Sicherheit des Straßenverkehrs in der Elbchaussee verbessern Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 24.10.2024 Bezirksversammlung Ö 7.12
Die Arbeiten am ersten Bauabschnitt zur Erneuerung der Trinkwasserleitung, diverser Versorgungsleitungen und Herstellung einer Radinfrastruktur auf der Elbchaussee wurden am 21.12.2023 weitgehend und vor dem Zeitplan abgeschlossen. Im östlichen Abschnitt zwischen Parkstraße und Chinesischem Generalkonsulat sind noch Bauarbeiten nach Abschluss der Arbeiten an der Fernwärmeleitung erforderlich. Im westlichen Abschnitt ungefähr zwischen Winckelmannstraße und Eichendorffstraße fehlen die Fahrbahnmarkierungen (zwei Bushaltestellen und beideitige Fahrrad-Schutzstreifen). Im Abschnitt zwischen Mühlenberg und Sieberlingstraße sollte eine Fahrrad-Piktogrammkette aufgebracht werden. Auf eine Mittelmarkierung wurde bewusst verzichtet, was offenbar aufgrund der einhergehenden Unsicherheit zu einer Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus auf der Elbchaussee geführt hat.
Die Kernfahrbahn westlich der Eichendorffstraße wurde entsprechend der technischen Regelwerke in einer Breite von 5,50 m ohne Mittelmarkierung hergestellt. An die Fahrbahn schließt auf der Nordseite (stadtauswärts) ein 1,50 m breiter Schutzstreifen an. Das an den Schutzstreifen angrenzende Hochbankett ist 1,25 m breit. Die südliche Nebenfläche beinhaltet einen 2,00 m breiten Gehweg und einen 0,65 m breiten Sicherheitstrennstreifen. Im Bereich von Engstellen, wie z. B. Bäumen, Mauern etc. ergeben sich für den Gehweg geringere Breiten.
Nach Auskunft der für den Umbau durch Hamburg Wasser zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sollten die Markierungsarbeiten bis 28.03.2024 abgeschlossen werden.
Im Mobilitätsausschuss am 07.10.2024 wurde bekannt, dass die Verkehrsdirektion eine regelmäßige Mitbenutzung der Fahrrad-Schutzstreifen durch Kraftfahrzeugführende beobachtet hat. Hieraufhin hat die Verkehrsdirektion ihre Anordnung widerrufen und die Entfernung der Fahrrad-Schutzstreifen angeordnet. Nicht bekannt ist, ob sich die Anordnung der Verkehrsdirektion auf alle Fahrrad-Schutzstreifen zwischen Sieberlingstraße und Manteuffelstraße bezieht. Derzeit finden zwischen der Straßenbaubehörde und den Straßenverkehrsbehörden Gespräche statt, welche Radinfrastruktur künftig vorzusehen ist.
Das Hauptproblem der Fahrrad-Schutzstreifen ist, dass sich ein Teil der Fahrzeugführenden beim Überholen an der Markierung der Fahrrad-Schutzstreifen (Zeichen 340) orientiert und den Mindestüberholabstand von 1,50 m beim Überholen von Fahrrädern so deutlich unterschreitet.
Im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne Hamburg gibt Acht! hat die Polizei Hamburg am 11.11.2020 auf den Mindestüberholabstand von 1,50 m hingewiesen: „Bitte haltet euch beim Überholen an diesen Mindestabstand, um ungeschützte Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Wo das nicht möglich ist, darfst du mit deinem Kraftfahrzeug Fahrräder oder E-Scooter nicht überholen! Überholt werden darf erst, wenn es gefahrlos möglich ist. Dies gilt auf der Straße sowie auf den Schutz- und Radfahrstreifen.“
Fahrrad-Schutzstreifen kommen nur dort in Betracht, wo andere Führungsformen nicht möglich sind. Im Bezirk Altona gibt es die sehr schmalen Fahrrad-Schutzstreifen ansonsten nur in der Klausstraße, Eulenstraße, im Sülldorfer Kirchenweg und im nördlichen Teil der Ebertallee. In der Ebertallee ist es in der Vergangenheit bereits zu Nötigungen durch Fahrzeugführende gekommen. Neben den gravierenden Nachteilen von Fahrrad-Schutzstreifen in Bezug auf die Unterschreitung des Überholabstands, gibt es den Vorteil, dass Radfahrende auf Schutzstreifen die an Ampeln wartenden Fahrzeugkolonnen überholen können.
Ursprünglich waren beidseitige Fahrrad-Schutztreifen auch zwischen Sieberlingstraße und Teufelsbrück geplant. Die Bezirksversammlung konnte mit ihrer Stellungnahme erreichen, dass dort keine Schutzstreifen errichtet wurden, sondern stadtauswärts mit leichter Steigung ein Kopenhagener Radweg und stadtauswärts Mischverkehr vorgesehen wurden. Die Behörde für Inneres und Sport, Amt A43 hat dort die Anbringung einer Fahrrad-Piktogrammkette ermöglicht.
Die Bezirksversammlung setzt sich dafür ein, dass alle Verkehrsarten sicher geführt werden. Die Sicherheit des Straßenverkehrs steht dabei immer vor der ebenfalls zu berücksichtigenden Leichtigkeit des Verkehrs. Zum Straßenverkehr gehören explizit auch der Fußverkehr und Radverkehr, die besonderen Schutzes bedürfen. Der Rückbau von Gehwegen soll daher vermieden werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) als zuständiger Straßenbaubehörde und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) als zuständiger Straßenverkehrsbehörde gemäß § 27 BezVG für den Umbau der Elbchaussee zwischen Sieberlingstraße und Manteuffelstraße folgende Maßnahmen zu prüfen, mit dem Ziel die Sicherheit des Straßenverkehrs zu erhöhen:
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Die Bezirksversammlung wird num Zustimmung gebeten.
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