Nutzung von Früchten in Grünanlagen ermöglichen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.11.2025
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 13.29
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.11.2025 anliegende Drucksache 22-1236.3B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 07.01.2026 wie folgt Stellung genommen:
Die nachfolgende Liste von Obstbäumen in Grünanlagen macht deutlich, dass eine Auflistung von Ausnahmen mit Pflückerlaubnis zu einem hohen bürokratischen Verwaltungs- und Kontrollaufwand führt, der der guten Absicht des Beschlusses entgegen stehen würde und darüber hinaus kapazitiv nicht umsetzbar wäre.
Das Bezirksamt empfiehlt daher, dass grundsätzlich alle Früchte von Obstbäumen in Grünanlagen für den Eigenbedarf in kleinen Mengen gepflückt werden dürfen, soweit die Bäume und die sie umgebenden Pflanzen dabei nicht beschädigt werden.
Der als Anlage beigefügten Tabelle sind die Grünanlagen, in denen Obstbäume erfasst sind, aufgelistet. Stand der Auswertung: Dez. 2025
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-1236.3B
Tabelle Grünanlagen mit Obstbäumen
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