Jahresausgleich der Rahmenzuweisung Haushaltsjahr 2023 Beschlussempfehlung des Amtes
Die Rahmenzuweisung (RZ) „Förderung der Erziehung in der Familie“ (Familienförderung) weist nach Abschluss der bisherigen Jahresabschlussarbeiten (inkl. aller Ausgleichsbuchungen unter 10 Prozent Volumen) in der Feinspezifikation Zuschüsse und Vertragszahlungen nach § 77 SGB VII Kinder- und Familienhilfezentren ein Defizit von 46.674,11 Euro aus.
In der RZ Betriebsausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit besteht ein Saldo von 412.242,19 Euro.
Feinspezifikation |
Soll, verfügbare Mittel 2023 |
Ist, ausgegebene Mittel 2023 |
Noch verfügbare Mittel 2023 |
Betriebsausgaben Förderung der Erziehung in der Familie |
81.291,42 |
36.410,87 |
44.880,55 |
Zuwendungen und Vertragszahlungen nach § 77 SGB VIII Kinder- und Familienhilfezentren |
735.325,13 |
781.999,24 |
-46.674,11 |
Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
|
1.067.031,47 |
654.789,28 |
412.242,19 |
Zuwendungen und Vertragszahlungen nach § 77 SGB VIII Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
|
4.316.444,00 |
4.316.444,00 |
0,00 |
Gemäß Drucksache Nr. 20-5062 bedarf eine Deckungsfähigkeit einzelner Kategorien (Feinspezifizierungsbereich) innerhalb einer Rahmenzuweisung über 10 Prozent einen zustimmenden Beschluss der Bezirksversammlung. Das Defizit der RZ Förderung in der Familie soll durch die RZ „Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit“ gedeckt werden. Es ist somit erforderlich, zur Verfügung stehende Mittel umzuschichten.
Das Bezirksamt bittet den Jugendhilfeausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Umschichtung aus der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 46.674,11 Euro in die Rahmenzuweisung „Erziehung in der Familie“ wird zugestimmt.
:
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Jugendhilfeausschuss gebeten.
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