22-2614.1

Isfeldstraße sicher gestalten und Straßenraum neu ordnen Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 22.10.2026 Bezirksversammlung Ö 10.4

Sachverhalt

Die Isfeldstraße als Teil des Ring 3 weist erhebliche Engstellen im Seitenraum auf. Der Radverkehr wird abschnittsweise auf einem schmalen Hochbordradweg unmittelbar neben parkenden Fahrzeugen geführt. Ausreichende Sicherheitsabstände fehlen; die Oberfläche ist teilweise schadhaft. Auf Höhe der Seniorenwohnanlagen wird der Gehbereich durch einen Baumstandort eingeengt und unterbrochen. Beleuchtungsmasten stehen unmittelbar neben dem Radweg (Anlage). Dies erschwert insbesondere Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen eine sichere Nutzung.

Ziel ist eine abschnittsweise Neuordnung: Teile der heutigen Fahrbahn sollen für geordnetes Längsparken genutzt werden, andere Teile insbesondere an Engstellen für sichere Radwege und durchgehende, barrierefreie Gehwege. Wo es die Platzverhältnisse zulassen, soll ergänzendes Straßengrün entstehen. Vorhandene Bäume und Sträucher sollen möglichst erhalten bleiben; zusätzlicher Platz für den Fuß- und Radverkehr soll vorrangig aus der Fahrbahn gewonnen werden.

Die Bezirksversammlung bat bereits am 24.11.2016 um Prüfung, ob eine Fahrspur je Richtung in Parkstände umgewidmet werden kann (Drs. 20-2986). Die Fachbehörde bestätigte am 23.01.2017 das Parken auf den äußeren Fahrstreifen und erklärte, bei einer Grundinstandsetzung wäre der Straßenraum unter Berücksichtigung des Radverkehrs neu zu ordnen (Drs. 20-3254). Die damals genannten rund 10.000 Kfz pro Tag sprechen dafür, eine Neuaufteilung zu untersuchen; ihre Machbarkeit ist anhand aktueller Verkehrs- und Bestandsdaten zu prüfen.

Das bezirkliche Arbeitsprogramm Planung Straße und Mobilität 2026 (Drs. 22-2115.1) enthält keine eigene Maßnahme für die Isfeldstraße. Die mit Drs. 22-2514 angestrebten Verbesserungen in Iserbrook-Nord werden durch die vorliegende Initiative ergänzt. Kurzfristige Verbesserungen an den Engstellen sollen unabhängig von einer späteren Grundinstandsetzung umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Mobilitätsausschusses der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wird gemäß § 27 BezVG gebeten,

  1. die Neuordnung der Isfeldstraße planerisch vorzubereiten und die Aufnahme in ein geeignetes Bau- oder Erhaltungsprogramm zu prüfen. Dabei ist eine Verkehrsführung auf einem Fahrstreifen je Richtung zu untersuchen. Fahrbahnflächen sollen an geeigneten Stellen als markierte Längsparkstände, an anderen Stellen insbesondere zur Beseitigung von Engstellen als zusätzliche Flächen für getrennte Geh- und Radwege genutzt werden. Sichere, durchgehende und barrierefreie Wege sowie ausreichende Sicherheitsabstände zum Parken haben Vorrang; Parkmöglichkeiten sollen soweit damit vereinbar erhalten bleiben. Ergänzendes Straßengrün und Entsiegelung sind mitzudenken. Bestehende Bäume und Sträucher einschließlich ihrer Wurzelräume sollen möglichst erhalten bleiben; hierzu sind vorrangig Lösungen durch Umverteilung der Fahrbahnflächen zu entwickeln;
  1. die in der Fotoanlage dokumentierte Engstelle unabhängig von einer Gesamtumgestaltung kurzfristig zu entschärfen. Der Gehweg ist durchgehend und barrierefrei weiterzuführen und vom Radverkehr eindeutig zu trennen. Dafür sind insbesondere die Inanspruchnahme angrenzender Fahrbahnflächen und eine vorgezogene Teillösung zu prüfen. Beleuchtungsmasten sind auf Versetzbarkeit zu prüfen. Bereits mögliche Schutz- und Unterhaltungsmaßnahmen sollen unverzüglich umgesetzt werden;
  1. als Planungsgrundlage die nutzbaren Breiten von Fahrbahn, Geh- und Radwegen, Engstellen, Hindernisse, Gehölzbestand und Oberflächenzustand aufzunehmen sowie aktuelle Verkehrsdaten einschließlich Spitzenstunden und das Unfallgeschehen der vergangenen fünf Jahre einzubeziehen. Planungsvarianten sind mit bemaßten Querschnitten und einer Stellplatzbilanz darzustellen;
  1. dem Mobilitätsausschuss innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung über Prüfstand, kurzfristige Maßnahmen, Zuständigkeiten, Finanzierungsmöglichkeiten und einen Zeitplan zu berichten. Darzustellen ist auch die Einordnung in das beschlossene Radverkehrskonzept Altona (Drs. 22-1143.1B) und das Radnetz Hamburg. Bei Ablehnung einzelner Maßnahmen sind Hindernisse und geeignete Alternativen zu benennen.

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten,

  1. die Bestandsaufnahme und Abstimmung zu unterstützen und erforderliche Maßnahmen in eigener Zuständigkeit bei der Fortschreibung seines Arbeitsprogramms Planung Straße und Mobilität zu berücksichtigen.

[Nachrichtlich: Die AFD-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.]

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.10.2026
Ö 10.4
Anhänge

Foto Engstelle in der Isfelstraße

Lokalisation Beta
Isfeldstraße
Stadtteile

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