Hitzeschutz in Altona: Verschattung an Standorten ohne Baum-Pflanzmöglichkeit Einsatz alternativer mobiler Verschattung mit Kletterpflanzen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.06.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.06.2026 anliegende Drucksache 22-2320B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 10.08.2026 zu Ziffer 3 wie folgt Stellung genommen:
Zentrales Programm Klimaanpassung
Bislang werden derartige Maßnahmen nicht aus dem Zentralen Programm Klimaanpassung gefördert. Eine Förderung im Rahmen der Maßnahme Blau-Grüne Infrastruktur (u. a. Intervention an vulnerablen Orten) würde voraussetzen, dass es sich um blau-grüne Infrastruktur handelt, die also langfristig ohne künstliche Bewässerung mit Trinkwasser auskommt.
Perspektivisch wird die Fachbehörde prüfen, inwieweit eine Möglichkeit geschaffen werden kann, anlassbezogen technische Maßnahmen in hochfrequentierten und stadtklimatisch stark belasteten Quartieren zu fördern, in denen keine ausreichende Entlastung durch blau-grüne Infrastruktur erzielt werden kann. Dabei ist u. a. die grundsätzliche Abwägung zwischen einem ggf. erhöhten Trinkwasserverbrauch in Spitzenzeiten einerseits und der notwendigen Abkühlung sowie attraktiven Naherholung an Hitzetagen andererseits einzubeziehen. Darüber hinaus gelten folgende grundsätzliche Förderbedingungen:
Fördermöglichkeit für eine ortsfeste Verschattung mit Kletterpflanzen
Die Hamburger Gründachförderung der IFB Hamburg fördert grundsätzlich auch begrünte Pergolen mit einem Fördersatz zwischen 40 und 60 % der förderfähigen Kosten (vgl. Förderrichtlinie Hamburger Gründachförderung 2026).
Förderfähig sind dabei u. a. folgende Maßnahmen: Entfernen von Bodenbelägen, Bodenaufbereitung bzw. Bodenaustausch, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen, Bewässerungssystem, Kosten für die Fertigstellungspflege während der ersten 2 Jahre, Nebenkosten für fachliche Betreuung (Planung, Bauleitung, Prüfung, Beratung; max. 15 % der förderfähigen Kosten).
Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro. Die Förderhöhe variiert zwischen privaten und gewerblich tätigen Antragsteller:innen.
Allerdings ist eine Förderung von Vorhaben der Stadt Hamburg selbst, d. h. wenn das Bezirksamt als Bauherr auftritt, ausgeschlossen. Förderfähig sind hingegen Projekte von öffentlichen Unternehmen und Anstalten öffentlichen Rechts (AöR).
Gestaltungs- und Nachhaltigkeitsanforderungen
An große Außenraummöbel und Pergolen, wie sie im Beispiel Stuttgart umgesetzt wurden, werden hohe Ansprüche an Gestaltung und Nachhaltigkeit gestellt. Um die beste qualitäts- und projektorientierte Lösung hinsichtlich Freiraum, Städtebau, Funktion, Ökonomie sowie Umwelt- und Sozialverträglichkeit zu finden, wäre ein Wettbewerb unter Beteiligung des Oberbaudirektors unerlässlich. Die Federführung für Maßnahmen im öffentlichen Raum obliegt dem jeweiligen Bezirksamt, nicht der Fachbehörde.
Für die Umsetzung mobiler Verschattungselemente mit Kletterpflanzen sind neben den Investitionskosten insbesondere die Kosten für Pflege, Wasseranschluss und Bewässerung zu berücksichtigen. Die Objekte benötigen einen Trinkwasseranschluss im Straßenraum oder müssen alternativ regelmäßig (ca. alle zwei Tage) per Tankwagen bewässert werden. Auch die Unterhaltungskosten und das Risiko von Vandalismus im öffentlichen Raum sind im Rahmen eines Pilotprojekts zu erproben und zu bewerten.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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