22-1911

Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 43 (Änderung) im ergänzenden Verfahren nach § 214 (4) BauGB Empfehlung zur erneuten Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 04.03.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5

Sachverhalt

Der Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 43 (Änderung) lag vom 30.11.2020 bis einschließlich zum 08.01.2021 öffentlich aus. Der Feststellung wurde auf Empfehlung des Planungsausschusses vom 20.01.2021 durch die Bezirksversammlung am 28.01.2021 zugestimmt. Die Feststellung durch die Bezirksamtsleitung erfolgte am 22.03.2021 nach Genehmigung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 24.02.2021.

hrend des Auslegungszeitraums waren keine Stellungnahmen eingegangen; auf die Durchführung des Arbeitskreises II wurde daher verzichtet.

Die Feststellung ist anlässlich des Urteils des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.02.2023 2 E 6/21.N zur Nichtöffentlichkeit einer politischen Sitzung während der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Nichtigkeit des insoweit gefassten Beschlusses mit einem „Ewigkeitsfehler“ behaftet. Um diesen Fehler zu beheben, wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung empfohlen, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit „Wiedereinstieg“ in den Verfahrensschritt des Beschlusses zur Feststellung gemäß § 10 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan Ottensen 43 (Änderung) wird im ergänzenden Verfahren rückwirkend zum 10.04.2021 (Tag nach der Bekanntmachung) in Kraft gesetzt.

Das Bezirksamt empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgendes zu beschließen:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der erneuten Feststellung des Bebauungsplans Ottensen 43 (Änderung) im ergänzenden Verfahren zuzustimmen.

Petitum/Beschluss

:

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

(1) Überischtsplan, (2) Verordnung, (3) Begründung

Lokalisation Beta
Ottensen

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