Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 01.06.2022

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Bericht aus der Sprecher:innensitzung

Herr Hielscher berichtet, in der vorangegangen Sprecher:innensitzung seien die anstehende Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Blankenese 52 (Björnsonweg) und der städtebauliche Vertrag zu den Baugemeinschaften Kolbenhöfe besprochen worden.

Ö 3

Bebauungsplan-Entwurf Altona-Altstadt 56 / Ottensen 59 (Fischereihafen) Areal West - Fischereihafen Altona Vorstellung der überarbeiteten Planungen (Referierende: Vertrer:innen der Fischmarkt Hamburg-Altona und der Hamburger Hafen und Logistik (HHLA))

Vertreter:innen der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) stellen die überarbeite Planung des Areals West des Bebauungsplan-Entwurfs Altona-Altstadt 56 / Ottensen 59 (Fischereihafen) mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor. Darüber hinaus erklären sie, die Traufhöhen der geplanten Gebäude seien aus dem alten Bebauungsplan-Entwurf übernommen und nur um Dächer ergänzt worden. Ein kompletter, freier Blick auf die Elbe wäre nur möglich, wenn gar keine Gebäude gebaut würden. Für die weitere Planung werde als Priorität mitgenommen, den öffentlichen Platz anzupassen.

 

Frau Boehlich betont, grundsätzlich stimme die Fraktion GRÜNE dem neuen Konzept der Planung zu. Bei der bereits durchgeführten Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) sei insbesondere das Thema der Breite der Blickachsen auf die Elbe für die Anwohner:innen wichtig gewesen. Diese seien mit der vorgestellten Planung aber stark beeinträchtigt, was kritisch gesehen werde. Es sei wichtig, genau darzustellen, um wie viele Meter sich die Blickachse gegenüber vorherigen Entwurf verändert habe.

 

Herr Hielscher weist darauf hin, dass die Traufhöhe der geplanten Markthalle von 21,90 m nicht mit der maximalen Höhe von 17 m korreliere, die für die Sichtachse nötig sei.

 

Herr Bielfeldt bekräftigt, die Sichtachse sei der wesentliche Punkt in der Planung. Diese könne nur optimal sein, wenn die geplante Markthalle in ihrer Position zurückgesetzt werde. Außerdem benötige der vorgesehene öffentliche Platz einen besseren Zugang zur Elbe.

 

Frau Blume unterstreicht, die Planung müsse realisierbar sein und nicht alle Forderungen zur Blickachse seien umsetzbar. Sie befürworte das neue Gesamtkonzept mit den verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten insbesondere vor dem Hintergrund der vielen Überarbeitungsaufträge, die die Fraktionen der HHLA gemacht hätten.

 

Herr Adrian merkt an, das neue Konzept stoße in der SPD-Fraktion auf positive Resonanz, wobei das Thema Sichtachsen in der Fraktion noch nicht zu Ende diskutiert sei und dazu noch kein Beschluss gefasst werden könne. Zu dem Thema sollte zunächst die öffentliche Beteiligung abgewartet werden. Das Konzept der Markthalle sei eine gute Idee, die sowohl für die Fischwirtschaft als auch die Touristik sinnvoll sei. Auch Wohnungen im Plangebiet zu schaffen, werde befürwortet.

 

Herr Boettger schlägt vor, den Baukörper der Markthalle zu drehen, um so einen größeren Platz an der Elbe zu ermöglichen.

 

Herr Okun regt an, den Baukörper der geplanten Markthalle anzupassen, da in der warmen Jahreszeit mehr Menschen den Platz direkt an der Elbe nutzen würden.

 

Herr Conrad stellt fest, grundsätzlich befürworte das Amt das neue Konzept der HHLA, jedoch gebe es noch einige ungekrte Punkte. Die Höhenentwicklung weiche vom früheren Bebauungsplan-Entwurf ab. Gegebenenfalls sei die Markthalle auch niedriger denkbar. Auch die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau sei noch ungeklärt. Des Weiteren müsse noch über das Thema Nachhaltigkeit der geplanten Gebäude gesprochen werden. Da das Konzept des Bebauungsplan-Entwurfs sehr verändert worden sei, müsse eine neue ÖPD durchgeführt werden. Außerdem seien noch die Rückmeldungen des Oberbaudirektors und der Behörde für Wirtschaft und Innovation abzuwarten. Er schlägt vor, das Amt weitere Gespräche mit der HHLA über die ungeklärten Punkte führen und die Planung danach erneut im Ausschuss vorstellen zu lassen.

