21-2830

Umgang mit Solaranlagen in städtebaulichen Erhaltungsbereichen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 BauGB Beschlussempfehlung des Amtes (NEUFASSUNG)

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 16.02.2022 Planungsausschuss Ö 5

Sachverhalt

Die Installation von solarthermischen Anlagen/ Photovoltaikanlagen auf Dächern von Gebäuden in städtebaulichen Erhaltungsbereichen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 und Milieugebieten hat häufig stadtgestalterisch unbefriedigende Lösungen zur Konsequenz. Angesichts des drohenden Klimawandels und der Notwendigkeit des Einsatzes regenerativer Energien sowie des Vorhaltens entsprechender Gebäudetechnik zur Ermöglichung desselben handelt es sich bei der Solaranlagentechnologie aber um einen grundsätzlich förderungswürdigen Planungsansatz.

 

Ein Errichten von Solaranlagen auf Dachflächen, zum Beispiel in der Steenkampsiedlung, aber auch in anderen städtebaulichen Erhaltungsbereichen, scheint unter den folgenden Bedingungen gegebenenfalls grundsätzlich genehmigungsfähig:

 

  • Solaranlagen sollten grundsätzlich auf den rückwärtigen, den Gärten zugewandten Dachflächen errichtet werden.
  • Es sind Fabrikate zu verwenden, deren Konstruktion rahmenlos/ umrandungslos ist, die ­ soweit dies möglich ist ­ in ihrem Farbton auf den Ton der Dachflächen abgestimmt sind und eine minimale Höhe (so gering wie möglich) der tragenden Unterkonstruktion aufweisen.
  • Es sind zusammenhängende, ausschließlich rechteckige Cluster, die aus einem einheitlichen Modulformat gebildet werden, zu errichten. Keinesfalls sind auf einer Dachfläche unterschiedliche Modulformate zu verwenden, polygonale Solar-/ Photovoltaikmodulflächen, sog. “Sägezahn-Lösungen“, sind auszuschließen.
  • Dachflächenfenster, Gauben und Schornsteine sind im Sinne einer ausgewogenen Gestaltung der Dachflächen in der Planung zu berücksichtigen, die Solar-/Photovoltaik-Modulflächen sind stadtgestalterisch angemessen an dieser auszurichten.
  • Eine abschließende Beurteilung erfolgt immer nach den Maßstäben der Einzelfallprüfung.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.