Wasserwirtschaftliche Infrastruktur im Wildgehege Klövensteen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.02.2026 anliegende Drucksache 22-1738.1B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 01.04.2026 zu Punkt 2 wie folgt Stellung genommen:
Bei dem Gutachten „Moore in Hamburg“ handelt es sich um ein hamburgweites Gutachten. Es ist zu beachten, dass das Gutachten keine detaillierte Planung für einzelne Standorte beinhaltet. Vor einer Umsetzung der Maßnahme ist daher eine vertiefende Prüfung erforderlich, ob die einzelnen Maßnahmenvorschläge sinnvoll umgesetzt werden können und den gewünschten Effekt erzielen.
Die BUKEA, Abteilung Naturschutz, verfolgt grundsätzlich das Ziel, die sensiblen und wertvollen Moorflächen im Schnaakenmoor zu erhalten und zu vernässen. In diesem Zusammenhang steht die BUKEA bereits im Austausch mit dem Bezirksamt, um das weitere Vorgehen abzustimmen und die erforderlichen Prüfungen und Untersuchungen einzuleiten.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 26.06.2026 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Gräben und wasserwirtschaftliche Infrastruktur im Wildgehege Klövensteen befinden sich aus Sicht des Bezirksamts bereits jetzt in einem ordnungsgemäßen Zustand. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind weitere Maßnahmen derzeit nicht veranlasst.
Zu 2:
Diesbezüglich und in Ergänzung zu Petitum 1 haben bereits erste Gespräche sowie eine Begehung mit der zuständigen Fachbehörde und den beteiligten Fachbereichen des Bezirksamtes stattgefunden.
Im Ergebnis soll ein hydrologisches Gutachten als Grundlage für Planung zur Maßnahmenumsetzung einschl. Regulierung der Wasserstände im NSG Schnaakenmoor unter Berücksichtigung des Binnenhochwasserschutzes beauftragt werden. Ein entsprechender Planungsraum wurde festgelegt (siehe Karte in der Anlage). Die Fachbehörde (BUKEA) hat einen Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln des ANK (Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz) zur Finanzierung des Gutachtens gestellt.
Das Bezirksamt berichtet nach Fertigstellung des Gutachtens dem zuständigen Fachausschuss.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-1738.1B
Karte Maßnahmenfläche
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