21-4205

Kommunale Restriktionen bei der Genehmigung von Solaranlagen in städtebaulichen Erhaltungsgebieten (gem. § 172 BauGB) abbauen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.04.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
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11.09.2023
06.09.2023
25.07.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.04.2023 anliegende Drucksache 21-4005B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 27.06.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Aus Sicht des Amtes leistet der Einsatz von erneuerbaren Energien einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und angesichts des drohenden Klimawandels und der Notwendigkeit des Einsatzes regenerativer Energien sowie des Vorhaltens entsprechender Gebäudetechnik zur Ermöglichung desselben, handelt es sich bei der Solaranlagentechnologie um einen grundsätzlich förderungswürdigen Planungsansatz.

 

Das Fachamt Stadt und Landschaftsplanung wird, wie im Beschluss formuliert, beantragte Solar- / Photovoltaikanlagen in städtebaulichen Erhaltungsbereichen / -gebieten gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 im Sinne des Beschlusses, ausgenommen der in den Leitlinien für Denkmäler erarbeiteten Ausschlussfälle, grundsätzlich genehmigen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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