Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 43 (Änderung) im ergänzenden Verfahren nach § 214 (4) BauGB Empfehlung zur erneuten Feststellung Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Der Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 43 (Änderung) lag vom 30.11.2020 bis einschließlich zum 08.01.2021 öffentlich aus. Der Feststellung wurde auf Empfehlung des Planungsausschusses vom 20.01.2021 durch die Bezirksversammlung am 28.01.2021 zugestimmt. Die Feststellung durch die Bezirksamtsleitung erfolgte am 22.03.2021 nach Genehmigung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 24.02.2021.
Während des Auslegungszeitraums waren keine Stellungnahmen eingegangen; auf die Durchführung des Arbeitskreises II wurde daher verzichtet.
Die Feststellung ist anlässlich des Urteils des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.02.2023 – 2 E 6/21.N zur Nichtöffentlichkeit einer politischen Sitzung während der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Nichtigkeit des insoweit gefassten Beschlusses mit einem „Ewigkeitsfehler“ behaftet. Um diesen Fehler zu beheben, wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung empfohlen, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit „Wiedereinstieg“ in den Verfahrensschritt des Beschlusses zur Feststellung gemäß § 10 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan Ottensen 43 (Änderung) wird im ergänzenden Verfahren rückwirkend zum 10.04.2021 (Tag nach der Bekanntmachung) in Kraft gesetzt.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:
Der erneuten Feststellung des Bebauungsplans Ottensen 43 (Änderung) im ergänzenden Verfahren wird zugestimmt.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Verordnung
Anlage 3: Begründung
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