22-1872

Sportanlagen Baurstraße „temporäre Stellplatzanlage“ Aufklärung Sachstand im Zusammenhang mit den Drucksache 22-1733 und 22-1449 Kleine Anfrage von Patrick Fischer und Silke Hubert (beide Volt-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 24.02.2026 Bauausschuss Ö 1.1

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit den Drucksachen 22-1733 und 22-1449 bitten wir um Aufklärung der nachfolgenden Fragestellungen, wie sie sich aus den Vorgängen in der Bezirksversammlung am 29.01. 2026 und den vorangegangenen Sitzungen des Grünausschusses im Oktober und November 2025 auftun.

  1. Wann und mit welchem Inhalt wurde die Genehmigung für die Ausgestaltung der Sportplatzanlage erteilt und wie viele PKW-Stellplätze wurden an welcher Stelle darin genehmigt/nachgewiesen.
  2. Im Bebauungsplan Bahrenfeld 63 ist ein abweichendes Baufeld gegenüber der im letzten Jahr als Anhang zur Drs. 22-1449 beigefügten Planung ausgewiesen ( weiter südlich direkt am Bahndamm ) Wie kam es zu der veränderten Lage und welche Beteiligungen hat es in diesem Zusammenhang gegeben?
  3. Die Maßnahme „Umbau der Sportanlagen“ wurde in der vorgenannten Drs. als abgeschlossen dargestellt. Wie sind in diesem Zusammenhang die Vorgaben in der Begründung zum B-Plan unter Pkt. 5.3.5 bewertet worden: „ Zusätzliche Stellplätze könnten somit in diesem Parkhaus untergebracht werden. Dazu ist im Genehmigungsverfahren ein entsprechender Mietvertrag mit dem Betreiber der P+R Anlage ( am S-Bahnhof Bahrenfeld) nachzuweisen. „ ?
  4. Ist durch den vorhandenen abgeschlossenen Ausbau der Sportanlagen die Summe der im B-Plan mit ca. 116 angegebene PKW-Stellplätze obsolet, weil die Errichtung eines Oberligastadions endgültig aufgegeben oder unmöglich geworden ist?
  5. In den Sprecher- und Ausschusssitzungen des Bauausschusses zur angestrebten Aufstockung des P&R-Parkhauses wurde die Vorgabe aus dem B-Plan nicht erwähnt oder darauf eingegangen unter welchen Voraussetzungen diese entfallen sei. Wie tragfähig sind im Lichte dieses Informationsstandes der Sprecher und Ausschussmitglieder die getroffenen Entscheidungen. ( Am 12.08.2025 wurde im Bauausschuss der Drs. 22-1229 „ Vorbescheidsantrag für Überbauung der Bestandsparkpalette P+R zur Wohnnutzung „ zugestimmt.) ?
  6. Wie kommt es, dass -obwohl ja gemäß Begründung für die geplante Maßnahme der „temporären“ Stellplatzanlage auf Basis der „abgeschlossenen Baumaßnahmen“ die Umleitung für die Baustelle A7-Deckel herangezogen wird- gleichzeitig die Plandarstellung der Bebauungsplanentwürfe ‚Bahrenfeld 53..etc ( A7-Deckelbauwerk) diese Anlage nicht enthalten, obwohl die öffentliche Beteiligung im Mai 2025 abgeschlossen wurde und man ja davon ausgehen sollte, daß der Bestand und die genehmigten Planungen im Umfeld korrekt abgebildet werden?
  7. Warum wurde dieser Umstand in der Vorstellung der Entwurfsplanung im Stadtentwicklungsausschuss Anfang 2025 und im Zuge des Berichts zu den Beteiligungen von den Amtsvertretern an keiner Stelle kommentiert bzw. In der Beteiligung bei der Planung nicht korrigiert?
  8. Drs. 22-1449 führt die geplante Stellplatzanlage als temporär und im Anschluss an die temporäre Nutzung die Herstellung als öffentliche Grünfläche angeführt. Mit dieser Grundannahme wurde das Vorhaben in den Sitzungen des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport und in der Bezirksversammlung befasst. Ist diese Darstellung korrekt?
