Es wurden keine Fragen eingereicht.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE nach Beratungsbedarf der Fraktion DIE LINKE in der Sitzung des Sozialausschusses vom 03.03.2026.
Herr Strasser bestätigt, dass seine Fraktion noch habe intern beraten müssen, es bleibe aber bei der bereits in der Sitzung des Sozialausschusses signalisierten ablehnenden Haltung.
Herr Wesselkamp Holzer erinnert an die zwischen den Fraktionen getroffene Verabredung, in der Priorisierungssitzung eines Fachausschusses keinen Beratungsbedarf anzumelden.
Herr Schmidtbetont, dass der Beratungsbedarf in der Sitzung des Sozialausschusses auch angemeldet worden sei, weil nicht habe geklärt werden können, ob es sich tatsächlich um einen Antrag auf konsumtive oder investive Mittel handele. Im Übrigen handele es sich bei der Maßnahme um keine bezirkliche Aufgabe.
Herr Brümmer stellt fest, dass das Amt zu der Auffassung gekommen sei, dass es sich um eine konsumtive Maßnahme handele, weil die Folie auch wieder entfernt werden könne. Im Übrigen stehe das Amt dem Antrag leidenschaftslos gegenüber.
Herr Loeding hält den Hitzeschutz für die Senior:innen für wichtig und erforderlich. Er zeigt sich verwundert, dass diese Maßnahme nicht schon längst umgesetzt worden sei. Die Bewohner:innen würden dem Grunde nach mit dem von ihnen monatlich zu erbringenden Anteil an der Instandhaltungsrücklage derartige Investitionen finanzieren. Insofern sei der Antrag nicht nachzuvollziehen.
Frau Blume macht darauf aufmerksam, dass bei einer Sanierung bzw. einem Ersatz der Fenster automatisch ein Hitzeschutz integriert würde und erkundigt sich nach dem Alter der Fenster.
Frau Boehlich weist darauf hin, dass der Träger wegen noch anderer anstehender Sanierungen auf die beantragten Mittel angewiesen sei.
Herr Strasser weist darauf hin, dass es in alsternähe ein anderes Heim gebe, das seine Fenster aus eigenen Mitteln mit Hitzeschutzfolien nachgerüstet habe. Dieses sei der richtige Weg. Es dürfe jetzt mit einer Bereitstellung bezirklicher Mittel kein Präzedenzfall geschaffen werden.
Der Hauptausschuss lehnt die Drucksache 22-1915 stellvertretend für die Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, Volt und AFD sowie bei Enthaltung der FDP-Fraktion ab (Beschlussdrucksache 22-1915B siehe Anlage).
Der TOP mit der ohne Votum aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.03.2026 überwiesenen Drucksache 22-1934 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Mielke weist eingangs darauf hin, dass noch wichtige Einschätzungen des Rechtsamtes fehlten.
Frau Schmidt hinterfragt,
Herr Brümmer betont, dass die Handlungsanweisung als fachliche Vorgabe der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erst seit zwei Tagen vorliege und noch sorgfältig durchgearbeitet werden müsse. Das Amt werde hierzu in eine vertiefte Diskussion einsteigen.
Der vorliegende Antrag der Volt-Fraktion werfe noch einige Fragen auf, wie z.B. die Abgrenzung zwischen PlanA und Bauausschuss (BauA) erfolgen solle, wer Entscheidungen treffe und wie Öffentliche Plandiskussionen mit erheblichem zeitlichem Vorlauf integriert werden könnten. Letztere widersprächen ggf. dem Grundgedanken des Bauturbos, dass Verfahren beschleunigt werden sollten.
Frau Schmidt widerspricht. Die Handreichung liege nicht erst seit zwei Tagen, sondern bereits seit letztem Freitag vor.
Herr Hielscher betont, zentrale Frage sei, wo die erste politische Behandlung erfolgen solle. Da es sich um Bauanträge handele, müsse dieses im BauA sein, der dann die Entscheidung zum weiteren Verfahren treffen könne und müsse. Amt und Politik würden durch die Anträge nach § 264e Baugesetzbuch (BauGB) unter Zeitdruck gesetzt – daher sei eine sehr frühe Erstinformation der Politik erforderlich. Der Bauturbo gelte nur befristet bis Ende 2030, deshalb sei jetzt eine schnelle Entscheidung zum Verfahrensweg erforderlich.
Bisher lägen zwei Anträge vor, die sicherlich keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich machten.
Frau Koppke verweist auf die noch offenen und wichtigen Prüfungen des Rechtsamtes, die abgewartet werden sollten. Es fehle auch noch die Definition eines „Bauturbo-Antrages“. Sei ein solcher ggf. auch bereits für die Schaffung einer Wohneinheit möglich? Wo die Erstbefassung der Politik erfolge, müsse trotzdem schnell geklärt werden. Ihre Fraktion plädiere hierbei für den PlanA, weil Verfahren nach § 264e BauGB ggf. Bebauungsplanverfahren ersetzten, der Ausschuss per se öffentlich tage und dort auch gleich– wenn notwendig – über die Form der Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden werden könne. Bezüglich der Befassung der Öffentlichkeit gebe es nicht nur Öffentliche Plandiskussionen, sondern auch andere Verfahren. So habe das Amt im PlanA dargestellt, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung auch in einer planmäßigen Ausschusssitzung möglich sei. Im Einzelfall könne diese ggf. auch ganz entfallen.
