Neubau Stadion am Diebsteich Auskunftsersuchen der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 07.06.2022 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 16.2
Nach der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) zum Bebauungsplan-Entwurf Altona-Nord 29 (Bahnhof Diebsteich) am 16.02.2022 haben sich betr. dem Neubau des Stadions am Diebsteich diverse Fragen ergeben, da das Thema die Altonaer Bezirkspolitik aktuell sehr beschäftigt. Das neue Stadion soll durch die Neuentwicklung und Umnutzung des Thyssen-Krupp-Areals an der Waidmannstraße bis 2026 realisiert werden. In der SKA der Bürgerschaftsabgeordneten Gabriele Dobusch und Martina Koeppen (Drucksache 22/7623) wurden bereits diverse Fragen zum Thema gestellt und durch den Senat beantwortet. Seitens des Bezirks bestehen jedoch noch weitere Fragen.
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir die zuständigen Fachbehörden um Auskunft zu folgenden Fragen:
1.1. Wenn ja, welche? Bitte dazu die Inhalte evtl. schriftlicher Vereinbarungen mitteilen.
4.1. Wenn ja, mit wem wurden diese geschlossen und wie sehen diese Vereinbarungen aus?
6.1. Wenn ja, wem und mit welchen Rechten und Pflichten?
Die Finanzbehörde beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Mit bekanntem Letter of Intent (LOI) vom 25. Mai 2020 ist eine entsprechende Absichtserklärung an Altona 93 als Hauptnutzer erfolgt.
Zu 1.1:
Siehe Antwort zu 1.
Zu 2:
Die geschätzten Bruttobaukosten (KG 300 - 400) des gesamten Stadionbauköpers inklusive Tiefgarage, Gewerbeflächen und Mantelbebauung liegen bei ca. 159,6 Mio. Euro (Preisstand 2022; exkl. Risikokosten).
Zu 3:
Das grundsätzliche Preissteigerungsrisiko liegt beim Investor (d.h. der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bzw. dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)).
Zu 4:
Nein.
Zu 4.1:
Entfällt.
Zu 5:
Das Grundstück Waidmannstraße 26 verbleibt im Eigentum der FHH. Die neu zu errichtenden Gebäude einschließlich Stadion sollen ebenfalls in das Eigentum der FHH übergehen.
Zu 6:
Gemäß o.a. LOI vom 25. Mai 2020 ist weiterhin geplant, dass Altona 93 Hauptnutzer des Stadions wird und sich finanziell entsprechend einbringt.
Zu 6.1:
Die Rahmenbedingungen sind noch nicht abschließend geklärt und derzeit in Verhandlung.
Zu 7:
Es ist vorgesehen, dass Altona 93 für die Stadionnutzung entsprechende Betriebskosten an die FHH zahlt.
Zu 8:
Das Instandhaltungsrisiko für Dach und Fach liegt grundsätzlich beim Eigentümer der FHH / LIG.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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