Entwicklungsstudie zum Gewerbestandort Bahrenfeld westlich Diebsteich Beschlussempfehlung des Amtes
Mit der Drucksache "Entwicklungsstudie zum Gewerbestandort Bahrenfeld westlich Diebsteich" (21-2420 vom 20.10.2021) wurde die Intention und das prinzipielle Vorgehen eines zukünftigen Planungs- und Beteiligungsverfahrens für die Entwicklung der Gewerbestandorte westlich des neuen Fern- und Regionalbahnhofes Altona am Standort Diebsteich vorgestellt. Im Folgenden soll der aktuelle Stand und das weitere Vorgehen kurz vorgestellt werden. Eine Erläuterung erfolgt im Planungsausschuss am 01.06.2022.
Von Seiten des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wurden bislang diverse grundlegende Vorarbeiten erledigt. Unter anderem wurden verfahrens- und planungsvorbereitende Gespräche mit den betroffenen Fachämtern im Bezirksamt Altona (Management des öffentlichen Raums (MR), Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ), Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS)) sowie den Fachbehörden (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI), Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)) geführt, um das Projekt vorzustellen, Schnittstellen mit bestehenden Planungen herauszuarbeiten, Planungsanlässe zu verifizieren sowie Kooperations- und Finanzierungsmöglichkeiten zu erörtern.
Im Weiteren wurde eine umfangreiche Grundlagenermittlung in Form einer Projektbibliothek mit verfügbaren Plangrundlagen (übergeordnete Planungen, rechtliche Rahmenbedingungen, Nutzungsstrukturen, Freiraum- und Grünstrukturen, Stadtklima und Energie, Verkehr und Mobilität, Infrastruktur etc.) zusammengestellt, sowie ergänzende eigene Bestandsaufnahmen (Flächennutzungen im privaten und öffentlichen Raum, Versorgung etc.) durchgeführt. In diesem Rahmen wurden laufende Planungs- und Bauvorhaben gesichtet und die Eigentümer:innenstruktur ermittelt.
Die Grundlagenermittlung hat zum Teil weitere Fragen und Untersuchungsbedarfe aufgeworfen, denen im Weiteren mit Unterstützung von externen Dienstleister:innen nachgegangen werden soll (siehe Prozessübersicht). Es wurde beispielsweise deutlich, dass das Thema Klimaanpassung für den Untersuchungsraum aufgrund der topographischen Gegebenheiten und dem hohen Versiegelungsgrad eine besondere Rolle spielen wird. Um die Voraussetzungen für die Entwicklung eines klimaresilienten Quartiers zu ermitteln, wurden Mittel bei der BUKEA für ein Konzept zur Starkregenvorsorge und ein Konzept zur Hitzevorsorge beantragt, die zwischenzeitlich auch genehmigt wurden. Beide Untersuchungen sollen die Ist-Situation analysieren und relevante Maßnahmen zur Klimaanpassung entwickeln. Des Weiteren sind im Untersuchungsgebiet erhebliche Funktionsmängel in der Mobilitätsinfrastruktur offensichtlich. Der sehr hohe KFZ-Parkdruck sowie die Inanspruchnahme großer Flächen für den ruhenden Verkehr verweisen auf die Notwendigkeit den Umweltverbund zu stärken, auch um eine effizientere Flächennutzung für das Gewerbe zu ermöglichen. Daher wird derzeit geprüft, ob im Rahmen der Grundlagenermittlung auch eine vorbereitende verkehrstechnische Bestandsanalyse zum Thema Verkehr/Mobilität vergeben wird.
Aufbauend auf den bislang erarbeiteten Planungsgrundlagen soll parallel zu den fachplanerischen Bestandsanalysen (Klimaanpassung und Mobilität) die Erstellung einer zusammenführenden Bestands- und Potentialanalyse (mit Schwerpunkt Klima und Gewerbe) beauftragt werden, die auch eine Übertragung der Ergebnisse des angrenzenden "Nachhaltigen Entwicklungskonzeptes Schnackenburgallee" auf das Gebiet vornimmt.
Die geplanten Bestands- und Potentialanalysen sollen Entwicklungsperspektiven für den Gewerbestandort aufzeigen und dazu beitragen, die Aufgabenstellung für das weitere Verfahren der Entwicklungsstudie zu konkretisieren.
Abb.: Prozessübersicht
In der Übersicht ist auch das anschließende Planungsverfahren ab 2023 in seinem prinzipiellen Aufbau dargestellt. Vorgesehen ist die Vergabe eines Planungsauftrages an ein erfahrenes Planungsteam, das städtebaulich-freiraumplanerische und klimarelevante Fragestellungen in einem mehrstufigen Prozess bearbeitet. Begleitet werden soll das Verfahren durch ein umfassendes Beteiligungsverfahren mit den ortsansässigen Unternehmen, das aufgrund der bisherigen Pandemieerfahrung primär in den Sommermonaten 2023 stattfinden soll.
Insgesamt ist vorgesehen, dem Planungsausschuss regelmäßig über den Stand zu berichten.
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Der Planungsausschuss wird um Zustimmung zu dem dargelegten Vorgehen gebeten.
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