Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 67 (Euler Hermes) im ergänzenden Verfahren nach § 214 (4) BauGB Empfehlung zur erneuten Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 04.03.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 67 lag vom 06.07.2020 bis einschließlich zum 14.08.2020 öffentlich aus. Der Feststellung wurde auf Empfehlung des Planungsausschusses vom 21.04.2021 durch die Bezirksversammlung am 22.04.2021 zugestimmt. Die Feststellung durch die Bezirksamtsleitung erfolgte am 20.05.2022 nach Genehmigung der Behörde für Stadtentwick-lung und Wohnen vom 02.05.2022.
Während des Auslegungszeitraums waren Stellungnahmen eingegangen, deren Anregungen in die Abwägung eingingen.
Die Feststellung ist anlässlich des Urteils des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.02.2023 – 2 E 6/21.N zur Nichtöffentlichkeit einer politischen Sitzung während der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Nichtigkeit des insoweit gefassten Beschlusses mit einem „Ewigkeitsfehler“ behaftet. Um diesen Fehler zu beheben, wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung empfohlen, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit „Wiedereinstieg“ in den Verfahrensschritt des Beschlusses zur Feststellung gemäß § 10 BauGB durchzuführen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ottensen 67 wird im ergänzenden Verfahren rückwirkend zum 18.06.2022 (Tag nach der Bekanntmachung) in Kraft gesetzt.
Zu diesem Bebauungsplan existiert ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der am 17.02.2021 mit der Vorhabenträgerin geschlossen wurde. Dieser kann im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter www.transparenz.hamburg.de eingesehen werden.
Das Bezirksamt empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgendes zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der erneuten Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Ottensen 67 im ergänzenden Verfahren zuzustimmen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.