Der Planungsausschuss stimmt Herrn Conrads Vorschlag einvernehmlich zu.

Ö 4 - 21-3129

Klimaschutz fördern, Lurup als grünen Stadtteil erhalten und weiterentwickeln Eingabe vom 27.04.2022

Herr Boettger schlägt vor, bei Bauanträgen im Bauausschuss zukünftig von den Antragstellenden den Versiegelungsgrad in Quadratmetern vor und nach dem Bauvorhaben angeben zu lassen.

 

Herr Trede merkt an, dass der Vorschlag fachlich nicht so leicht einzuordnen sei. In der Regel würden bei Bauvorhaben mit Abriss und Neubau keine großen Befreiungen erteilt, die zur übermäßigen Versiegelung von privaten Grünflächen führten. Die Bewertung von Bauanträgen richte sich auch immer nach der bereits genehmigten, vorhandenen Bebauung bzw. städtebaulichen Struktur in der Umgebung. Füge sich etwa ein Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB städtebaulich in die Umgebung ein, habe der:die Antragstellende auch einen Rechtsanspruch auf Genehmigung des Bauantrags.

 

Herr Hielscher weist darauf hin, dass zu berücksichtigen sei, dass nicht immer das vorhandene Baurecht vollkommen ausgenutzt werde. Dieser Aspekt sei bei einer solchen Bewertung wichtig. Insgesamt solle das Anliegen der Eingabe der Amtsvertretung im Bauausschuss mitgegeben werden.

 

Die Petent:innen erläutern, es gehe nicht nur um die Versiegelung einzelner Grünflächen. Derzeit würden Grundstücke in Lurup stark bebaut. Grünflächen bzw. Gärten verschwänden zunehmend, dadurch dass deren Flächenr Baukörper, Zufahrten, Stellplätze, Schottergärten und ähnliches beansprucht würden. Entstünden Neubauten, hätten diese kaum noch Grünflächen. Lurup sei ein Stadtteil, der durch viele private Grünflächen geprägt und dafür von den Bewohner:innen sehr geschätzt werde. Es wäre verheerend, wenn diese Grünflächen nun langsam verschwänden.

 

Über Befreiungen würde häufig mehr bebaut, als die Grundflächenzahlen (GRZ) in den jeweiligen Bebauungsplänen vorgäben. Die Ausschussmitglieder würden gebeten, sich künftig für das Anliegen der Eingabe einzusetzen.

Nach Abriss eines Gebäudes würden auf einem Grundstück manchmal vier neue Gebäude gebaut und die vorgegebene GRZ des jeweiligen Bebauungsplans überschritten. Beispielsweise im Böttcherkamp seien die entständen Doppelhäuser nicht nachvollziehbar und verfügten nur noch über sehr kleine Gärten. Das Problem liege dabei im Genehmigungsverfahren der jeweiligen Bauanträge, da die Grundstücke baulich mehr ausgenutzt würden, als es im Bebauungsplan festgesetzt sei.

 

Frau Benkert stellt fest, dass das Anliegen des Erhalts des Grüns in Lurup nachvollziehbar sei. Sie sichert zu, die Bauausschussmitglieder ihrer Fraktion darüber zu informieren, damit das Thema im Baugenehmigungsverfahren mehr berücksichtigt werde.

 

Herr Adrian wirft ein, dass die Beobachtungen der Petent:innen zutreffend seien. Es entstünden zunehmend größere Bauvorhaben und Versieglungen - etwa für Stellplätze. Zu beachten sei jedoch das Problemherer Wohnungspreise, wenn etwa keine Doppelhaushälften mehr genehmigt würden. Lösung könne eine Prüfung der Grundflächenzahl der Nebenanlagen (GRZ II) sein.

 

Herr Dr. Schülke erklärt, die Eingabe sei ein Appell an die Mitglieder des Bauausschusses. Darüber hinaus sei aber auch das Amt Adressat der Eingabe, es mit Befreiungen nicht zu großen Grünflächenversiegelungen kommen zu lassen.

