22-2426.1

Hitzeschutz in Altona: Verschattung an Standorten ohne Baum-Pflanzmöglichkeit - Einsatz alternativer mobiler Verschattung mit Kletterpflanzen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.06.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 22.10.2026 Bezirksversammlung Ö 11.24

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.06.2026 anliegende Drucksache 22-2320B beschlossen.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 19.08.2026 zu Ziffer 3 wie folgt Stellung genommen:

Zentrales Programm Klimaanpassung

Bislang werden derartige Maßnahmen nicht aus dem Zentralen Programm Klimaanpassung gefördert. Eine Förderung im Rahmen der Maßnahme Blau-Grüne Infrastruktur (u. a. Intervention an vulnerablen Orten) würde voraussetzen, dass es sich um blau-grüne Infrastruktur handelt, die also langfristig ohne künstliche Bewässerung mit Trinkwasser auskommt.

Perspektivisch wird die Fachbehörde prüfen, inwieweit eine Möglichkeit geschaffen werden kann, anlassbezogen technische Maßnahmen in hochfrequentierten und stadtklimatisch stark belasteten Quartieren zu fördern, in denen keine ausreichende Entlastung durch blau-grüne Infrastruktur erzielt werden kann. Dabei ist u. a. die grundsätzliche Abwägung zwischen einem ggf. erhöhten Trinkwasserverbrauch in Spitzenzeiten einerseits und der notwendigen Abkühlung sowie attraktiven Naherholung an Hitzetagen andererseits einzubeziehen. Darüber hinaus gelten folgende grundsätzliche Förderbedingungen:

  • Keine laufenden Kosten: Jährliche Betriebskosten (z. B. für den Trinkwasseranschluss) sind nicht finanzierbar.
  • Keine temporären Lösungen: Mobile Elemente (wie z. B. mobile Bäume) werden nicht gefördert.
  • Nachhaltige Wirkung: Die Maßnahmen müssen im Sinne der Klimaanpassung nachweislich effizient und effektiv sein.

Über das Zentrale Programm Klimaanpassung gibt es jedoch die Möglichkeit Projekte in Bezirken zu finanzieren, sofern diese dauerhaft und fest in den Boden eingebaut und eingepflanzt sind, wie z.B. begrünte Pergolen.

Fördermöglichkeit für eine ortsfeste Verschattung mit Kletterpflanzen

Die Hamburger Gründachförderung der IFB Hamburg fördert grundsätzlich auch begrünte Pergolen mit einem Fördersatz zwischen 40 und 60 % der förderfähigen Kosten (vgl. Förderrichtlinie Hamburger Gründachförderung 2026).

Förderfähig sind dabei u. a. folgende Maßnahmen: Entfernen von Bodenbelägen, Bodenaufbereitung bzw. Bodenaustausch, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen, Bewässerungssystem, Kosten für die Fertigstellungspflege während der ersten 2 Jahre, Nebenkosten für fachliche Betreuung (Planung, Bauleitung, Prüfung, Beratung; max. 15 % der förderfähigen Kosten).

Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 €. Die Förderhöhe variiert zwischen privaten und gewerblich tätigen Antragsteller:innen.

Allerdings ist eine Förderung von Vorhaben der Stadt Hamburg selbst, d. h. wenn das Bezirksamt als Bauherr auftritt, ausgeschlossen. Förderfähig sind hingegen Projekte von öffentlichen Unternehmen und Anstalten öffentlichen Rechts (AöR).

Gestaltungs- und Nachhaltigkeitsanforderungen

An große Außenraummöbel und Pergolen, wie sie im Beispiel Stuttgart umgesetzt wurden, werden hohe Ansprüche an Gestaltung und Nachhaltigkeit gestellt. Um die beste qualitäts- und projektorientierte Lösung hinsichtlich Freiraum, Städtebau, Funktion, Ökonomie sowie Umwelt- und Sozialverträglichkeit zu finden, wäre ein Wettbewerb unter Beteiligung des Oberbaudirektors unerlässlich. Die Federführung für Maßnahmen im öffentlichen Raum obliegt dem jeweiligen Bezirksamt, nicht der Fachbehörde.

Für die Umsetzung mobiler Verschattungselemente mit Kletterpflanzen sind neben den Investitionskosten insbesondere die Kosten für Pflege, Wasseranschluss und Bewässerung zu berücksichtigen. Die Objekte benötigen einen Trinkwasseranschluss im Straßenraum oder müssen alternativ regelmäßig (ca. alle zwei Tage) per Tankwagen bewässert werden. Auch die Unterhaltungskosten und das Risiko von Vandalismus im öffentlichen Raum sind im Rahmen eines Pilotprojekts zu erproben und zu bewerten.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 19.10.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Eine flächendeckende Auswertung und Identifizierung sämtlicher potenzieller Standorte an denen Baumpflanzungen aus baulichen oder unterirdischen Gründen nicht möglich sind, zugleich aber ein besonderer Bedarf an Verschattung und Hitzeschutz besteht, ist für den gesamten Bezirk mit der derzeitigen Personalausstattung nicht leistbar. Es wird daher in Verbindung mit dem Projekt COOL Altona eine Auswahl von 1-3 prioritären Flächen für Pilotmaßnahmen ermittelt. Die hierzu notwendigen personellen Kapazitäten stehen voraussichtlich ab Januar 2027 zur Verfügung.

Zu 2:

Das Bezirksamt wird dann für die unter Punkt 1 ermittelten Standorte prüfen, welche ergänzenden Maßnahmen u.a. Verschattungselemente geeignet sind.

In diesem Zusammenhang werden potenzielle Folgekosten (Wartung/Pflege etc.) ermittelt und mit der zuständigen Fachbehörde die Bereitstellung zusätzlicher Ermächtigungen für die Piloten als auch grundsätzlich abgestimmt.

 

Zu 4:

Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden dokumentiert und in die weitere Berichterstattung an die Bezirksversammlung bzw. den zuständigen Ausschuss einfließen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.10.2026
Ö 11.24
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.