Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Die Drucksache 22-1934 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Hubert führt ein, der Antrag versuche, grundlegende Punkte aufzugreifen. Ziel sei es, die Ziele des sog. Bauturbos (§ 246e Baugesetzbuch, BauGB) zur Wirkung zu bringen. Es sei wichtig, Regeln bezüglich einer möglichen Beteiligung der Öffentlichkeit zu schaffen. Es sei zu erwarten, dass Anträge nach § 246e BauGB oftmals an Orten gestellt würden, wo die Anwohner:innen sich bereits in Diskussionen zu früheren Vorhaben intensiv eingebracht hätten. Es sei zu klären, inwieweit die Zustimmung der Gemeinde an Bedingungen geknüpft werden könne, so z.B. Auflagen, die gemäß der Hamburgischen Bauordnung ansonsten nicht möglich seien.
Herr Conrad stellt fest, es obliege der Politik zu entscheiden, welcher Ausschuss Anträge nach § 246e BauGB federführend behandeln solle. Ob aufgrund einer Beteiligung der Öffentlichkeit die Bearbeitungsfrist um einen Monat verlängert werden könne, hänge vom Format der Öffentlichkeitsbeteiligung ab. Er erläutert außerdem, die Genehmigungsfrist von drei Monaten beziehe sich auf die planrechtliche Beurteilung und somit die Schaffung von Baurecht im Grundsatz. Dies sei nicht mit einer Baugenehmigung gleichzusetzen. Das übliche bauordnungsrechtliche Prüfverfahren könne ggf. mehr Zeit in Anspruch nehmen. Sofern zur Beteiligung der Öffentlichkeit eine Veranstaltung im Format einer öffentlichen Plandiskussion durchgeführt werden solle, müsse die Entscheidung unmittelbar nach Eingang des Antrags getroffen werden, da Vorlaufzeiten wie z.B. für die Plakatierung der Veranstaltung zu beachten seien. Er ergänzt außerdem, dass eine Genehmigung eines Vorhabens nach § 246e BauGB nur erfolgen solle, sofern eine Genehmigung nach § 31 Abs. 2 oder 3 BauGB nicht möglich sei.
Herr Mielke erläutert, der Hauptausschuss müsse über die Ausschusszuständigkeit entscheiden. Gemäßder Vereinbarung nach § 19 BezVG sei der Bauausschuss für die Beratung von Bauanträgen zuständig. Zunächst solle die Handreichung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zum Bauturbo abgewartet werden. Außerdem solle das Rechtsamt des Bezirksamtes eine Einschätzung abgeben. Weiterhin sei es schwierig, allgemeine Kriterien für eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu schaffen. Es solle stattdessen eine Einzelfallbetrachtung erfolgen.
Herr Trede stimmt zu, die Handreichung der BSW solle abgewartet und die Regularien zum § 246e BauGB vom Hauptausschuss beschlossen werden. Erste Verfahren nach § 246e BauGB seien im Bauausschuss vorgestellt worden (siehe TOP 5.1 der Sitzung vom 24.02.2025, nicht-öffentlich). Es habe sich gezeigt, dass in jedem Verfahren Einzelfallentscheidungen zu treffen seien. Grundsätzlich müssten Baubegehren im Bauausschuss behandelt werden.
Auch Herr Hielscher betont, die Handreichung der BSW werde für die weitere Beratung benötigt. Eine Überweisung des Antrags in den Hauptausschuss solle erst erfolgen, wenn diese vorliege. Ein Antrag nach § 246e BauGB solle wie andere Bauanträge im Bauausschuss befasst werden. Er teile die Einschätzung, dass in den im Bauausschuss bereits vorliegenden Fällen eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht notwendig sei. Zu Bauanträgen mit planrechtlichen Befreiungen müssten Einzelfallentscheidungen getroffen und Ermessen ausgeübt werden.
