das heißt Bäume wachsen und damit einhergehend verdrängen sie andere Bäume. Während das Grünvolumen steigt, sinkt auf natürliche Weise die Anzahl der Exemplare. Für eine gesunde und verkehrssichere Bestandsentwicklung wird diese Selektion gärtnerisch gesteuert. Eine Nachpflanzung der gerade entnommenen Exemplare würde dem widersprechen. Das gilt gleichermaßen für das „Auf-den-Stock-setzen“ von knickartigen Beständen. Diese werden damit nicht entfernt, sondern treiben wieder kräftig durch und bilden dabei gerade auf der Grundlage einer entsprechenden Pflegepraxis wertvolle Biotope.
Da der Naturverjüngung in Grünanlagen mit geschlossenen Baum- und Gehölzarealen eine wichtige Rolle zukommt, hat die aktive Nachpflanzung neuer Bäume in bestehenden Grünanlagen im Verhältnis zur kontinuierlich erfolgenden Naturverjüngung ohnehin einen relativgeringen Anteil und beschränken sich auf Sonderfälle. Viele wertvolle Gehölzarten wie Eiche, Rot- und Weißbuche, verschiedene Ahornarten, Vogelbeeren, Eschen et cetera vermehren sich im Rahmen der Naturverjüngung gut und stellen eine ökologisch wichtige Bereicherung dar die unsere Baumbestände nachhaltig und klimaresilient machen.
Mittel für die Baumpflanzung von Straßenbäumen
Im Haushaltsplan sind derzeit regelhaft 500.000 Euro für die Nachpflanzung von Straßenbäumen vorgesehen. Darüber hinaus wurden aus dem Klimaplan im Jahr 2022 zusätzlich 2.000.000 Euro und im Jahr 2023 weitere 1.550.000 Euro für Neu- und Nachpflanzungen von Straßenbäumen sowie für die Standortsuche und Standortaufbereitung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden über einen Antrag aus der Bürgerschaft weitere 500.000 Euro für die Neu- und Nachpflanzung von Straßenbäumen sowie für die qualitative Aufwertung von Baumstandorten zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 2024 hat die Behördenleitung der BUKEA weitere 5.500.000 Euro (Haushaltsjahr 2024: 4,5 Mio. Euro / 2025: 1,0 Mio. Euro) für die Nachpflanzung von Straßenbäumen bereitgestellt. Im Jahresverlauf 2025 wurden zudem 2.154.000 Euro für die Pflanzungen von Straßenbäumen im Herbst/Winter 2025/26 zur Verfügung gestellt und an die Bezirksämter, die Bedarf angemeldet haben – beispielsweise auch das Bezirksamt Altona – übertragen.
Die Entscheidung über den bedarfsgerechten Einsatz der genannten Mittel für Baumpflanzungen an den jeweiligen Standorten treffen die Bezirksämter.
Nachpflanzungen bei Baumverlusten durch Straßenbaumaßnahmen werden in der Regel vom jeweiligen Realisierungsträger, wie zum Beispiel dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), durchgeführt und aus den für die Straßenbaumaßnahme zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert. In der Regel erfolgen die Ersatzpflanzungen vor Ort, also innerhalb der betroffenen Straßenabschnitte. In Einzelfällen kann davon abgewichen werden.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.