Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 16.02.2022

N 1

Mitteilungen

N 2

Verschiedenes

Ö 3

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 4

Magistralenentwicklung in Altona

Ö 4.1 - 21-2053.2

Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB Luruper Hauptstraße (West) Fragen und Antworten zu dem vom Bezirksamt Altona empfohlenen Sanierungsgebiet Luruper Hauptstraße (West) Beschlussvorlage des Amtes (Vertagt aus der Sitzung vom 02.02.2022)

Der TOP mit der Drucksache 21-2053.2 wird vor Eintritt in die Tagesordnung nicht in diese aufgenommen und soll in der Sitzung am 02.03.2022 behandelt werden.

Ö 4.2 - 21-2811

Bebauungsplan Iserbrook 28 - Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes

Frau Frauenlob berichtet, die Überlegungen, das Plangebiet südlich zu vergrößern, seien verworfen worden, da dieses Gebiet gemäß Baustufenplan als zweigeschossiges Mischgebiet ausgewiesen, die Schenefelder Landstraße sehr schmal und die Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite in zweigeschossiger, offener Bauweise errichtet sei. LIDL habe schon Ideen für die eigene Entwicklung vor Ort, die aber noch konkretisiert werden müssten.

 

Herr Strate stellt fest, dass es sich hier um einen Angebotsbebauungsplan handle, der die Zurückstellung von Bauanträgen ermögliche. Gegebenenfalls entschlössen sich die betroffenen Grundstückseigentümer:innen in nächster Zeit, ihre Grundstücke gemäß den Planinhalten besser auszunutzen. Innerhalb des Plangebiets stehe ein altes Bäckereigebäude, das als letztes Gebäude an die ehemalige dörfliche Struktur Iserbrooks erinnere und gegebenenfalls als prägendes Gebäude gesichert werden könne.

 

Frau Frauenlob merkt an, ob das Bäckereigebäude gesichert werde, sei Teil der im nächsten Schritt folgenden Grobabstimmung.

 

Herr Bielfeldt wirft ein, es sei unklar, ob LIDL eine ähnliche Bebauung wie im Emils-Quartier mit Wohnbebauung über dem Supermarkt plane. Das Flurstück 6124 sei erst kürzlich und eine Halle im Nordosten erst 2008 gebaut worden. Es sei daher unklar, ob hier wirklich eine bauliche Entwicklung wahrscheinlich sei.

Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.

Ö 4.3 - 21-2817

Definition des vom Magistralenkonzept verwendeten Begriffs „Magistrale“ für den Bezirk Altona Antrag von Dr. Claus Schülke (AfD)

Herr Dr. Schülke stellt seinen Antrag vor, der auf Beratungen im Bauausschuss zurückgehe. Die in der Vorlage im Bauausschuss genannte Begründung für ein negatives Votum des Amtes zu einem Bauantrag beziehe sich nicht auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes und habe auf das Magistralenkonzept verwiesen. Das Bezirksamt habe angenommen, dass der Farnhornweg eine Magistrale sei, obwohl diese Straße 750m von der Luruper Hauptstraße entfernt sei. 

 

Herr Strate bittet darum, keine Hausnummern zu nennen, um die Nicht-Öffentlichkeit von Inhalten des Bauausschusses zu wahren. Bei der Beratung zum Wohnungsbauprogramm sei für das hier dargelegte Gebiet ein Potenzial für 1.800 Wohnungen festgestellt worden. Außerdem habe die Stadt auf Antrag der Bezirksversammlung eine Vorkaufsrechtssatzung für den Farnhornweg beschlossen. Des Weiteren seien Farnhornweg und Elbgaustraße vom Ausschuss schon lange als Magistralen bezeichnet worden.

 

Herr Adrian bittet das Amt über die Prüfung nachzudenken, ob in den dargelegten Fällen nicht mittelfristig Bebauungspläne nötig seien. Gegebenenfalls seien Baugenehmigungen juristisch nicht gerichtsfest.

Der Planungsausschuss lehnt den Antrag einstimmig ab.

Ö 5 - 21-2830

Umgang mit Solaranlagen in städtebaulichen Erhaltungsbereichen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 BauGB Beschlussempfehlung des Amtes (NEUFASSUNG)

Die Neufassung der Drucksache 21-2830 (Anlage) liegt als Anlage vor.

