21-1920

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Verkehrsregelungen im Knoten Bremer Straße / Friedhofstraße / Ernst-Bergeest-Weg erneut überprüfen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.01.2022
Sachverhalt

Vor wenigen Jahren wurde der Knoten komplett umgebaut und neu geregelt. Der Umbau hat zu deutlichen erhöhter Leistungsfähigkeit des Knotens auf der Bremer Straße und bei der Ein- und Ausfahrt der Friedhofstraße geführt. Dennoch wurden schon nach kurzer Zeit einige Anpassungen vorgenommen, weil sich Schwachstellen zeigten. Doch immer noch gibt die neu geschaffene Situation Anlass zu zahlreichen Beschwerden. Diese beziehen sich auf fehlende Radverkehrsanlagen, nachteilige Ampelschaltungen für Fuß- und Radverkehr, sowie Nichtbeachtung geltender Verkehrsregeln durch Autofahrende.

Der Knoten ist in der geplanten Sanierungsmaßnahme der Bremer Straße ausgespart, weil derzeit kein Sanierungsbedarf besteht. Umso wichtiger ist es, auf Grundlage der bestehenden baulichen Bedingungen mögliche Optimierungen auszuschöpfen.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Vor diesem Hintergrund beantragen wir:

1.     Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich bei den zuständigen Behörden dafür einsetzen, dass die für den Knoten getroffenen Festlegungen von Regeln grundlegend überprüft werden mit dem Ziel, die Sicherheitsbedürfnisse von zu Fuß- und Radverkehr besser zu berücksichtigen.

2.     Darüber hinaus sollen folgende konkrete Ideen für Veränderungen geprüft werden:

a.     Anordnung von Tempo 30 im Bereich des Knotens um den planungsmäßig vorgesehenen Mischverkehr für Radfahrende sicherer zu machen.

b.     Zurückverlegung von Kfz-Haltelinien und dafür Schaffung von Haltezonen für Fahrräder vor den Ampeln (auszuführen im Zuge der Sanierungsmaßnahme, weil erst dann eine Ableitung von den Hochbordradwegen auf die Fahrbahn erfolgt).

c.      Fahrradpiktogramme im Einmündungsbereich aller zum Knoten und von ihm weg führenden Straßen um allen Verkehrsteilnehmenden die vorgesehene Radverkehrsführung auf der jeweiligen Fahrbahn zu verdeutlichen.

d.     Entfernen der LSA für den Geradeausverkehr stadtauswärts an der Fußgängerquerung vor dem Friedhofseingang und Ersetzung durch ein oranges Blinklicht für den Linksabbiegeverkehr aus dem Ernst-Bergeest-Weg und den Rechtsabbiegeverkehr aus der Friedhofstraße.

e.     Verzicht auf eine eigenständige Grünphase im Ampelumlauf für die Ausfahrt des Friedhofes; stattdessen entweder eine Anforderung durch Kontaktschleife oder kompletter Verzicht auf die LSA mit Aufbiegemöglichkeit parallel zur Grünphase des Fußverkehrs.

f.       Weitere Optimierung des Ampelumlaufes für den Knoten und die Bremer Straße mit dem Ziel kürzerer Wartezeiten für den querenden Fuß- und Radverkehr.

3.     Über das Ergebnis der Prüfungen ist im MOBI zu berichten.