21-3988.1

Vorschlag des Amtes zur Verteilung der erhöhten strukturellen Mittel in der Rahmenzuweisung KJA / JSA Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.05.2023
Sachverhalt

Entsprechend der Bürgerschaftsdrucksache 22/10299 hat der Senat die hamburgweite Rahmenzuweisung „Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit“ in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils um 750.000 Euro strukturell erhöht. Für den Bezirk Altona sind das laut Feinspezifizierung Drs. 21-3907 101.000 Euro.

 

Als dringlich wird von der AG § 78 OKJA und den Trägervertretern im Jugendhilfeausschuss (JHA) gemeldet, dass Einrichtungen, die mit sehr wenig Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgestattet sind, mehr Mittel für Personalkosten erhalten. Erst wenn mehr als 1 Mitarbeitende pro Einrichtung angestellt sind, kann Vertretung bei Abwesenheiten gewährleistet und der Regelbetrieb gesichert werden.

 

Die Jugendhilfeplanung sieht weiterhin vor, die Region 2 und insbesondere den Westen des Bezirkes Altona zu stärken (siehe Anlage).

 

Daraus resultierend unterbreitet das Amt folgende Vorschläge:

 

Träger

Einrichtung

Projekt / Veränderung

Begründung

Summe

Arbeiter-Samariter-Bund Sozialeinrichtungen gGmbH

Mädchentreff Osdorf

Verstetigung des Projektes für geflüchtete Mädchen in Osdorf

Das Projekt wird seit 2021 über SAE finanziert. Es hat sich bewährt, kann verstetigt und in 2024 in die RZ KJA / JSA übernommen werden. Damit wird der Mädchentreff von 1,0 VZÄ auf 1,5 VZÄ aufgestockt.

36.400,00 €

Evangelische Kirchengemeinde Iserbrook / Sülldorf

Jugendcafe Basement, Sülldorf

Einstellung einer 0,5 VZÄ Soz-Päd

Sülldorf ist ein Stadtteil mit 1.800 Minderjährigen. Das Jugendcafe Basement ist in diesem Quartier die einzige OKJA-Einrichtung. Daher bedarf es einer zusätzliche Personalstelle zur Unterstützung des derzeitigen Angestellten mit 0,25 VZÄ.

35.000,00 €

Vereinigung Pestalozzi gGmbH

JUZ Rissen

Erhöhung der 1,0 VZÄ auf 1,5 VZÄ

In Rissen leben mehr als 3.000 Minderjährige, für die das JUZ Rissen die einzige OKJA-Einrichtung ist. Zusätzlich zu der 1,0 VZÄ Soz-Päd kann 0,5 VZÄ Erzieherin angestellt werden.

24.000,00 €

 

VKJH e.V.

Spielhaus Bornheide Osdorf

Erhöhung der 1,66 VZÄ auf 2,0 VZÄ

Das SPH ist zweigeschossig und von der Aufsicht sehr schwer zu führen. Daher kam es in den letzten Jahren bei Ausfall von Personal oder bei Urlaubszeiten zu Schließzeiten. Um dem in der Zweckbeschreibung vereinbarten Betrieb zu gewährleisten, ist eine Erhöhung auf 2 VZÄ erforderlich.

  8.000,00 €

Summe für 2024:

 

 

 

103.400,00

 

Nach Beschluss durch den JHA könnten die 3 Träger KGM, VP und VKJH die Erhöhungsanträge stellen. Da der Zuwendungszeitraum in 2023 nur noch 7 - 8 Monate beträgt, verringern sich die o.g. Summen für 2023 entsprechend. Für 2024 würden die Gesamtsummen anfallen, die auch durch die Erhöhung der Rahmenzuweisung um weitere 65.000 Euro (siehe Feinspezifizierung 2023-2024) gedeckt sind.

 

Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig bei einer Enthaltung eines Mitglieds auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe, dem Vorschlag des Amtes zuzustimmen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

  • Übersicht der Einrichtungen und Projekte mit Personalstunden und VZÄ
  • Auszug aus der Jugendhilfeplanung