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Mobilitäts-Modellquartier Mitte Altona – Tempo 30 in der Harkortstraße ohne Wenn und Aber! Alternativantrag der CDU-Fraktion zur Drucksache 20-4955

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Im Zentrum von Altona entwickelt sich ein neues Quartier – die Mitte Altona. Zwischen Harkortstraße und Wasserturm entstehen zurzeit rund 1.600 neue Wohnungen auf den Flächen des stillgelegten Güterbahnhofs. Auf den Flächen der Holsten-Brauerei entsteht in den nächsten Jahren ein weiteres Wohnquartier mit noch einmal bis zu 2.000 Wohnungen.

 

Das Quartier Mitte Altona wird als ein Modellquartier für auto- und verkehrsreduziertes Wohnen geplant und gebaut, in dem die zukünftigen Bewohner angeregt werden, auf das eigene Auto zu verzichten. Daher war es auch eine zentrale Forderung der Altonaer Bezirkspolitik für die Überplanung der Harkortstraße die Einrichtung von Tempo-30, möglichst für den gesamten Abschnitt zwischen Stresemannstraße und Julius-Leber-Straße als Tempo-30-Zone.

 

Darüber hinaus sind die aus beiden Quartieren wachsende Mitte Altona ein Leuchtturmprojekt für inklusives Wohnen und Leben, das urbane Teilhabe für alle ermöglichen soll. Bereits 2016 erlangte es internationale Anerkennung durch die Vereinten Nationen, die den neuen Stadtteil als „Best-Practice“-Modell für inklusive Stadtentwicklung prämierten. Die inklusive Struktur darf nicht an den Grenzen des Quartiers enden. Die Harkortstraße muss als inklusives Scharnier zwischen den Quartieren der Mitte Altona funktionieren und entsprechend der DIN 18040-3 barrierefrei geplant und gebaut werden.

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat in der Sitzung vom 17.07.2017 die Erstverschickung zur Überplanung der Harkortstraße im Verkehrsausschuss vorgestellt. Dabei wurde zumindest die Einrichtung von Tempo 30 im mittleren Abschnitt der Straße unterhalb der Planstraße E im Bereich des Parks und im Umfeld der Theodor-Haubach-Schule sowie der neuen Schule in der Mitte Altona zugesagt. Eine für die Altonaerinnen und Altonaer wichtiger Punkt, wie es insbesondere auch bei den Bürgerbeteiligungsveranstaltungen des LSBG zum Umbau deutlich wurde.

 

Zuletzt wurde Im Dezember 2017 im Verkehrsausschuss Altona und im Januar 2018 der aktuelle Planungsstand für die Harkortstraße vorgestellt. Seit diesem Zeitpunkt ist die Schlussverschickung der Bezirksversammlung Altona noch nicht weitergeleitet worden. Wir gehen daher davon aus, dass Änderungen am Entwurf noch zulässig sind. Und die Rückmeldung aus der Altonaer Bevölkerung macht deutlich, dass Nachbesserungen dringend nötig sind.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

Der Senat sowie die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) als Obere Straßenverkehrsbehörde werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die untenstehenden Punkte umzusetzen. Weiterhin wird die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg gebeten, sich den Forderungen der Bezirksversammlung Altona anzuschließen:

 

  1. Die Harkortstraße ist als Quartiers-Erschließungsstraße zu sehen und als integrale Schnittstelle für zukunftsweisendes, inklusives und autoarmes Wohnen zu planen und zu bauen und dafür zwingend auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h auf gesamter Länge zu begrenzen.
    1. Dafür ist die Einrichtung der Harkortstraße in gesamter Länge als Tempo-30-Zone unter der Maßgabe zu prüfen, dass die Einrichtung von Ampeln, Radstreifen und Mittelinseln weiterhin möglich ist und ggf. so anzuordnen,

oder alternativ

  1. Tempo-30 als Höchstgeschwindigkeit (Streckenverbotszeichen) in gesamter Länge der Harkortstraße anzuordnen.

 

  1. Abwägungen mit Berücksichtigung der Bustaktfrequenz gemäß laufender Prüfung nach HRVV dürfen nicht gegen notwendige Verkehrsberuhigung, Schulwegsicherung, Radverkehrsplanung und der städteräumlichen Öffnung der Quartiere gestellt werden.

 

  1. Die Radfahrstreifen sind nicht nur wie geplant im nördlichen Bereich der Harkortstraße, sondern in gesamter Länge der Harkortstraße einzurichten.

 

  1. Die Harkortstraße wird in gesamter Länge nach den Maßstäben des barrierefreien Bauens im öffentlichen Verkehrsraum geplant und gebaut. Dazu zählen insbesondere die Einrichtung jeweils einer Akustik-Lichtsignalanlage im nördlichen und südlichen Bereich, sowie im mittleren Bereich auf Höhe des Parks bei der Kleiderkasse - jeweils bei den Bushaltestellen.

 

  1. Für die Zeit der Bauphase ist eine provisorische Akustik-Lichtsignalanlage im Bereich der Einmündung zur Gerichtstraße in der Nähe der Schulen und Kitas einzurichten.

 

  1. Der Bezirksversammlung ist zeitnah über die Befassung der Themen durch Senat und Fachbehörden zu berichten.

 

 

Anhänge

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