 

Frau Boehlich merkt an, abgesehen von Bebauungen an den Magistralen gebe es in der Regel keine großen Befreiungen für Überschreitungen der GRZ. Überdies sei zu berücksichtigen, dass nicht jede in der Praxis durchgeführte Versiegelung erlaubt sei. Darauf müsse mehr aufmerksam gemacht werden. Fotos von solchen Fällen könnten für Rückbauverfügungen an das Amt geschickt werden.

 

Frau Blume weist auf den Beschluss der Bezirksversammlung 21-2043.1 zum Thema Schottergärten hin, der für die Petent:innen interessant sein könne. Dieser Beschluss sei ein erster Schritt in die richtige Richtung.

 

Herr Batenhorst legt dar, die geäerten Sorgen in der Eingabe seien nachvollziehbar. Es gebe dafür schon zahlreiche Beispiele, etwa an der Osdorfer Landstraße Ecke Goosacker oder gegenüber vom Eckhoffplatz. Dort seien Bauanträge zum Teil gegen seinen Widerstand in der Bezirksversammlung genehmigt worden.

Der Planungsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

Ö 5 - 21-3156

Sicherung der Potentialflächen für eine Realisierung der Machbarkeitsstudie „Mitten in Lurup“ – für ein lebendiges Zentrum Lurup! Eingabe vom 25.05.2022

Der TOP mit der Drucksache 21-3156 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Die Petent:innen erläutern, das vorhandene Baurecht solle nicht vermindert, sondern die Baukörper lediglich gedreht werden. Die Bestandsgebäude seien erkennbar leergezogen. Es bestehe die Sorge, dass ein Bauantrag vorbereit werde und eine grüne Wegeverbindung dann nicht mehr möglich sei.

 

Herr Conrad berichtet, die Machbarkeitsstudie sei im Zusammenhang mit dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) von der Abteilung Integrierte Stadteilentwicklung erarbeitet und daher zunächst im Ausschuss für regionale Stadteilentwicklung und Wirtschaft vorgestellt worden. Er schlage vor, dass das Amt mit den Eigentümer:innen der in der Eingabe angesprochenen Grundstücke Kontakt aufnehme und nach einer Lösung für das Anliegen einer Grünverbindung beispielsweise durch Drehen der Baukörper suche. In etwa sechs Wochen könne erneut im Ausschuss berichtet werden.

 

Es sei nicht ratsam, schon jetzt ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Einfach neues Planrecht über die Grundstücke zu legen, führe zu einer Entschädigungspflicht des Bezirksamts. Stellten die Grundstückseigentümer:innen einen Bauantrag,rden Amt und Politik schnell darüber informiert und könnten immer noch einen Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren fassen. Bevor ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werde, müsse außerdem geklärt werden, was sich alle Beteiligten für eine Entwicklung wünschten. Die Machbarkeitsstudie liefere dafür viele Ideen, insbesondere für das Luruper Zentrum. Es sei aber sicher nicht möglich, das gesamte Luruper Zentrum mit einem einzigen Bebauungsplan zu überplanen. Ob überhaupt ein Bebauungsplanverfahren nötig werde, könne jetzt noch nicht abgeschätzt werden.

 

Die vorgeschlagene Grünverbindung widerspreche ausdrücklich nicht der Magistralenstrategie. Diese sehe zwar eine grundsätzlich höhere Bebauung an den Magistralen vor, diese solle aber immer wieder durch Querverbindungen bzw. andere Freiheiten unterbrochen werden.

 

Herr Okun befürwortet die Idee der Wegeverbindung, die es in Lurup noch nicht gebe. Die vom Amt vorgeschlagenen Gespräche könnten helfen.

Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6 - 21-3140

Entwicklungsstudie zum Gewerbestandort Bahrenfeld westlich Diebsteich Beschlussempfehlung des Amtes

Frau Nitzl stellt den aktuellen Stand, übergeordneten Ziele und Untersuchungsfragen, die bisherigen Arbeitsschritte, den Prozessplan und das geplante weitere Vorgehen zur Entwicklungsstudie zum Gewerbestandort Bahrenfeld westlich des zukünftigen Fernbahnhofs am Diebsteich mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor.

Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.

