Antrag auf Zuwendung für zwei Freizeitgruppen des Trägers "Leben mit Behinderung Hamburg Sozialeinrichtungen gGmbH" Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten
Letzte Beratung: 03.05.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 4.1
Zuwendungssumme: 7.327,60 Euro
Sachstand:
„Leben mit Behinderung Hamburg“ ist ein erfahrener Jugendhilfeträger, der in verschiedenen Regionen Hamburgs Freizeitgruppen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) etabliert hat und erfolgreich umsetzt. In Altona gibt es bislang keine entsprechende Gruppe des Trägers.
Ziel des Projektes ist es, eine Jugendgruppe im Altonaer Westen (idealer Weise Osdorf/ Lurup) zu installieren. Dafür werden in der ersten Phase eine passende Jugendeinrichtung bzw. ein:e passende:r Partner:in gesucht. Voraussetzung ist u.a. ein möglichst barrierefreier Zugang der Einrichtung.
Die Gruppe soll sich kontinuierlich wöchentlich treffen und zunächst exklusiv für Jugendliche mit Behinderung angeboten werden. Dies sollen ein langsames Ankommen und späteres Öffnen für weiter Jugendliche ermöglichen. Aus der Gruppe heraus sollen eigenständig inklusive Angebote für die Freizeit der Jugendlichen entwickelt werden. Für zusätzliche Angebote in den Ferien dieser Gruppe sollen weitere 1.000 Euro zur Verfügung stehen, um Ausflüge und Aktionen stattfinden lassen zu können und ggf. den Jugendlichen die Teilhabe an Ausflügen der Jugendeinrichtung kostenlos teilhaben zu lassen.
Im Antrag ist ein weiteres Projekt enthalten, welches vom Träger derzeit nicht umgesetzt werden kann und nur eine geringe Anbindung an die OKJA hat. Die Umsetzung in Form von mehreren Tagesausflügen an Wochenenden könnte als weiteres Modul aus der Jugendgruppe und der Kooperation mit der Jugendeinrichtung zukünftig entstehen.
Begründung des Amtes:
Durch das KJSG (Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen) soll die Inklusion behinderter Menschen als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe verankert werden. Unter andrem wurde deshalb in § 11 SGB VIII „Jugendarbeit“ die Sicherstellung der „Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen“ ergänzt.
Die Träger der Arbeit mit behinderten Menschen können dazu einen erheblichen Beitrag leisten. Die Jugendgruppe soll Kindern und Jugendlichen mit Behinderung die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe geben und Kontakte zu Gleichaltrigen ermöglichen. Dabei werden die Gruppen zunächst in einem geschützten Rahmen als Peergruppe starten und sich dann nach und nach als inklusives Angebot weiterentwickeln. Das Angebot soll in einer Jugendeinrichtung stattfinden, damit der Zugang zu anderen Jugendlichen erleichtert ist. Zudem braucht das Projekt eine:n kompetenten Partner:in aus der Offenen Jugendarbeit, um zu gelingen.
Die Finanzierung der bis zu 7.327,60 Euro soll aus der Rahmenzuweisung OKJA /JSA geschehen.
Der Antrag ist sachlich und rechnerisch richtig und wird befürwortet.
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten empfiehlt des Jugendhilfeausschuss einvernehmlich, der Drucksache zuzustimmen. Hierbei gibt es allerdings noch folgende Vorbehalte bzw. Prüfauftrage an das Amt:
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Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Antragsunterlagen inklusive Begründung des Trägers und Finanzierungsplan (nicht-öffentlich)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.