Fischi-Haus - Rückbau statt Sanierung. Pragmatische Lösung jetzt angehen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport
Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Ö 9.5
Das im Fischers Park gelegene Fischi-Haus diente bis Mitte 2025 Musiker:innen als Probenraum und Graffitikünstler:innen als Graffitifläche. Infolge der Witterung ist das Fischi-Haus in den letzten Jahren zunehmend verfallen und inzwischen abgängig. Eine Nutzung des Fischi-Hauses ist derzeit nicht möglich. Seit Mitte 2025 gibt es von Seiten der Bezirkspolitik fraktionsübergreifend Anstrengungen, das Fischi-Haus zu erhalten und seinen bisherigen Nutzer:innengruppen die Nutzung zu kulturellen Zwecken wieder zu ermöglichen. Dabei bestand und besteht unter den politischen Vertreter:innen, die eine Sanierung befürwortet haben, Einigkeit, dass bei der Erarbeitung einer Lösung für das Fischi-Haus den Interessen aller bisherigen Nutzer:innengruppen, also sowohl den im Rockbüro e.V. organisierten Musiker:innen als auch den Graffitikünstler:innen, Rechnung getragen werden muss.
Parallel zu den Anstrengungen der Bezirkspolitik hat seit Ende 2025 auch das Bezirksamt mit dem Rockbüro e.V. verschiedentlich Gespräche geführt mit dem Ziel, gemeinsam einen effizienten Weg zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Fischi-Hauses zu erarbeiten. Als Ergebnis dieser Gespräche hat das Bezirksamt vorgeschlagen, dass der Rockbüro e.V. sich als Projektträger der Sanierung des Fischi-Hauses annimmt und für die Deckung der antizipierten Kosten der Sanierung beim Bezirksamt einen entsprechenden Zuwendungsantrag stellt, was der Rockbüro e.V. sodann auch tat (vgl. Drucksache 22-1658), wobei die Sanierungskosten vom Rockbüro e.V. nicht exakt beziffert, sondern auf etwa 75.000 Euro geschätzt wurden. Überdies ist beabsichtigt, dass der Rockbüro e.V. einen Mietvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg über die künftige Nutzung des Fischi-Hauses als Probenraum abschließt.
Mit der Drucksache 22-1917 hat das Bezirksamt dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport im März 2026 eine Beschlussempfehlung vorgelegt, gemäß der dem Ausschuss empfohlen wird, dem Rockbüro e.V. investive Politikmittel in Höhe von 70.469 Euro und dem Bezirksamt Altona konsumtive Mittel in Höhe von 3.800 Euro für die baufachliche Prüfung zur Verfügung zu stellen.
Der vom Bezirksamt vorgeschlagene Weg der Sanierung ist nicht geeignet, beiden bisherigen Nutzer:innengruppen des Fischi-Hauses auch künftig die Nutzung des Fischi-Hauses weiter zu ermöglichen und schafft überdies weitere tatsächliche und rechtliche Probleme:
Vor diesem Hintergrund ist der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zu der Überzeugung gelangt, dass den Interessen der Musiker:innen des Rockbüro e.V. und den Graffitikünstler:innen am besten entsprochen werden kann und gleichzeitig Kostenrisiken minimiert werden können, indem von dem Vorhaben der Sanierung Abstand genommen und stattdessen wie folgt vorgegangen wird: Das Fischi-Haus wird kosteneffizient so zurückgebaut, dass es als Ruine weiterhin den Graffitikünstler:innen als Graffitifläche dienen kann und gleichzeitig Gefährdungen von Menschen durch herabfallende Decken- oder andere Bauteile ausgeschlossen sind. Zu diesem Zweck wird das Dach des Fischi-Hauses abgetragen und die Grundmauern (ggf. nach weiterer baulicher Sicherung) stehengelassen. Gleichzeitig bemüht sich das Bezirksamt – in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für Kultur und Bildung – darum, für den Rockbüro e.V. alternative, kostengünstige Probenräume zu finden.
Ein solcher Rückbau des Fischi-Hauses hätte gegenüber der vom Bezirksamt bisher avisierten Sanierung folgende Vorteile:
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport der Bezirksversammlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU, FDP und Volt, Folgendes zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten,
[Nachrichtlich: Die Fraktion DIE LINKE hat alternativ für die Drucksache 22-2101 gestimmt, die AFD-Fraktion hat alternativ für die Drucksache 22-1917 gestimmt.]
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.