Ö 7

Mitteilungen

Ö 7.1 - 21-2989

Neubau Stadion am Diebsteich Auskunftsersuchen der SPD-Fraktion

Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7.2 - 21-3134

Pilotprojekt Soziale Investor:innen in der Science City Bahrenfeld Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.04.2022

Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7.3 - 21-3083.1

Mitte Altona II: Evaluation, Anpassung Masterplan, Verfahren strukturieren Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 31.03.2022

Frau Ferber (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) erklärt auf Herrn Boettgers Nachfrage, die Nullphase beginne 2025.

Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8

Verschiedenes

Herr Hielscher berichtet, dass für den Forschungs- und Innovationspark Altona bzw. den tecHHub am Vorhornweg Mehrkosten entstünden. Beide Vorhaben lägen außerhalb des Vorbehaltsgebiets Science City Hamburg Bahrenfeld und damit in der Zuständigkeit des Bezirksamts. Der Senat habe nun weitere Mittel freigegeben, ohne das im Bezirksamt ein Vorbescheidsantrag eingegangen sei. Es sei dringend nötig, einen Zwischenstand der Planung im Ausschuss vorzustellen. Am Optimierungskonzept für die Planung gebe es erhebliche Zweifel. Die CDU-Fraktion sei außerdem nicht bereit, jede nötige Befreiung einfach zu erteilen. Die Bezirksversammlung lasse sich nicht unter Druck setzen, auch wenn der Senat schon Mittel bewilligt habe.

 

Frau Göller-Meier erklärt, das Amt führe bereits Gespräche mit dem DESY und der HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (HIE). Die ersten Planungen seien dem Ausschuss bereits in der Sitzung vom 02.06.2021 vorgestellt worden. Es sei sinnvoll, die HIE gemeinsam mit dem DESY für den nicht-öffentlichen Teil einer der kommenden Sitzungen einzuladen, um sich einen Zwischenstand vorstellen zu lassen. Da Bauanträge im Bauausschuss nicht-öffentlich behandelt würden, solle auch die Vorstellung im Planungsausschuss nicht-öffentlich erfolgen. Ein Vorbescheidsantrag liege dem Amt noch nicht vor.

 

Herr Conrad ergänzt, die Gespräche seien nicht einfach. Das Amt habe laufend darum gebeten, die Planung dem Ausschuss vorzustellen. Noch sei die Planung weit von einem Bauantrag entfernt. Obwohl das Amt ein Wettbewerbsverfahren mit Einbindung der Politik und der Öffentlichkeit empfohlen habe, hätten sich die Vorhabenträgerinnen für ein VgV-Verfahren entschieden.

 

Frau Boehlich stellt fest, das Thema müsse hinsichtlich gegebenenfalls nötiger deutlicher Befreiungen oder der Anpassung des Planrechts weiter vertieft werden.

 

Herr Boettger weist darauf hin, dass es zum Forschungs- und Innovationspark Altona schon eine Eingabe des Luruper Forums (Drucksache 21-2057) gegeben habe. Er stelle infrage, das Thema nun nicht-öffentlich zu behandeln. Außerdem empfehle er der Vorhabenträgerin, die Büger:innen öffentlich zum geplanten Bauvorhaben zu beteiligen.

 

Herr Adrian wirft ein, Bürger:innen hätten bereits gefordert, für die Bebauung an der für Lurup prägenden Stelle ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen.

 

Der Planungsausschuss beschließt auf Herrn Okuns Antrag einvernehmlich, die HIE und das DESY für einen Zwischenstandsbericht zu einer der kommenden Sitzungen in den Planungsausschuss einzuladen.

 

Frau Ferber (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)) erläutert auf Herrn Adrians Hinweis zu Gerüchten, dass ein Globus Baumarkt in den Kressenweg im Vorbehaltsgebiet der Science City Hamburg Bahrenfeld einziehen wolle, zuständig für einen Bauantrag wäre das Amt für Bauordnung und Hochbau der BSW. Diesesnne den Bauantrag gegebenenfalls im Bauausschuss vorstellen.

N 9

Wettbewerbsverfahren zum Vorplatz des neuen Fernbahnhofs Altona am Diebsteich Mitteilungsdrucksache des Amtes

N 10

Mitteilungen

N 10.1

Bewertung und Stellungnahme zum Senatsdrucksachenentwurf Entwicklungspfad zur Umwandlung von Baustufenplänen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.04.2022

N 11

Verschiedenes