    1. Wenn nicht, inwieweit haben die Entscheidungen des Ausschusses und der Bezirksversammlung Bestand?
  9. In den betroffenen Sitzungen des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport wurde nicht dargelegt, was einer reguläre Herrichtung von PKW-Stellplätzen auf der jetzt irregulär genutzten Fläche entgegensteht und dies grafisch den Auschussmitgliedern verdeutlicht.
    1. Wurde das untersucht ?
    2. Mit welchem Ergebnis?
    3. Wo kann man das grafisch nachvollziehen?
  10. Pkt. 4.2.3.3 der Begründung zum B-Plan führt nachfolgende Bedingung auf, wie kam es zu der Änderung der Planung und ist diese angesichts der Vorgaben zulässig? ( Auszug : Zum Erhalt der in der Planzeichnung unverbindlich vorgemerkten Grabenmulde am Bahndamm wird die Sport-Stellplatzanlage etwa 6 m vom Böschungsfuß abgerückt (siehe Planzeichnung) und im Bereich des verlagerten Bauspielplatzes bleibt die Mulde als Teil der Spielfläche bestehen (siehe auch Ziffer 5.5.1 der Begründung). Der den bisherigen Bauspielplatz umgebende Erdwall soll an dem verlagerten Standort ähnlich wieder hergestellt und mit Gehölzen bepflanzt werden.“
  11. Ist unter der Formulierung.Anpassarbeiten an den Bauspielplatz erfolgen im Rahmen der Maßnahme…“ zu verstehen, daß die Verlagerung der Bauspielplatzfläche gemäß B-Planausweisung auf eine neue östlich der Gebäude liegenden Fläche jetzt im Zuge der Maßnahme erfolgt?
    1. Wenn nicht, wann dann?
  12. In der genannten Drs. wird die Umbaumaßnahme der Sportplatzanlage als abgeschlossen bezeichnet. Inwieweit ist die Erfüllung der vor oder während der Baumaßnahmen zu erfüllenden Bedingungen gemäß Bebauungsplan Bahrenfeld 63 belegt und deren Durchführung kontrolliert worden.
    1. Pkt. 5.7.4.1.“Herstellung und Einzäunung eines Feuchtbiotops… mit einer Größe von min. 400qm Wasserfläche…“
    2. Pkt. 5.7.5 Diverse Nistkästen für Fledermäuse und Höhlenbrüter.
    3. Wie wird die Umsetzung geprüft?
    4. Gibt es eine Darstellung, wo diese Maßnahmen nachgewiesen wurden?
  13. In der der Drs angefügten Planung sind einige wenige Bäume als zu erhalten dargestellt. Diese befinden gem. ausgewiesener Höhenkoten auf dem jetzt vorhandenen Erdwall. Gleichwohl sind die direkt angrenzenden Stellplätze teilweise den Kronenbereich eingreifend mit einem Höhenunterschied von ca. - 2,00 m dargestellt. Dies mit einem Baumstamm abzufangen ist unrealistisch. Protokolliert findet sich die Aussage des Amtsvertreters, daß die gesamte Fläche planiert werden muß. Wie können also die als Bestand/zu erhalten dargestellten Bäume erhalten werden, wenn die Fläche gleichzeitig komplett planiert werden muss?
  14. Wenn die Fläche komplett planiert werden muss und der Stellplatz nicht als temporäre Anlage errichtet werden soll, stellt sich die Frage, warum nicht die im B-Plan vorgesehene Ost-West-Anbindung der zukünftigen Grünflächen auf dem Autobahndeckel mit dem im Osten folgenden bahnbegleitenden Grünzug nördlich des Stellplatzes plangemäß ausgebildet wird? So wie jetzt dargestellt, verläuft dort nur noch ein Fahrradweg und es ergibt sich eine Engstelle.

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Vorbemerkung: Die hier aufgeworfenen Fragen sind ausführlich im Hauptausschuss (HauptA) am 12.02.26 unter TOP 9 diskutiert worden, zudem wurde die Drs. 22-1449 mit redaktionellen Änderungen (u.a. wurde der Begriff „temporär“ gestrichen) in dieser Sitzung beschlossen.

