Isfeldstraße sicher gestalten und Straßenraum neu ordnen Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 19.10.2026 Mobilitätsausschuss Ö 3
Die Isfeldstraße als Teil des Ring 3 weist erhebliche Engstellen im Seitenraum auf. Der Radverkehr wird abschnittsweise auf einem schmalen Hochbordradweg unmittelbar neben parkenden Fahrzeugen geführt. Ausreichende Sicherheitsabstände fehlen; die Oberfläche ist teilweise schadhaft. Auf Höhe der Seniorenwohnanlagen wird der Gehbereich durch einen Baumstandort eingeengt und unterbrochen. Beleuchtungsmasten stehen unmittelbar neben dem Radweg (Anlage). Dies erschwert insbesondere Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen eine sichere Nutzung.
Ziel ist eine abschnittsweise Neuordnung: Teile der heutigen Fahrbahn sollen für geordnetes Längsparken genutzt werden, andere Teile insbesondere an Engstellen für sichere Radwege und durchgehende, barrierefreie Gehwege. Wo es die Platzverhältnisse zulassen, soll ergänzendes Straßengrün entstehen. Vorhandene Bäume und Sträucher sollen möglichst erhalten bleiben; zusätzlicher Platz für den Fuß- und Radverkehr soll vorrangig aus der Fahrbahn gewonnen werden.
Die Bezirksversammlung bat bereits am 24.11.2016 um Prüfung, ob eine Fahrspur je Richtung in Parkstände umgewidmet werden kann (Drs. 20-2986). Die Fachbehörde bestätigte am 23.01.2017 das Parken auf den äußeren Fahrstreifen und erklärte, bei einer Grundinstandsetzung wäre der Straßenraum unter Berücksichtigung des Radverkehrs neu zu ordnen (Drs. 20-3254). Die damals genannten rund 10.000 Kfz pro Tag sprechen dafür, eine Neuaufteilung zu untersuchen; ihre Machbarkeit ist anhand aktueller Verkehrs- und Bestandsdaten zu prüfen.
Das bezirkliche Arbeitsprogramm Planung Straße und Mobilität 2026 (Drs. 22-2115.1) enthält keine eigene Maßnahme für die Isfeldstraße. Die mit Drs. 22-2514 angestrebten Verbesserungen in Iserbrook-Nord werden durch die vorliegende Initiative ergänzt. Kurzfristige Verbesserungen an den Engstellen sollen unabhängig von einer späteren Grundinstandsetzung umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wird gemäß § 27 BezVG gebeten,
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten,
Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Foto Engstelle in der Isfelstraße
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