21-3989.1

Verteilung der freien Mittel in der Rahmenzuweisung KJA / JSA im Haushaltsjahr 2023 Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.05.2023
Sachverhalt

In der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit stehen für das Haushaltsjahr 2023 noch 190.000 Euro freie Mittel zur Verfügung (siehe Drs. 21-3948).

 

Das Amt schlägt vor, den 35 Einrichtungen und Projekten der KJA / JSA zu ermöglichen, Erhöhungsanträge zu stellen für zusätzliche Sachkosten im laufenden Haushaltsjahr 2023. Die Mittel sollen genutzt werden für Supervision und Fortbildung der Fachkräfte, für Honorare, für Inklusionsprojekte sowie für Kochangebote und Maßnahmen zur Unterstützung einer gesunden Ernährung.

 

Sollten tatsächlich alle Einrichtungen und Projekte einen Antrag stellen, stehen jeweils durchschnittlich 5.400 Euro zur Verfügung. Auch den Trägern im Vertrag nach § 77 SGB VIII können Mittel zur Verfügung gestellt werden, wenn die Leistungsbeschreibung entsprechend erweitert wird. Sollten mehr Anträge eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, werden die Träger im Zuwendungsbereich bevorzugt.

 

Nach erfolgter Antragstellung und Bewilligung legt das Amt dem Jugendhilfeausschuss eine Übersicht über die erhöhten Zuwendungssummen vor.

 

Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig bei einer Enthaltung eines Mitglieds auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe, dem Vorschlag des Amtes zuzustimmen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne