21-3083.1

Mitte Altona II: Evaluation, Anpassung Masterplan, Verfahren strukturieren Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 31.03.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 01.06.2022 Planungsausschuss Ö 7.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 31.03.2022 anliegende Drucksache 21-2924B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 27.04.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Aufgrund des bestehenden Vorbehaltsgebiets "Mitte-Altona" liegt die Zuständigkeit für die betreffenden Themen bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Im Rahmen des kooperativen Verfahrens wird das Bezirksamt den BV-Beschluss gegenüber den Fachbehörden fortlaufend einfordern.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 24.05.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die Entwicklungsflächen wurden 2014 von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erworben und zeitgleich wieder der DB Netz AG zur Nutzung überlassen.

Die Fläche ist vollständig in aktiver eisenbahnbetriebstechnischer Nutzung. Die vollständige Aufgabe der Nutzung durch den Eisenbahnbetrieb und die Rückgabe der vertraglichen Nutzungsfläche durch die DB Netz AG an die FHH ist für den 31.12.2028 angekündigt und liegt ca. zwei Jahre nach der geplanten Inbetriebnahme des Bahnhofes Hmb.-Altona (neu) – Diebsteich.

Seit 2021 finden durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) Abstimmungen mit der DB Netz AG und anderen Bereichen der Deutschen Bahn statt, um diesen Prozess der Flächenfreisetzung zu planen und vorzubereiten. Aktive Maßnahmen zum Rückbau der Gleisinfrastruktur und zur Vorbereitung des neuen Stadtteils können daher frühestens ab 2029 beginnen.

Daher kann auch erst ab 2030/2031 mit der Baustellenerschließung und dem Hochbau begonnen werden. Um dann bereits die erforderlichen Baugenehmigungen usw. einerseits früh genug vorzubereiten, andererseits aber auch keinen zu langen Vorlauf zu haben, soll die Überarbeitung des Masterplans und darauf aufbauend die Aufstellung eines Bebauungsplans wie auch die Qualifizierung von Hochbau und Freiraum usw. ab Anfang 2025 starten. Mit Beginn der Überarbeitung des Masterplans ist auch die Durchführung einer sogenannten „Null-Phase“ geplant. In der „Null-Phase“ sollen alle relevanten Bedarfe und Rahmenbedingungen für den 2. Bauabschnitt erfasst und zusammen getragen werden, so dass ein Programm für die Aktualisierung des Masterplans erarbeitet werden kann.

 

Zu 2:

Die Erfahrungen der Bewohnerinnen und Bewohner aus dem 1. Bauabschnitt als auch deren Wünsche und Anforderungen an den 2. Bauabschnitt sollen im Rahmen der Nullphase (siehe Nr. 1) mit in den Überarbeitungsprozess einfließen. Dies gilt auch für das Mobilitäts- und Quartiersmanagement, das für den 1. Bauabschnitt eingerichtet wurde. (Laufzeit bis 31.10.2024; Evaluation des Mobilitätskonzepts sowie Vorschläge zur Verstetigung/Weiterführung nach Beauftragungs-Zeitraum sind bereits vorgesehen). Bei der konkreten Ausgestaltung der Nullphase werden die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der  Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eine Evaluation durch Q8 als einen Baustein prüfen.

 

Zu 3:

Die genannten Aspekte werden in der geplanten Nullphase (siehe Nr. 1) in das Überarbeitungsprogramm für den 2. Bauabschnitt mit einfließen. Die Ausgestaltung des Überarbeitungsprozesses (als Wettbewerbsverfahren oder in anderen Formaten) steht noch nicht fest und ist im Zuge der Nullphase zu klären. Mit dem Beginn der Nullphase werden parallel Beteiligungs- und Informations-Formate für die Öffentlichkeit angeboten werden, so dass Wünsche und Anregungen mit in das Überarbeitungsprogramm einfließen können (siehe dazu auch 2.)

 

Zu 4:

Die Hamburgische Bürgerschaft hat den Masterplan in 2012 als Grundlage für die Entwicklung der Mitte Altona beschlossen. Insofern gelten dessen Grundzüge auch im Rahmen einer Überarbeitung fort.

 

Zu 5:

Die angeführten Instrumente und Alternativen sind Teil der derzeitigen wohnungspolitischen Handlungsstrategie des Senats.

Die Vergabe von städtischen Grundstücken erfolgt regelhaft im Rahmen von Konzeptausschreibungen unter besonderer Würdigung der Konzeptqualität vorzugsweise im Erbbaurecht.

Die beteiligten Dienststellen formulieren im Einvernehmen, unter Würdigung u. a. sozialer, ökologischer, wohnungspolitischer und städtebaulicher Anforderungen der jeweiligen Ziellage, auch mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Marktgängigkeit, die Anforderungen der Konzeptausschreibung entlang der Strategie des Senats. Eine Entscheidung über die Vergabekriterien kann und wird daher erst im Laufe der konkreten Planungen getroffen werden können.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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