Kommunale Restriktionen bei der Genehmigung von Solaranlagen in städtebaulichen Erhaltungsgebieten (gem. § 172 BauGB) abbauen Dringlicher Antrag von den Fraktionen von CDU und GRÜNE (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 27.04.2023 Bezirksversammlung Ö 7.8
Die Bezirksversammlung möge gemäß § 19 BezVG beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Bauanträge für Solaranlagen auch in den oben genannten Gebieten grundsätzlich zu genehmigen.
Ausgenommen davon sind nur die in den Leitlinien für Denkmäler erarbeiteten Ausschlussfälle:
Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Planungsausschusses „Umgang mit Solaranlagen in städtebaulichen Erhaltungsbereichen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 BauGB“ vom 16.02.2023 (TOP 5).
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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