Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Bründel-Zeißler führt aus, dass die Drucksache und die darin beinhalteten Listen sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt worden seien. Es stelle sich die Frage, wie diese und die Sortierung der Vorschläge zustande gekommen sei. Zur Überprüfung und Bewertung benötige er noch Beratungszeit.
Herr Pawletta berichtet, das Fachamt Interner Service habe mitgeteilt, dass ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses möglichst in der heutigen Sitzung erfolgen solle, um die Abgabefrist der Behörde Justiz und Verbraucherschutz (BJV) einhalten zu können. Vor der Abgabe müsse die Auslegung der Listen erfolgen.
Frau Wolf ergänzt, dass in der kommenden Woche ein Termin zur Auslegung vorgesehen sei.
Frau Wolpert erläutert, dass sich die Personen aus der Liste aus freiwilligen Bewerbungen, bisherigen Schöff:innen und Stichproben aus dem Melderegister zusammensetzten. Zu den Schöff:innenlisten, die durch die Bezirksversammlung beschlossen worden seien, habe das Amt im Kurzältestenrat mitgeteilt, dass eine Prüfung der Personen auf die demokratische Gesinnung nach Auslegung der Listen erfolge.
Frau Gosch und Herr Meyer erläutern, dass sich aus der Liste in der Spalte „Meldegrund“ ergebe, auf welcher inhaltlichen Grundlage die Personen ausgewählt worden seien.
Herr Schmidt merkt an, dass der in der Drucksache aufgeführte § 35 Abs. 3 GVG nicht existiere. Grundsätzlich könne über die Drucksache nur der Jugendhilfeausschuss und nicht vertretungsweise die Bezirksversammlung entscheiden. Fraglich sei, was passiere, sofern die Frist der BJV nicht eingehalten werde. Da die neuen Jugendschöff:innen erst zum 01.01.2024 tätig werden sollten, sehe er hier keinen zeitlichen Druck. Ggf. könne aber auch ein Vorratsbeschluss mit Klärung der offenen Fragen im Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten ins Auge gefasst werden.
Frau von Stritzky vermutet, dass in der Vorlage statt § 35 Abs. 3 GVG eigentlich § 35 Abs. 3 JGG gemeint sei. Es wäre gut, wenn die Ausschussmitglieder mehr Zeit hätten, sich intern über die Listen auszutauschen und zu prüfen.
Die Drucksache wird einvernehmlich in die kommende Sitzung vertagt. Das Amt wird um Prüfung gebeten, wie die Listen, insbesondere die Sortierung der Personen, zustande gekommen ist. Dies soll in einer Neufassung der Drucksache dargestellt und darin die Gesetzesgrundlagen aktualisiert werden.
Herr Jez und Frau Wolf erläutern, dass in dem Projekt angedacht sei, Jugendliche aus bisherigen Einzelfallhilfen in einer gemeinsamen Gruppe zu bündeln. Die finanziellen Ressourcen entsprächen vergleichbaren Angeboten und es finde keine Besserstellung statt. Sobald das Ok des Ausschusses vorliege, könne der Träger mit der Umsetzung des Projektes beginnen. Als mögliche Standorte seien das Jugendcafe Lurup, das Haus der Jugend Osdorf und das Eltern-Kind-Zentrum Iserbrook im Gespräch. Das Projekt solle, wenn sich dieses bewähre, in den Regelbetrieb aufgenommen werden.
Herr Schmidt gibt zu überlegen, ob die Gespräche mit den möglichen Einrichtungen abgewartet werden sollten, bevor ein abschließender Beschluss gefasst werde. Das Projekt sehe einen geschützten Raum vor. Wichtig sei zudem, dass keine Verdrängung von Stammklientel stattfinde. Darüber hinaus müsse bedacht werden, dass ein neuer regelmäßiger Kostenfaktor entstehe, sofern sich das Projekt bewähre. Grundsätzlich könne dem Projekt aber zugestimmt werden.
Frau Zeiger führt aus, dass das Projekt dem Anschein nach einem exklusiven Ansatz verfolge. In Ihrer Einrichtung werde durch den Verein Mobilcourage ein inklusiver Ansatz verfolgt, in dem Menschen in einen pädagogischen Alltag übergeleitet würden. Für den Beginn sei ein exklusiver Ansatz in Ordnung, langfristig sollten die Menschen aber zusammengeführt werden.
Frau von Stritzky merkt an, dass es sich um einen erfahrenen Träger handele, der auch schon in anderen Bezirken ähnliche Projekte umgesetzt habe. Es wäre interessant die bisherigen Erfahrungen und Planungen in Erfahrung zu bringen.
Herr Schwarz merkt an, dass auch für die Kooperationspartner:innen des Trägers zusätzliche Herausforderungen und Kosten entstehen könnten. Es wäre interessant zu erfahren, wie die Belastungen aufgeteilt werden sollten.
Frau Baumbusch führt aus, dass sie zwar der grundsätzlichen Idee des Projektes zustimmen könne, aber die angedachte Vorgehensweise des Projektes fraglich finde. Besser wäre es, wenn die finanziellen Mittel einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zugutekämen und die Einrichtung dann eine Kooperation mit einem entsprechend geeigneten Träger suche. Da das Projekt als solches aber die richtige Zielrichtung habe, werde sie sich bei der Abstimmung enthalten.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion und dreier Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe zu. Zu einer Sitzung im Herbst sollen der Träger und der Verein Mobilcourage eingeladen werden, um über ihre Erfahrungen zu berichten. Bis dahin soll auch die in der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 19.04.2023 erbetene Auflistung über die inklusiven Angebote im Bezirk in den Bereichen der Jugendhilfe vorliegen.
