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Sicherheit vor Ideologie – kein Schnellschuss für die Rolfinckstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.10.2016 (Drs. 20-3427)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten,

3. zeitnah eine Planung der Verkehrsströme für die Umleitung während der Bauphase vorzulegen. Hierbei sind die Interessen und die Sicherheit der Anwohner, Schulen, Kindergärten, Seniorenheime, der Feuerwehr und der Gewerbetreibenden angemessen zu berücksichtigen,

4. die vorhandene Fußgängerampel an der S-Bahn so umzugestalten, dass ein gleichgeschaltetes zusätzliches Signal an der jetzigen Haltelinie aufgestellt wird, so dass der Verkehr dort bei Rot zum Stehen kommt,

5. die vor der Ladenzeile gegenüber des Wochenmarktes gelegenen Parkstände in der jetzigen Anzahl beizubehalten und im weiteren Verlauf der Rolfinckstraße für eine ausgewogene Bilanz von Parkständen und Baumersatzpflanzungen Sorge zu tragen. Für wegfallende Baumersatzpflanzungen der bisherigen Planung sollen an anderer Stelle, insbesondere in Sasel, geeignete Standorte gefunden und umgesetzt werden.

6. Gemeinsam unter der Beteiligung der Vewaltung – wie bereits im UGV beschlossen – mit einer zu bildenden Arbeitsgruppe von Vertretern des UGV und des Regionalausschusses zusammen mit der Ini Fels nach geeigneten Standorten, auch auf Grundlage bestehender Standortvorschläge, im Stadtteil Sasel zu suchen und eine umsetzbare Vorschlagsliste zu erarbeiten.

7. die Planung auf jeden Fall noch einmal im Regionalausschuss Alstertal vorzustellen. Die Änderungen der Planung an der EMS-HH-Maßnahme Rolfinckstraße sind dem Regionalausschuss Alstertal und der Öffentlichkeit in geeigneter Form, vorzugsweise durch Präsentation, vorzustellen. Hierbei sollen auch die Bauzeitenabwicklung sowie die Lenkung der Umleitungsverkehre dargestellt werden.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 3:

Die Planung der Verkehrsführung während der Bauzeit wird vorgelegt, sobald diese aufgestellt und mit den beteiligten Dienststellen belastbar abgestimmt wurde.

 

Zu 4:

Gemäß Rücksprachen mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) liegt an besagter Ampelanlage keine auffällige Unfalllage vor. Die vorhandene Situation wird für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer als eindeutig und verkehrssicher bewertet.

Die Aufstellung eines zusätzlichen Signals an der vorhandenen Wartelinie würde zu keiner Steigerung der Verkehrssicherheit führen, sondern hätte einen nicht mehr eindeutigen definierten,  durch die Signalanlage geschützten Bereich zur. Die aus der Nebenrichtung kommenden Verkehrsteilnehmer fänden aufgrund fehlender Signale keinen klar geregelten Verkehrsraum vor. Die Einfahrt in die Hauptrichtung wäre aufgrund einer fehlenden Einschätzungsmöglichkeit zum jeweiligen Schaltzustand der Lichtsignalanlage (LSA) mit einem hohen Unsicherheitsfaktor verbunden. Die zuständige Behörde lehnt daher unter Einbeziehung der BIS als anordnende Behörde die Errichtung zusätzlicher Signalgeber ab.

 

Zu 5:

Die derzeitige Anzahl der Parkstände wird in diesem Bereich erhalten werden. Die Planung wurde im Hinblick auf die Ausgewogenheit zwischen Parkständen und Baumpflanzungen angepasst. Die Anzahl der entfallenden Parkstände im Planungsbereich wurde von 10 auf 4 reduziert. Die Baumneupflanzungen reduzieren sich von 15 auf insgesamt 9. Es wird auf eine Pflanzung von Bäumen vor der Ladenzeile gegenüber dem Wochenmarkt verzichtet.

 

Zu 6:

Keine Betroffenheit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI).

 

Zu 7:

Die überarbeitete Planung stellt keine grundlegende Veränderung des gewählten Konzeptes dar. Die Änderungen werden in der anstehenden Schlussverschickung berücksichtigt und der Bezirksversammlung zu Kenntnis übermittelt. Sobald die Planungen zur Verkehrsführung während der Bauzeit vorliegen, wird der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) diese im Regionalausschuss Alstertal vorstellen. In diesem Zusammenhang wird die schlussverschickte Planung noch einmal in ihren Grundzügen erläutert werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n