21-3165

Planungen zur Gneisenau- und Roonstraße (Süd) zu DRS 21-1420

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 22.08.2022 Kerngebietsausschuss Ö 6.2

Sachverhalt

Am 26.11.2020 wurde die Drucksache 21-1420 „Alternativ-Antrag zu Drs.-Nr. 21-1332: Parkraum für Fahrräder und Serviceparkplätze im Kerngebiet schaffen“ von der Bezirksversammlung beschlossen. Unabhängig davon war zu diesem Zeitpunkt auf Anordnung des PK 23 bereits die Umgestaltung des Parkraums in der Roonstraße (Nord) in Vorbereitung, um die Befahrbarkeit der Straße für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sicherzustellen. Das Hauptproblem ist hierbei das angeordnete Kfz- Schrägparken. Viele Kfz schränken entweder mit der Front den Gehweg ein oder mit dem Heck die Fahrgasse, so dass mobilitätseingeschränkte Personen (Kinderwagen, Rollator etc.) nicht den Gehweg und große Lkw (Müll-, Feuerwehrfahrzeuge etc.) nicht die Fahrgasse nutzen können.

Für die weiteren Maßnahmen gemäß der Drucksache wurden zunächst die Straßen bzw. Straßenabschnitte Gneisenaustraße und Roonstraße (Süd) ausgewählt. Die Planung erfolgte durch die Verwaltung ohne externes Planungsbüro.

 

Die Nutzungsansprüche an die Planung wurden gemäß der Drucksache formuliert und umgesetzt:

Verkehrssicherheit

Um die Sichtbeziehungen an den Querungsstellen zu gewährleisten, sollen diese mit Bordinseln versehen werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass der ruhende Kfz-Verkehr Abstand zu den Querungsstellen hat.

Darüber hinaus wird durch die Umstellung auf beidseitiges Kfz-Längsparken eine ausreichende Fahrgassenbreite sichergestellt.

Fahrradparken

Der Bedarf an Fahrradbügeln wurde anhand der im Straßenraum abgestellten Fahrräder ermittelt. In Abhängigkeit des vorhandenen Straßenraumquerschnitts wurden die Fahrradbügel ein- oder beidseitig gesetzt. Aufgrund des vergleichsweise schmalen Straßenraumquerschnitts ist die Deckung aller Bedarfe nicht möglich.

Querungsstellen

Die vorhandenen Querungsstellen an den Einmündungen zum Eppendorfer Weg und zur Bismarckstraße werden teilweise mit Bordinseln gegen den ruhenden Verkehr am Fahrbahnrand abgegrenzt. Im Streckenverlauf werden zusätzliche Querungshilfen geschaffen, die gleichzeitig als Gehwegzugänge für die Stadtreinigung und das Fahrradparken dienen.

Gehwegbreiten / Barrierefreiheit

Die Gehwegbreiten sind im Bestand insbesondere durch hineinragende Kfz-Schrägparker und an den Zäunen angeschlossene Fahrräder eingeschränkt. Die Nutzbarkeit der vollen Breite soll durch die flächendeckende Anordnung von Kfz-Längsparken und das Angebot an Fahrradbügeln sichergestellt werden.

Ladezonen

Die Schaffung von neuen Ladezonen bzw. die Aufwertung von vorhandenen wird in Zusammenarbeit mit der BWI über das Projekt SmaLa bearbeitet.

Oberflächenversiegelung

In der Gneisenaustraße haben die Nebenflächenbereiche zwischen Gehwegplattenbahn und Hochbord heute weitgehend eine Befestigung aus Asphalt. Soweit möglich wird diese durch einewassergebundene Decke ersetzt.

 

Nach aktuellem Stand sind die Planungen zur Gneisenau- und Roonstraße (Süd) abgeschlossen und straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Die Umsetzung wurde bisher aufgrund von Konflikten mit anstehenden Leitungsarbeiten durch ein Telekommunikationsunternehmen aufgeschoben. Die angeordneten Pläne sind angehängt.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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