21-3893.2

Sicherung der umfassenden Auskömmlichkeit der OKJA, Jugendsozialarbeit, FamFö und SAE-Projekte: Finanzielle und personelle Ausstattung deutlich verbessern! Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.04.2023
Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss Altona hat sich in mehreren Sitzungen mit der Ausgestaltung der Rahmenzuweisungen für das Jahr 2023 in der Offenen Kinder- und Jugend- beziehungsweise Jugendsozialarbeit (OKJA), der Familienförderung (FamFö) und im Bereich der Sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE) beschäftigt.

 

Hierbei stellt der Jugendhilfeausschuss Altona zum wiederholten Male fest, dass die Höhe der Rahmenzuweisungen trotz gegenseitiger Deckungsfähigkeit prekär bleibt und eine angemessene Versorgung mit entsprechenden bezirklichen Angeboten der Jugendhilfe ausschließt. Seit Jahren ist es nur durch die Inanspruchnahme von Resten und Rückflüssen sowie einer teilweisen Umsteuerung der Finanzierungen überhaupt möglich gewesen, die Finanzierungslücke zu schließen.

 

Nach einstimmiger Auffassung des Jugendhilfeausschusses Altona wird auf die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Bedarfe der Jugendhilfe nicht auskömmlich reagiert. Dies führt dazu, dass die hohen (gesetzlichen) Ansprüche an eine gelingende Kinder-, Jugend- und Familienarbeit durch den Bezirk nicht mehr gewährleistet werden können. Dabei ist zu betonen, dass die Unterdeckung nicht durch eine Ausweitung der Angebote entsteht, obwohl diese in einer wachsenden Stadt notwendig wäre, sondern sich bereits in dem Erhalt des jetzigen Status Quo deutlich zeigt.

 

Eine sich den Bedarfen jeweils anpassende und weiter entwickelnde Jugendhilfeplanung ist so nicht möglich. Wir sehen diese Entwicklung mit großer Sorge.

 

Die betreffenden Einrichtungen übernehmen mit ihrer offenen und niedrigschwelligen Zugangsstruktur, gerade in diesen herausfordernden Zeiten, eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, sie übernehmen diese Aufgabe jeden Tag für die Persönlichkeitsentwicklung, die Selbstorganisation und die Bildung junger Menschen.

 

In den letzten Jahren stiegen Arbeitsbelastung und Arbeitsanforderungen in der pädagogischen Arbeit durch neu hinzugekommen Aufgaben und Erwartungen, durch Erhöhung der Arbeitskomplexität und der Arbeitsverdichtung, auch ausgelöst durch die Zuwanderung, die Folgen der Corona-Pandemie und die gesetzlichen Veränderungen. Dadurch ist deutlich zu erkennen, dass eine Erhöhung der benannten Rahmenzuweisungen zwingend notwendig ist, um die bisherigen Einrichtungen und Angebote weiterhin zu gewährleisten sowie bedarfsgerecht auf die Entwicklungen einer wachsenden Stadt eingehen zu können.

 

Exemplarisch sind hier einige der (finanziellen) Herausforderungen benannt:

 

  • Deutliche Zunahme von Fällen teils starker psychischer Belastungen bei Kindern, Jugendlichen, Jungerwachsenen und Alleinerziehenden
  • Erhöhter Bedarf an psychosozialer Beratung
  • Arbeit mit (jüngeren) Geflüchteten, auch in den Unterkünften und den Hotels
  • Inklusion und Barrierefreiheit, gesetzliche Aufgaben, insbesondere das Kinder-Jugendstärkungsgesetz
  • Ausbau und Umsetzung der Beteiligung
  • Verschärfung der Problematiken in Familien durch gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, zum Beispiel großes Thema: Hunger, dies bedeutet Zunahme der Lebensmittelkosten für Einrichtungen
  • Zusätzliche Angebote im digitalen Bereich, Digitalisierung
  • Erhöhter Bedarf an Supervision und Fortbildung
  • Erhöhter Anteil der Netzwerkarbeit
  • Zunahme des Aufwands für die finanzielle Sicherung der Einrichtungen durch verschiedene Anträge (Sondertöpfe, Stiftungen)
  • Erhöhter Verwaltungsaufwand durch Raumkoordination
  • Starke Steigerung der Betriebs- und Honorarkosten

 

Der Aufgabenzuwachs, sowohl in Menge als auch Intensivität, ist mit der bisherigen Personalkapazität nicht mehr zu leisten. Das Arbeitsfeld wird so zunehmend unattraktiv und der Fachkräftemangel wirkt sich aus.

 

Obendrein bleiben bei der Bemessung der Mittelzuweisung insbesondere der deutliche Bevölkerungsanstieg in der Zielgruppe, der Maßnahmen nach SGB VIII, eine starke Nachverdichtung in ohnehin bereits belasteten Quartieren und die Schaffung zahlreicher Neubaugebiete unberücksichtigt. Hier muss zwingend eine soziale Infrastruktur nachfolgen, was ohne zusätzliche Mittel nicht möglich ist. Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass mit steigenden Bevölkerungszahlen in den Stadtteilen auch erhöhte Anforderungen an die Angebote der Jugendarbeit einhergehen. Innovation und Weiterentwicklung sind unter den gegebenen Voraussetzungen nicht möglich.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von SPD, CDU und FDP, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Bezirksversammlung weist auf die hierzu bereits in der Vergangenheit erfolgten Beschlusslagen hin und appelliert erneut an die politisch Verantwortlichen in der Hamburgischen Bürgerschaft sowie gemäß § 27 BezVG an den Senat und die zuständigen Fachbehörden, die genannten Rahmenzuweisungen im Bereich der Jugendhilfe auskömmlich zu gestalten und insoweit um wenigstens 50 % zu erhöhen.

 

  1. Die Bezirksversammlung unterstützt die Forderung des Aufrufs des Sozialratschlags Hamburg: „Umdenken und Handeln für eine bedarfsgerechte Soziale Stadtteilarbeit“ nach Schaffung eines gemeinsamem Forums mit sozialpolitisch Verantwortlichen aus der Hamburger Bürgerschaft, der Hamburger Verwaltung und Vertreter:innen aus der Sozialen Arbeit.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne