Durchführung des Verfahrens nach § 246e Baugesetzbuch (Bauturbo) Transparentes, rechtssicheres und fristwahrendes Verfahren im Bezirk Altona Antrag der Volt-Fraktion
Letzte Beratung: 04.03.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2
Veranlassung:
Die Einführung des § 246e BauGB („Bauturbo“) erzeugt erheblichen Handlungsdruck. Um Rechtsunsicherheiten bei Bürgern, Politik und Verwaltung vorzubeugen und die demokratische Teilhabe trotz enger Fristen zu sichern, bedarf es eines standardisierten Verfahrens für den Bezirk Altona.
Begründung:
§ 246e BauGB ermöglicht seit 30.10.2025 den Ersatz der klassischen verbindlichen Bauleitplanung durch ein beschleunigtes Verfahren zur Schaffung von Wohnraum. Da § 36a Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung optional ermöglicht, muss der Bezirk Altona diese in einen Genehmigungsablauf einplanen, um die demokratische Legitimation und Akzeptanz der Vorhaben zu sichern. Ein standardisierter Prozess schützt die Verwaltung vor Fristversäumnissen und garantiert eine transparente Abwägung privater und öffentlicher Belange, sowie die Berücksichtigung aller relevanten Argumente.
Die Bezirksversammlung möge gemäß § 19 BezVG beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
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