21-3958

Errichtung und Inbetriebnahme einer Erstversorgung Theodorstraße für die Aufnahme und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen im Bezirk Altona, Bahrenfeld Stellungnahme der Bezirksversammlung Altona gemäß § 28 BezVG Mitteilungsdrucksache zur Stellungnahme des Hauptausschusses vom 08.12.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.05.2023
27.04.2023
17.04.2023
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 08.12.2022 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Stellungnahme 21-9089B beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 30.03.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens melden die Bezirksämter – in der Regel nach Anhörung der Bezirksversammlungen – der zuständigen Fachbehörde regelhaft ihre konsumtiven und investiven Bedarfe für die regionalen Angebote der Kinder und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend und Familienhilfe. Die zuständige Fachbehörde wiederum setzt im Verlauf des Haushaltsaufstellungsverfahrens die finanziellen Rahmenbedingungen für die weitere Ausgestaltung der Planung nach einem mit den Bezirksämtern vereinbarten Verteilungsschlüssel.

 

Bedarfsplanungen sind jeweils innerhalb der vom Senat in Abstimmung mit den Bezirksämtern im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Die festgelegten Eckwerte konnten im Rahmen von Verhandlungen zwischen der Sozialbehörde und der Finanzbehörde in den letzten Jahren mehrmals erhöht werden. Im Bereich der Rahmenzuweisungen der Kinder- und Jugendarbeit (Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit), Familienförderung und sozialräumlichen Angebotsentwicklung sieht der Senat eine deutliche Eckdatenerhöhung ab 2023 vor (siehe Drs. 22/9000, Einzelplan 4, Produktgruppe „Bezirkliche Zuweisung Jugend und Familie“, Produktgruppe 254.09 sowie Drs. 22/10299). Die Rahmenzuweisungen werden gemäß des beschlossenen Haushaltsplans in 2023/ 2024 um jeweils 1,5 Prozent sowie strukturell um drei Millionen Euro ab 2023 gesteigert. Um den Bezirksämtern mehr Spielräume zu eröffnen, dürfen Mittel aus diesen Rahmenzuweisungen zudem in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden.

 

Für das Förderprogramm Soziale Integrationsnetzwerke (SIN) stellt die Sozialbehörde den Bezirksämtern jährlich SIN-Mittel in Höhe von rund 4,9 Mio. € über Fremdbewirtschaftungen zur Verfügung. Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl von Schutzsuchenden wurde die Summe für das Jahr 2023 bereits um rd. 3.174 Mio. Euro aufgestockt. Zudem entsprechen die Förderziele der SIN der Zielsetzung der Drs. 21/1395, sodass zum 01.01.2023 die Mittel aus der Drs. 21/1395 in voller Höhe von 675.000 € additiv in die Mittel der SIN-Förderrichtlinie überführt wurden.

 

Im Rahmen des Verfahrens gem. § 28 BezVG wurde der Bezirksversammlung mit Anschreiben vom 05.12.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der darin benannte Gesprächsbereitschaft zu ggf. entstehenden Bedarfen im Bereich der sozialen Infrastruktur folgend, fand am 03.02.2023 ein Austausch zwischen der Sozialbehörde und dem Bezirksamt Altona zu weiteren Mehrbedarfen im Bezirk statt. Im Übrigen ist die Sozialbehörde mit den Bezirksämtern, darunter auch dem Bezirksamt Altona, für alle derzeit geplanten Standorte zur Unterbringung und Versorgung Schutzsuchender und deren Anbindung an die soziale Infrastruktur regelhaft im Gespräch.

 

Für das Jahr 2023 wurde dem Bezirksamt Altona ein Mehrbedarf von rd. 430 Tsd. Euro für den Bereich der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke zugesagt. Im Rahmen der angemeldeten Mehrbedarfe sind Mittel für die Bereitstellung von SIN-Angeboten im Stadtteil Bahrenfeld vorgesehen.

 

Soweit sich unterjährig Mehrbedarfserfordernisse ergeben (zum Beispiel durch steigende Energiekosten oder flüchtlingsbedingte Mehrkosten), werden diese durch die Bezirksämter an die zuständige Behörde gemeldet. Darüber hinaus lädt die Sozialbehörde zu einem regelhaften Austausch mit den bezirklichen Ansprechpersonen für SIN ein, um den Austausch über aktuelle Themen und Bedarfe in den Bezirken zu ermöglichen.

Die zuständige Behörde steuert für alle Bezirksämter gleichermaßen, inwieweit die Mehrbedarfe begründet sind und im Haushaltsvollzug Berücksichtigung finden können.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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