22-2046

Fischi-Haus – Rückbau statt Sanierung. Pragmatische Lösung jetzt angehen! Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 13.05.2026 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 11.1

Sachverhalt

Das im Fischers Park gelegene Fischi-Haus diente bis Mitte 2025 Musikern als Probenraum und Graffitikünstlern als Graffitifläche. Infolge der Witterung ist das Fischi-Haus in den letzten Jahren zunehmend verfallen und inzwischen abgängig. Eine Nutzung des Fischi-Hauses ist derzeit nicht möglich. Seit Mitte 2025 gibt es von Seiten der Bezirkspolitik fraktionsübergreifend Anstrengungen, das Fischi-Haus zu erhalten und seinen bisherigen Nutzergruppen die Nutzung zu kulturellen Zwecken wieder zu ermöglichen. Dabei bestand und besteht unter den politischen Vertretern, die eine Sanierung befürwortet haben, Einigkeit, dass bei der Erarbeitung einer Lösung für das Fischi-Haus den Interessen aller bisherigen Nutzergruppen, also sowohl den im Rockbüro e.V. organisierten Musikern als auch den Graffitikünstlern, Rechnung getragen werden muss.

Parallel zu den Anstrengungen der Bezirkspolitik hat seit Ende 2025 auch das Bezirksamt mit dem Rockbüro e.V. verschiedentlich Gespräche geführt mit dem Ziel, gemeinsam einen effizienten Weg zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Fischi-Hauses zu erarbeiten. Als Ergebnis dieser Gespräche hat das Bezirksamt vorgeschlagen, dass der Rockbüro e.V. sich als Projektträger der Sanierung des Fischi-Hauses annimmt und für die Deckung der antizipierten Kosten der Sanierung beim Bezirksamt einen entsprechenden Zuwendungsantrag stellt, was der Rockbüro e.V. sodann auch tat (vgl. Drucksache 22-1658), wobei die Sanierungskosten vom Rockbüro e.V. nicht exakt beziffert, sondern auf etwa 75.000 Euro geschätzt wurden. Überdies ist beabsichtigt, dass der Rockbüro e.V. einen Mietvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg über die künftige Nutzung des Fischi-Hauses als Probenraum abschließt.

Mit der Drucksache 22-1917 hat das Bezirksamt dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport im März 2026 eine Beschlussempfehlung vorgelegt, gemäß der dem Ausschuss empfohlen wird, dem Rockbüro e.V. investive Politikmittel in Höhe von 70.469 Euro und dem Bezirksamt Altona konsumtive Mittel in Höhe von 3.800 Euro für die baufachliche Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Der vom Bezirksamt vorgeschlagene Weg der Sanierung ist nicht geeignet, beiden bisherigen Nutzergruppen des Fischi-Hauses auch künftig die Nutzung des Fischi-Hauses weiter zu ermöglichen und schafft überdies weitere tatsächliche und rechtliche Probleme:

  • Dass dem Rockbüro e.V. die Rolle des Vorhabenträgers in Sachen Sanierung zugewiesen wird, obwohl der Rockbüro e.V. keinerlei Rechte (weder eigentumsrechtliche noch vertragliche) an dem Fischi-Haus hat, ist ein atypisches Vorgehen, durch das dem Rockbüro e.V. unbilligerweise eine politische und rechtliche Verantwortung für das Gelingen der Sanierung des Fischi-Hauses auferlegt wird und das, obwohl es dem Rockbüro e.V. vor allem um bezahlbare Probenräume geht und nicht primär darum, im Fischi-Haus proben zu können.
  • Die bisher veranschlagten Renovierungskosten für das Fischi-Haus basieren ausschließlich auf Schätzungen des Rockbüro e.V., Kostenvoranschläge von dritter Seite (d.h. von unabhängigen Ingenieur- oder Architekturbüros) hat es bisher nicht gegeben. Insofern gibt es derzeit keine verlässliche Grundlage, auf der beurteilt werden kann, ob die veranschlagten Sanierungskosten (auch nur im Ansatz) ausreichen, um die Sanierung des Fischi-Hauses zu finalisieren. Es besteht die Gefahr, dass die tatsächlich benötigte Summe für eine Sanierung sich späterhin als erheblich höher herausstellt als bisher angenommen.
  • Obwohl politisch mehrheitlich immer wieder gefordert, sind die Interessen der Graffitikünstler an der künftigen Nutzung des Fischi-Hauses bisher in der Planung des Bezirksamtes nicht berücksichtigt worden. Bisher vorgelegte Entwürfe des Mietvertrages zwischen Rockbüro e.V. und Freier und Hansestadt Hamburg sehen keine Duldungspflichten des Rockbüro e.V. bzw. Nutzungsrechte zugunsten der Graffitikünstler vor. Auch wenn der Mietvertragsentwurf angepasst würde: Eine saubere Abgrenzung der Nutzungsrechte im Mietvertrag ist aus vertragsgestalterischer Sicht schwierig und kann das Risiko, dass es auch künftig zu Nutzungskonflikten kommt, nicht ausschließen.

Vor diesem Hintergrund ist der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zu der Überzeugung gelangt, dass den Interessen der Musiker des Rockbüro e.V. und den Graffitikünstlern am besten entsprochen werden kann und gleichzeitig Kostenrisiken minimiert werden können, indem von dem Vorhaben der Sanierung Abstand genommen und stattdessen wie folgt vorgegangen wird: Das Fischi-Haus wird kosteneffizient so zurückgebaut, dass es als Ruine weiterhin den Graffitikünstlern als Graffitifläche dienen kann und gleichzeitig Gefährdungen von Menschen durch herabfallende Decken- oder andere Bauteile ausgeschlossen sind. Zu diesem Zweck wird das Dach des Fischi-Hauses abgetragen und die Grundmauern (ggf. nach weiterer baulicher Sicherung) stehengelassen. Gleichzeitig bemüht sich das Bezirksamt – in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für Kultur und Bildung – darum, für den Rockbüro e.V. alternative, kostengünstige Probenräume zu finden.

Ein solcher Rückbau des Fischi-Hauses hätte gegenüber der vom Bezirksamt bisher avisierten Sanierung folgende Vorteile:

  • Geringere einmalige und planbare Kosten für den Rückbau anstatt der Sanierung und Entfall etwaiger Folgekosten für Instandhaltung o.ä.
  • Gewährleistung, dass die Graffitikünstler auch künftig die Grundmauern des Fischi-Hauses für Graffitikunst nutzen können – auch als Ruine bliebe das Fischi-Haus weiterhin Ausdruck eines kreativen und vielfältigen Stadtteils.
  • Keine unbillige politische und/oder finanzielle Haftung des Rockbüro e.V. für das Gelingen einer Sanierung.
  • Vermeidung künftiger Nutzungskonflikte zwischen Musikern und Graffitikünstlern.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport der Bezirksversammlung, Folgendes zu beschließen:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten,

  1. ein Konzept (einschließlich der zu erwartenden Kosten) zu erarbeiten zum Rückbau des Fischi-Hauses, sodass es als Ruine weiterhin den Graffitikünstlern als Graffitifläche dienen kann und gleichzeitig die Gefährdungen von Menschen durch herabfallende Decken- oder andere Bauteile ausgeschlossen sind,
  1. für den Rockbüro e.V. alternative, kostengünstige Probenräume zu finden,
  1. hinsichtlich Ziffer 1 den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport und hinsichtlich Ziffer 2 den Ausschuss für Kultur und Bildung regelmäßig und umfassend über den Stand der Entwicklung zu informieren.
Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Lokalisation Beta
Fischers Park
Stadtteile

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