22-0644

Harkortstraße – endlich Tempo 30 durchgängig! Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD, Volt und DIE LINKE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 10.3

Sachverhalt

Die Harkortstraße verläuft östlich des Planungsgebiets der Mitte Altona. Seit dem Spatenstich für den ersten Bauabschnitt im Herbst 2014 ist viel passiert rund 1.600 Wohnungen wurden auf den Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs bezogen, ein preisgekrönter Quartierspark und neue Nahversorgungsangebote sind entstanden, es haben vier Kitas und eine Stadtteilschule ihre Türen geöffnet.

 

In dem autoarmen Quartier haben zahlreiche Menschen, darunter viele Familien und Wohnprojekte mit unterschiedlichen Ausrichtungen, ihre Heimat gefunden. Inklusion wird großgeschrieben und die vollzogenen Maßnahmen fortlaufend evaluiert auch dank des Einsatzes des Forums „Eine Mitte für Alle“. Auf diese Weise sollen Erkenntnisse gesammelt werden, die in die Entwicklung des zweiten Bauabschnitts der Mitte Altona einfließen.

 

Im guten Austausch mit den Bürger*innen vor Ort und den Engagierten von „Eine Mitter Alle“ ist ein Dauerthema die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der Harkortstraße. Nach einem längeren Prozess zwischen dem Forum, weiteren Mitstreiter*innen, der Politik und der Verwaltung wurde sich in 2018 darauf verständigt, zwei Ampeln mit akustischem Signal zu installieren und auf der Höhe der Kleiderkasse für die Öffnungszeiten der Kita sowie südlich des Platz der Arbeiterinnen Tempo 30-Abschnitte einzurichten. Zwischen den Abschnitten sowie kommend von der Stresemannstraße ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angeordnet.

 

Seit 2019 ist die Baumaßnahme abgeschlossen; nicht zuletzt mit der Einführung eines 10-Minuten-Takts der Buslinie 30 (vorher 113) zum Fahrplanwechsel 2024/2025 im Dezember 2024 hat sich die Mobilität des Quartiers erneut verbessert. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre leiten sich weitere Anpassungswünsche und Prüfpunkte ab. Hierbei ist auch die im Oktober 2024 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung zu erwähnen, welche weitere Erleichterung für die Anordnung von Tempo 30 geschaffen hat.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, auf der Harkortstraße in Altona-Nord durchgängig Tempo-30 anzuordnen.

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, zu prüfen wie auf Höhe der Haltestellen „Platz der Arbeiterinnen“ eine bessere Querungsmöglichkeit als im Bestand für Zufußgehende geschaffen werden kann, die den Aspekt der Inklusion noch stärker berücksichtigt. Dabei ist u.a. ein Fußngerüberweg zu prüfen.

 

  1. Die BVM wird außerdem gemäß § 27 BezVG gebeten, dafür zu sorgen, dass die in 2024 zur Aufstellung vorgesehenen Fahrgastunterstände an den Haltestellen „Platz der Arbeiterinnen“ und „Eva-Rühmkorf-Straße“ zeitnah aufgebaut werden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.01.2025
Ö 10.3
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.