Herr Schwarz meldet sich befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Frau Wolf stellt die Drucksache vor und hebt auf Nachfrage hervor, dass die Vorschläge auf die Kriterien der Jugendhilfeplanung (Stärkung der Region 2) und der derzeitigen Vollzeitäquivalente zurückzuführen seien. Bei dem Vorschlag zur Einrichtung Jugendcafe Basement, Sülldorf sollte die Summe auch für Honorarkräfte und Sachkosten eingesetzt werden dürfen. Bezüglich des Mädchentreffs in Lurup könne sie berichten, dass für die Raumsuche eine Umfrage bei den Nutzer:innen durchgeführt worden sei. Dabei sei deutlich geworden, dass der neue Standort möglichst in der Nähe des bisherigen gewünscht werde. Aktuell sei in Diskussion, ob der Mädchentreff Räumlichkeiten im angedachten Neubau des Spielhauses Fahrenort erhalten könne.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig bei Enthaltung zweier Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe mit der Änderung zu, dass die 35.000 Euro für die Einrichtung Jugendcafe, Basement, Sülldorf auch für Honorarmittel und Sachkosten eingesetzt werden dürfen. Für die Aufstockung des Personals im Spielhaus Bornheide werden 12.000 Euro für 2023 zur Verfügung gestellt.
Frau Wolf stellt die Drucksache vor und erläutert, dass morgen am 04.05.2023 die Ausschreibung erfolgen solle, sofern der Ausschuss der Drucksache heute zustimme.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig bei einer Enthaltung eines Mitgliedes auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe zu.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis. Frau Baumbusch meldet die Drucksache zur weiteren Beratung zusätzlich für die kommende Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten an.
Frau Wolf berichtet, dass am 10.06.2023 die Einweihung des neuen Bauspielplatzes Hexenberg stattfinde. Der Ausschuss habe hierzu eine E-Mail erhalten. Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass am 26.08.2023 in Hamburg wieder der Tag der Familien stattfinde.
Frau Hirschfeld problematisiert, dass in der vergangenen Sitzung der Bezirksversammlung nicht alle Fraktionen der Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses zur Auskömmlichkeit der Rahmenzuweisungen und dem Ansinnen des Sozialratschlags (Drucksache 21-3893.2, siehe Anlage) zugestimmt hätten. Fraglich sei, ob der Jugendhilfeausschuss in solchen Fällen nicht selbst beschließen könne – auch vor dem Hintergrund, dass die Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe nicht Teil der Bezirksversammlung seien.
Herr Schmidt weist auf das Protokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.04.2023 hin. Darin sei wiedergegeben, weshalb seine Fraktion der Beschlussempfehlung nicht habe folgen können. Zu seinem Bedauern habe seine Fraktion an der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 15.03.2023, in der die ursprüngliche Empfehlung erarbeitet worden sei, aufgrund kurzfristiger Krankheitsausfälle nicht mitwirken können. Das nicht alle der Intention der Beschlussempfehlung insbesondere dem Passus zum Sozialratschlag hätten folgen können, sei jedoch von Anfang kommuniziert worden. Unabhängig davon bitte er um Prüfung durch das Rechtsamt, in welchen Fallkonstellationen der Jugendhilfeausschuss ohne die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen könne.
Frau von Stritzy bekräftigt, dass mehrere Fraktionen deutlich gemacht hätten, dass sie sich der der Initiative des Sozialratschlages nicht anschließen hätten wollen. Daher sei auch im Nachwege in Absprache mit dem Ausschuss die Beschlussempfehlung in zwei Teile gesplittet worden, um so eine ziffernweise Abstimmung in der Bezirksversammlung zu ermöglichen. Erst im Nachwege sei die Frage aufgekommen, ob sich ein Ausschuss überhaupt einer solchen Initiative hätten anschließen dürfen.
Herr Bründel-Zeißler merkt an, dass es bisher die stillschweigende Vereinbarung gegeben habe, die Beschlussempfehlungen der Unterausschüsse, die dort breit diskutiert und fraktions- und trägerübergreifend vorbereitet würden, zu respektieren und zuzustimmen. Er würde es begrüßen, wenn wieder zu diesem Verfahren zurückgefunden werden könnte.
Frau Faust-Weik-Roßnagel spricht sich generell dafür aus, nochmal darüber nachzudenken, wie und wo Entscheidungsprozesse abschließend vorbereitet und erarbeitet werden sollten.
Frau Baumbusch hebt hervor, dass allen Fraktionen und den Mitgliedern auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe gemein sei, sich für ein möglichst gutes Leben von Kindern und Jugendlichen im Bezirk einzusetzen. Für die Zukunft könne mitgenommen werden, dass das Thema der Auskömmlichkeit nicht mit anderen Themen verquickt werden sollte, um so möglichst eine gemeinsame Stimme zu finden. Sie rege an, sich im kommenden Jahr erneut mit dem Thema der Auskömmlichkeit auseinanderzusetzen und dann gemeinsam ein besseres Verfahren zu finden.
Anlagen
21-3893.2 Empfehlung Auskömmlichkeit Mittel Jugendhilfe (224 KB)