21-4871.3

Jahresausgleich der Rahmenzuweisung - Haushaltsjahr 2023 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.04.2024
Sachverhalt

Die Rahmenzuweisung (RZ) „rderung der Erziehung in der Familie“ (Familienförderung) weist nach Abschluss der bisherigen Jahresabschlussarbeiten (inkl. aller Ausgleichsbuchungen unter 10 Prozent Volumen) in der Feinspezifikation Zuschüsse und Vertragszahlungen nach § 77 SGB VII Kinder- und Familienhilfezentren ein Defizit von 46.674,11 Euro aus.

 

In der RZ Betriebsausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit besteht ein Saldo von 412.242,19 Euro.

 

Feinspezifikation

Soll, verfügbare Mittel 2023

Ist, ausgegebene Mittel 2023

Noch verfügbare Mittel 2023

Betriebsausgaben Förderung der Erziehung in der Familie

81.291,42 

36.410,87 

44.880,55

Zuwendungen und Vertragszahlungen nach § 77 SGB VIII Kinder- und Familienhilfezentren

735.325,13 

781.999,24 

-46.674,11

 

Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit

 

1.067.031,47 

654.789,28 

412.242,19

 

Zuwendungen und Vertragszahlungen nach § 77 SGB VIII Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

 

4.316.444,00 

4.316.444,00 

0,00

 

Gemäß Drucksache Nr. 20-5062 bedarf eine Deckungsfähigkeit einzelner Kategorien (Feinspezifizierungsbereich) innerhalb einer Rahmenzuweisung über 10 Prozent einen zustimmenden Beschluss der Bezirksversammlung. Das Defizit der RZ Förderung in der Familie soll durch die RZ „Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit“ gedeckt werden. Es ist somit erforderlich, zur Verfügung stehende Mittel umzuschichten.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig Folgendes zu beschließen:

 

Der Umschichtung aus den Feinspezifikationen „Betriebsausgaben Förderung der Erziehung in der Familie“ in Höhe von 26.674,11 Euro sowie „Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit“ in Höhe von 20.000 Euro in die Feinspezifikation „Zuwendungen und Vertragszahlungen nach § 77 SGB VIII Kinder- und Familienhilfezentren“ wird zugestimmt.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne