Bauanträge nach §§ 246e und 31 (3) Baugesetzbuch - Nachtrag zur § 19 BezVG-Vereinbarung Beschlussempfehlung des Hauptausschusses
Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Ö 9.5
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU, FDP und AFD, folgenden Beschluss zu fassen:
Eingehende Bauanträge, die nach §§ 246e und 31 (3) Baugesetzbuch gestellt werden, werden den Mitgliedern des Bauausschusses aufgrund der kurzen Bescheidungsfristen unmittelbar nach Eingang – vor der bauordnungsrechtlichen Prüfung und der ordnungsgemäßen Behandlung im Bauausschuss – mit Lageplan zur Kenntnis gegeben.
[Nachrichtlich: Die Fraktionen von DIE LINKE und Volt haben alternativ für den Antrag mit der Drucksache 22-1934 gestimmt.]
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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