 

Frau Göller-Meier stellt die Drucksache mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor. Das Hamburger Klimaschutzgesetz ermögliche es, wenn nötig Photovoltaikanlagen in städtebaulichen Erhaltungsgebieten nach § 172 BauGB abzulehnen. Das Amt bitte mit dieser Drucksache um Unterstützung des Ausschusses für Gespräche mit betroffenen Bauherr:innen, um diese für gute Photovoltaiklösungen zu motivieren. Das Amt sei zu dem Thema mit anderen Bezirksämtern in Kontakt, die Drucksache sei aber ein Altonaer Vorschlag und nicht mit allen anderen Bezirksämtern abgestimmt.

 

Herr Trede und Herr Sülberg weisen darauf hin, dass das Wort „grundsätzlich“ im ersten Kullerpunkt irritierend sei.

 

Herr Conrad betont, dass die Formulierung die Möglichkeit eröffne, mit Bauherr:innen zu verhandeln. Die Prüfung werde immer im Einzelfall erfolgen, was auch aus der Vorlage hervorgehe.

 

Herr Hielscher stellt dar, dass Anliegen des Amtes sei zwar verständlich, aber die in der Präsentation gezeigten Varianten von Photovoltaikanlagen seien zum Teil teuer und würden daher nicht zu einer flächendeckenden Verbreitung von Photovoltaikanlagen führen. Die Einzelfallentscheidung soll im Zweifel der Bauausschuss und nicht das Amt treffen, um langes Verzögern von Bauvorhaben zu vermeiden.

 

Herr Boettger befürwortet die Beschlussempfehlung des Amtes, die mehr Photovoltaikanlagen als vorher ermögliche. Er regt an, den ersten Kullerpunkt ganz zu streichen, der benachteiligend wirken könne.

 

Frau Boehlich lobt, die Beschlussempfehlung nneglichkeiten für Photovoltaikanlagen in Denkmalschutz- und Erhaltungsgebieten eröffnen, die es vorher nicht gegeben habe.

 

Herr Werner stellt fest, die Beschlussempfehlung ermögliche mehr Photovoltaikanlagen und schließe keine aus. Könnten Photovoltaikanlagen nicht finanziert werden, werde die vom Amt angestrebte Öffnung nicht angewendet.

 

Frau Benkert beantragt, den letzten Kullerpunkt nach vorne zu ziehen, da Einzelfallentscheidungen zentral seien. Es dürfe nicht der Fall eintreten, dass Solarthermie gar nicht mehr umgesetzt werde, nur weil stadtgestalterisch ansprechendesungen nicht finanziert werden könnten.

 

Herr Reinig schlägt vor, im ersten Satz des Petitums „gegebenenfalls“ zu streichen und beim zweiten Kullerpunkt „verwenden“ durch „bevorzugen“ zu ersetzen.

Der Planungsausschuss lehnt Frau Benkerts Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.

 

Der Planungsausschuss stimmt der um Herrn Reinigs Vorschlag geänderten Beschlussempfehlung einstimmig zu.

Ö 6

Mitteilungen

Frau Göller-Meier berichtet, die Deutsche Bahn AG wolle in Altona und Eimsbüttel Pläne zum Verbindungsbahnentlastungstunnel (VET) vorstellen. Ein genauer Termin stehe noch nicht fest.

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einvernehmlich, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Planung des VET soll im Planungsausschuss bei Hinzuladung der Mitglieder des Verkehrsausschusses vorgestellt werden.

Ö 7

Verschiedenes

Herr Trede weist darauf hin, dass in der vorangegangen Sitzung des Sonderausschusses von einer Öffentlichen Plandiskussion am 06.04.2022 zum Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 71 / Lurup 69 berichtet worden sei.

 

Herr Strate weist darauf hin, dass am 02.03.2022 im Anschluss an die Sitzung des Planungsausschusses eine Auftaktveranstaltung zur Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Altona-Nord 27 / Bahrenfeld 72 (Fernbahnhof Altona) im hybriden Format stattfinde.

 

Herr Conrad bittet vor dem Hintergrund eingereichter Fragen von Herrn Boettger zum Holsten-Quartier, diese als ordentlichen TOP anzumelden.

 

Herr Strate wirft ein, Fragen könnten auch als Kleine Anfrage behandelt werden.

Ö 8

Öffentliche Plandiskussion Bebauungsplan-Entwurf Altona-Nord 29

Die Präsentation und das Protokoll der Öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Altona-Nord 29 (ThyssenKrupp) sowie die eingereichten Fragen und Beiträge liegen als Anlage bei. Die Protokollierung ist durch ein externes Büro erfolgt. Das Protokoll wurde am 21.04.2022 vom Vorsitzenden des Planungsausschusses genehmigt.