Für den Fall, dass heute anders entschieden werde, kündige sie an zu beantragen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung in einem öffentlichen Sitzungsteil des BauA erfolge.
Frau Boehlich plädiert für eine schlanke Verfahrensregelung, weil in der Praxis nicht alle Anträge nach § 264e BauGB Bebauungsplanverfahren ersetzten. Es könne sich auch um Anträge handeln, die herkömmlich gar kein Bebauungsplanverfahren erforderten. Jeder eingehende Antrag müsse individuell im BauA betrachtet werden, der dann über das weitere Verfahren bzw. Vorgehen entscheide und auch prüfe, ob es ein Fall für den PlanA sei oder nicht. Sie erwarte viele Anträge in der nächsten Zeit.
Herr Trede ergänzt, es könne Sinn machen, im BauA einen neuen Tagesordnungspunkt „Anträge nach § 264e BauGB“ einzuführen, damit eine rasche Information des Ausschusses gewährleistet werde, der dann sofort entscheiden könne, ob eine Befassung des PlanA und ggf. eine Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig werde.
Herr Jebe bestätigt, dass der BauA der richtige Ausschuss sei, auch weil dieser durchgängig tage und schnelle Entscheidungen erforderlich würden. Bauanträge könnten nur noch digital eingereicht werden. Hierbei müsse sichergestellt werden, dass sofort erkennbar werde, ob es ein Antrag nach § 264e BauGB sei.
Herr Loeding berichtet, dass im BauA(siehe TOP 2.4 der Sitzung vom 10.02.2026, Drs. 22-1772) über die Personalausstattung der Bauprüfabteilung gesprochen worden sei. Dort seien fünf Planstellen nicht besetzt, drei seien als künftig wegfallend gekennzeichnet. Er frage sich, wie da die Abwicklung des Bauturbos funktionieren solle.
Herr Brümmer erläutert, dass es keine Strategie zum Personalabbau im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt gebe. Die Stellen mit einem kw-Vermerk („künftig wegfallend“) würden in der Regel verlängert. Bis vor einem Jahr habe es einen hohen bis überdurchschnittlichen Personalbestand gegeben. Aktuell gebe es eine höhere Fluktuation. Dieses sei erkannt und es werde gegengesteuert.
Frau Hubert erläutert, der vorliegende Antrag ihrer Fraktion solle einer klaren, rechtssicheren und schnellen Prozesssteuerung inklusive der Beteiligung der Öffentlichkeit dienen. Das Amt müsse sicherstellen, dass eingehende Anträge schnell vorgelegt würden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sei sicher nicht immer sinnvoll, invielen Fällen aber notwendig und diene dann der öffentlichen Akzeptanz eines Vorhabens. Politische Entscheidungen müssten öffentlich nachvollziehbar sein.
Herr Mielke stellt fest, dass heute geregelt werden müsse, in welchem Ausschuss die Vorlage der Anträge erstmalig erfolgen solle. Hierzu sei letztlich auch die Anpassung der § 19 BezVG-Vereinbarung erforderlich. Dazu diene der heute vorgelegte Alternativantrag der Fraktionen von CDU, GRÜNE und SPD (Anlage).
Frau Koppke unterstreicht, es sei wichtig, dass die Frage des Fristbeginns geklärt werde.
Herr Hielscher stellt klar, dass die Frage des Fristbeginns auch später geklärt werden könne und müsse. Dieses Thema sei kein Inhalt der heutigen Antragslage. Der BauA habe den Vorteil, anders als der PlanA auch in den Ferien zu tagen. Auch der BauA könne öffentlich tagen und beteiligen.
Bei alternativer Abstimmung wird dem Alternativantrag der Fraktionen von CDU, GRÜNE und SPD mehrheitlich mit den Stimmen dieser Fraktionen sowie der Fraktionen von FDP und AFD als Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung zugestimmt. Der Antrag der Volt-Fraktion (Drs. 22-1934) erhält bei Zustimmung der Fraktionen von DIE LINKE und Volt keine Mehrheit.
Frau Kopkke beantragt wie angekündigt Folgendes:
„Der Bauausschuss tagt in einem öffentlichen Sitzungsteil oder veranlasst die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit zu Anträgen nach § 246e anderweitig.“
Herr Jebe stellt fest, dass im Vorwege klar sein müsse, was aus Bauakten öffentlichbehandelt werden dürfe.
Der Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von DIE LINKE und Volt abgelehnt.
Der TOP mit der Drucksache 22-1965 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Handreichung wird zur Kenntnis genommen.
Der vorliegende Entwurf der Tagesordnung (Anlage) wird mit folgender Ergänzung einvernehmlich festgelegt:
Neue Sporthalle im Volkspark als Chance für den Sport in Altona nutzen: Transparente Prioritäten für die Hallenvergabe entwickeln
Antrag der SPD-Fraktion
Die Anfragedrucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.
Es gibt keine Wortmeldungen.