Zu 1:

Baugenehmigung erteilt am 07.07.2015. Inhalt ist die Genehmigung zur Errichtung eines Sportparks (4 Groß- und 1 Kleinspielfeld) mit Trainingsbeleuchtung. In der Baugenehmigung wurde festgehalten, dass ein Bedarf an 63 Stellplätzen besteht.

Zu 2:

Der Bebauungsplan zeigt die Lage der ursprünglichen, durch den Bau des Autobahndeckels entfallenen Stellplatzanlage an.

Zu 3:

Ein Nachweis über einen Mietvertrag war im Genehmigungsverfahren nicht erforderlich, da sich der Bedarf an Stellplätzen im Vergleich zum B-Plan reduziert hat.

Zu 4:

In der Baugenehmigung wurde festgehalten, dass ein Bedarf an 63 Stellplätzen besteht. Diese Anzahl war nach Fertigstellung der Sportanlage vorhanden und ausreichend.

Es handelt sich bei der Sportanlage Baurstraße um eine „Sportstätte von örtlicher Bedeutung“, überwiegend für Trainingsbetrieb von Kindern und Jugendlichen. Dies umfasst nach Auffassung des Bezirksamts auch die Nutzung durch die Oberliga Hamburg.

Zu 5:

Fehlanzeige.

Zu 6:

Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Bahrenfeld 53 / Othmarschen 41 / Groß Flottbek 15 „Deckel Altona“ wird als evozierter Bebauungsplan von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) bearbeitet. Das Plangebiet dieses Bebauungsplans wird räumlich von der geplanten Stellplatzanlage nicht direkt berührt.

Zu 7:

Zu Berichten und Planvorstellungen evozierter B-Pläne der BSW im PlanA geben Vertreter des Bezirksamts keine Kommentierungen.

Zu 8:

Siehe Vorbemerkung sowie Protokoll des HauptA vom 12.02.2026 sowie die mit Änderungen beschlossene Drs. 22-1449.

Zu 9:

Siehe Vorbemerkung sowie Protokoll des HauptA vom 12.02.2026 sowie die mit Änderungen beschlossene Drs. 22-1449.

Zu 10:

Die genannten Planungen sind nicht Gegenstand der aktuellen Maßnahme. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 11:

Unter Anpassarbeiten ist die genaue Geländemodellierung inkl. Zaunsetzung gemeint. Die Verlagerung erfolgt nicht im Zuge der Maßnahme, da es sich um getrennte Zuständigkeiten handelt.

Zu 11.a:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Umsetzung nicht geplant.

Zu 12.a:

Die Festsetzung zur Herstellung eines Feuchtbiotops wurde umgesetzt.

Zu 12.b:

Die Umsetzung der festgesetzten Installierung von diversen Nisthilfen für Vögel und von Fledermausquartieren wurde vom durchführenden Landschaftsplanungsbüro mitgeteilt.

Zu 12.c:

Die Umsetzung der Nisthilfen wurden auch von Seiten des Bezirksamtes Altona geprüft.

Zu 12.d:

Die Planunterlage zur Herstellung des Feuchtbiotops liegt dem Bezirksamt Altona vor. Bezüglich der Nisthilfen und Fledermausquartiere wurden diese in ein entsprechendes Kataster des Bezirks aufgenommen.

Zu 13:

Die zu erhaltenen Baumstandorte werden nicht planiert, sondern deren Höhenlage beibehalten. Die Höhenangaben entstammen der Vermessungsgrundlage und sind keine Planungshöhen, so dass die Höhendifferenzen geringer sein werden. Die Höhenlagen werden vor Ort in Abstimmung mit dem Fachamt Management des Öffentlichen Raums (MR) in baumverträglicher Weise angepasst.

Zu 14:

Der geplante Fahrradweg schließt an den bestehenden Fahrradweg parallel zur S-Bahn Richtung Von-Sauer-Straße an. Dieser Weg wird auch nach der Realisierung des Autobahndeckels weiterhin bestehen bleiben.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.02.2026
Ö 1.1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Othmarschen Groß Flottbek Von-Sauer-Straße

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