Herr Henker lobt den Antrag und die damit verbundene Arbeit. Der Stadtentwicklungsausschuss sollte bei der Beratung von Anträgen nach § 246e BauGB nicht außer Acht gelassen werden. Die Schaffung von Richtlinien zur Frage, wann und in welchem Rahmen die Öffentlichkeit beteiligt werden solle, sei wünschenswert.
Herr Hielscher führt auf Nachfrage von Frau Boehlich aus, der Bauausschuss entscheide jeden Einzelfall, ggf. mithilfe des Stadtentwicklungsausschusses. Er spreche sich dafür aus, das bekannte Verfahren zur Behandlung von Bauanträgen weitestgehend beizubehalten.
Herr Conrad wirft ein, sofern es eine Beteiligung der Öffentlichkeit geben sollte, könne diese auch im Rahmen der öffentlichen Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses stattfinden und müsse nicht zwangsläufig im Rahmen einer eigenen, mit Plakaten beworbenen Veranstaltung durchgeführt werden. Im Anschluss sei bis zur nächsten Sitzung 14 Tage Zeit, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit auszuwerten.
Der Stadtentwicklungsausschuss überweist die Drucksache einstimmig in den Hauptausschuss. Die Beratung soll erst erfolgen, wenn die Handreichung der BSW zum neuen § 246e BauGB vorliegt.
[Nachtrag zu Protokoll: Die Beratung ist in der Sitzung des Hauptausschusses vom 12.03.2026 (TOP 3) erfolgt. Zur Handreichung der BSW siehe TOP 3.1 derselbigen Sitzung.]
Der TOP mit der Drucksache 22-1904 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Herr Mielke führt aus, Ziffer 2 des Antrags unter TOP 3.1 sei im Wesentlichen umgesetzt. Bezüglich Ziffer 1 erkundigt er sich, ob im Bebauungsplan Bahrenfeld 78 im die Querung betreffenden Gebiet Nebenanlagen ausgeschlossen seien.
Frau Frauenlob bestätigt dies.
Herr Mielke führt weiterhin aus, sofern das im Bebauungsplan Bahrenfeld 78 festgesetzte Geh- und Wegerecht von der Bau- bis zur Grundstücksgrenze reiche, sei auch Ziffer 1 des Antrags unter TOP 3.1 Rechnung getragen. Er erkundigt sich zudem nach dem letzten Stand der Gespräche mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW). Allen Fraktionen sei wichtig, dass die Querung realisiert werde.
Herr Conrad erläutert, der Bebauungsplan Bahrenfeld 78 sei mit den beteiligten Behörden abgestimmt. Es bestehe Einigkeit, dass eine Querung der Gleise entstehen solle. Es lägen jedoch noch keine konkreten Planungen vor. Vormals habe die Idee bestanden, die Querung durch das Gleisdreieck der S-Bahn zu führen, nun werde eine Querung an anderer Stelle angestrebt. Für den Bebauungsplan Bahrenfeld 78 sei eine Lösung vonnöten gewesen, daher würden nun Flächen freigehalten. Neben dem Geh- und Fahrrecht bestehe auch das Recht, Leitungen zu legen. Bezüglich des Antrags unter TOP 3 betont er, das Bezirksamt habe keine Planungshoheit. Er regt an, den Antrag stattdessen gemäß § 27 BezVG an die BSW zu adressieren. Zudem könne die Frage der Finanzierung nur vom Senat geklärt werden.
Herr Henker gibt zu bedenken, ob eine mögliche Brücke über die Gleise sowohl rad- als auch behindertengerecht gestaltet werden müsse. Eine behindertengerechte Rampe bedürfe einer Länge von 60 bis 85 Metern. Es stelle sich die Frage, ob auch ein Fahrstuhl den Anforderungen der Barrierefreiheit genüge.
Herr Conrad bestätigt dies und verweist auf die nachträgliche Ausstattung von U-Bahnhöfen mit Fahrstühlen.
