Haushaltsjahre 2023 und 2024 - Rahmenzuweisung gem. § 41 Abs. 2 BezVG, hier: Inanspruchnahme einer Deckungsfähigkeit nach Art. 6 Nr. 5 Haushaltsbeschluss 2023/2024 / Zustimmung nach § 41 Abs. 2 BezVG
Letzte Beratung: 20.04.2023 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.6
Gemäß § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisung veranschlagten Ermächtigungen. Die Bezirksversammlung hat die Vorlage Drs. 22-3176 über die Aufteilung der Rahmenzuweisungen (Feinspezifikation) zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung in den Jugendhilfeausschuss überwiesen. Dieser hat den Beschluss ohne Änderungsvorschläge in seiner Sitzung am 26.09.2022 (Drs. 22-3176.1) zur Kenntnis genommen.
Mit der Erhöhung der Rahmenzuweisung Förderung Erziehung in der Familie Betriebsausgaben (RZ FamFö) und der Rahmenzuweisung Kosten Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben (RZ OKJA) aus der Drs. 22/10299 wurden dem Bezirksamt Hamburg-Mitte aufgrund von Fraktionsanträgen der SPD und der GRÜNEN über die ursprünglich geplanten Mittel hinaus Kostenermächtigungen zur Verfügung gestellt. Hier hat die Bezirksversammlung mit Drs. 22-3176.2 über die Aufteilung der Rahmenzuweisungen (Feinspezifikation) entsprechend den Vorschlägen des Bezirksamtes beschlossen.
Die aus der Drucksache 22/10299 zur Verfügung gestellten Mittel beziehen sich auf Transferleistungen. Aus der Rahmenzuweisung Familienförderung werden vorrangig Einrichtungen des öffentlichen Trägers gefördert. Nach Rücksprache mit der Sozialbehörde dürfen in diesem Falle auch die öffentlichen Träger durch die Erhöhung bedacht werden. Der Bedarf an Aufstockungen im Zuwendungsbereich der Rahmenzuweisung Offene Kinder- und Jugendarbeit ist jedoch deutlich höher als im Bereich der Familienförderung. Die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit soll zu einer bedarfsgerechteren Verteilung beitragen und soll wie folgt in Anspruch genommen werden:
Maßnahme/Maßnahmenbezeichnung |
Deckungsfähigkeit |
Umfang |
3-20703010-100001.05
Zuwendungen soziale Dienste und Familienförderung |
RZ Förderung Erziehung in der Familie Betriebsausgaben (RZ FamFö)
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-11.000 € |
3-20703020-100001.19
Zuwend. Kinder- u. Jugendfreizeiteinr. |
RZ Kosten Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben (RZ OKJA)
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11.000 € |
Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit nach Art. 6 Nr. 5 Haushaltsbeschluss 2023/2024 für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zuzustimmen.
Zudem ist in der RZ FamFö der Bedarf an Aufstockungen für Sach- und Fachmittel für Einrichtungen der Elternschulen (SR) höher als für Zuwendungen. Auch hier soll die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit zu einer bedarfsgerechteren Verteilung beitragen. Die Deckungsfähigkeit soll wie folgt in Anspruch genommen werden:
Maßnahme/Maßnahmenbezeichnung |
Deckungsfähigkeit |
Umfang |
3-20703010-100001.05
Zuwendungen soziale Dienste und Familienförderung |
RZ Förderung Erziehung in der Familie Betriebsausgaben (RZ FamFö)
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-30.000 € |
3-20703010-100001.15 - .22
Sach- und Fachmittel für Einrichtungen der Elternschulen (SR) |
RZ Förderung Erziehung in der Familie Betriebsausgaben (RZ FamFö)
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30.000 € |
Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit im Rahmen der Entscheidung über die Verwendung der Rahmenzuweisung nach § 41 Abs. 2 für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zuzustimmen.
Um Beschlussfassung / Zustimmung wird gebeten.
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