21-4005

Kommunale Restriktionen bei der Genehmigung von Solaranlagen in städtebaulichen Erhaltungsgebieten (gem. § 172 BauGB) abbauen Dringlicher Antrag von den Fraktionen von CDU und GRÜNE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.04.2023 Bezirksversammlung Ö 7.8

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung möge gemäß § 19 BezVG beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Bauanträge für Solaranlagen auch in den oben genannten Gebieten grundsätzlich zu genehmigen.

Ausgenommen davon sind nur die in den Leitlinien für Denkmäler erarbeiteten Ausschlussfälle:

  • Dächer, die von Weitem sichtbar sind,
  • besonders aufwendig und hochwertig gestaltete Gebäude und Dachlandschaften,
  • terrassenartig angelegte Wohnanlagen,
  • freistehende, repräsentative Gebäude,
  • einsehbare Dachanlagen in denkmalgeschützten Grünanlagen.

Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Planungsausschusses „Umgang mit Solaranlagen in städtebaulichen Erhaltungsbereichen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 BauGB“ vom 16.02.2023 (TOP 5).

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

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