Frau Hubert plädiert, die Vorbereitungen für eine Querung der Gleise müssten aktiv betrieben werden. Die Politik dürfe sich nicht zurücklehnen. Die Voraussetzungen für eine Querung seien mit der Freihaltung von Flächen geschaffen. Nun müsse überlegt werden, wie die Querung aussehen könnte. Sie verweist zudem auf die für das Jahr 2026 vorgesehene Überarbeitung des Masterplans Mitte Altona II.
Herr Tredemacht auf den Beschluss der Bezirksversammlung aus dem Jahr 2022 zur Überarbeitung des Masterplans Mittel Altona II (siehe Drs. 21-3083.1) aufmerksam. Es sei noch nicht bekannt, wie die Bebauung östlich der Gleise aussehen werde. Zunächst müsse eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und im Anschluss das Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Es müsse zudem die Frage der Finanzierung geklärt werden, auch um Kosten und Risiken für die Deutsche Bahn zu vermeiden. Eine Zustimmung der Bahn zu dem Vorhaben sei ansonsten nicht zu erwarten.
Herr Mielkeregt an, die Ziffern 1, 2 und 5 des Antrags unter TOP 3 gemäß § 27 BezVG an die BSW zu richten und Ziffer 3 an den Mobilitätsauschuss zu überweisen. Ziffer 4 sei obsolet.
Herr Hielscher wirft ein, die Anregung von Herrn Conrad, den gesamten Antrag nach § 27 BezVG zu beschließen, sei richtig. Er betont zudem, dass das Geh- und Fahrrecht im Bebauungsplan noch kein Baurecht für eine Querung schaffe. Die Kooperation der SAGA Unternehmensgruppe sei vonnöten.
Herr Mielke stimmt der Aufrechterhaltung von Ziffer 4 zu. Er verweist zudem auf § 2 Abs. 7 der Verordnung zum Bebauungsplan Bahrenfeld 78. Wege- und Erschließungsanlagen seien vom Ausschluss von Anlagen gemäß § 23 Abs. 5 Hamburgische Bauordnung ausgenommen.
Frau Boehlich wirft ein, Ziffer 3 des Antrags beziehe sich auch auf das Gebiet östlich der Gleise. Dies sei ein Senatsplangebiet.
Frau Frauenlob betont, die Diskussion zur Ausgestaltung der künftigen Querung der Gleise könne erst geführt werden, wenn die Details zur geplanten Bebauung des Gebiets bekannt seien. Der Bebauungsplan Bahrenfeld 78 schaffe die theoretische Grundlage für eine Querung.
Herr Trede spricht sich für eine Beschlussfassung nach § 27 BezVG und die Streichung von Ziffer 4 des Antrags aus. Bezüglich Ziffer 3 betont er, es sei kein ausreichend breiter Gehweg in der Tasköprüstraße vorhanden.
Frau Vornhagen führt auf Nachfrage von Herrn Trede aus, ein integriertes Fuß- und Radverkehrskonzept untersuche die genaue Ausgestaltung der gelben Straßenverkehrsfläche.
Herr Henker merkt an, seine Fraktion habe auf die unzureichenden Verkehrsflächen in der Taskörpüstraße hingewiesen. Diese sei nicht in der Lage, den künftigen Verkehr aufzunehmen. Schon heute sei die Situation problematisch. Er betont seine erheblichen Bedenken bezüglich der künftigen Verkehrssituation. Bezüglich der Querung der Gleise stellt er fest, es stelle sich die Frage, was seitens des Bezirks für eine beschleunigte Umsetzung getan werden könne, auch vor dem Hintergrund der langsam arbeitenden Deutschen Bahn.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
Der Stadtentwicklungsausschuss bittet den Mobilitätsausschuss mehrheitlich gegen eine Stimme der Fraktion GRÜNE, eine Stimme der CDU-Fraktion sowie die Stimmen der Fraktion DIE LINKE um eine Stellungnahme zu Ziffer 3 der Drucksache 22-1904.
Der TOPmit der Drucksache 22-0173 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 26.09.2024 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Fortsetzung der Beratung vom 18.12.2024.
Beratung siehe TOP 3.
Herr Mielke zieht den Antrag zurück.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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