22-2046.1

Fischi-Haus - Rückbau statt Sanierung. Pragmatische Lösung jetzt angehen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Ö 9.5

Sachverhalt

Das im Fischers Park gelegene Fischi-Haus diente bis Mitte 2025 Musiker:innen als Probenraumund Graffitikünstler:innen als Graffitifläche. Infolge der Witterung ist das Fischi-Haus in den letztenJahren zunehmend verfallen und inzwischen abgängig. Eine Nutzung des Fischi-Hauses istderzeit nicht möglich. Seit Mitte 2025 gibt es von Seiten der Bezirkspolitik fraktionsübergreifendAnstrengungen, das Fischi-Haus zu erhalten und seinen bisherigen Nutzer:innengruppen die Nutzungzu kulturellen Zwecken wieder zu ermöglichen. Dabei bestand und besteht unter den politischenVertreter:innen, die eine Sanierung befürwortet haben, Einigkeit, dass bei der Erarbeitung einersung für das Fischi-Haus den Interessen aller bisherigen Nutzer:innengruppen, also sowohl den imRockbüro e.V. organisierten Musiker:innen als auch den Graffitikünstler:innen, Rechnung getragenwerden muss.

Parallel zu den Anstrengungen der Bezirkspolitik hat seit Ende 2025 auch das Bezirksamt mitdem Rockbüro e.V. verschiedentlich Gespräche geführt mit dem Ziel, gemeinsam eineneffizienten Weg zum Erhalt bzw. zur Sanierung des Fischi-Hauses zu erarbeiten. Als Ergebnisdieser Gespräche hat das Bezirksamt vorgeschlagen, dass der Rockbüro e.V. sich alsProjektträger der Sanierung des Fischi-Hauses annimmt und für die Deckung der antizipiertenKosten der Sanierung beim Bezirksamt einen entsprechenden Zuwendungsantrag stellt, wasder Rockbüro e.V. sodann auch tat (vgl. Drucksache 22-1658), wobei die Sanierungskostenvom Rockbüro e.V. nicht exakt beziffert, sondern auf etwa 75.000 Euro geschätzt wurden.Überdies ist beabsichtigt, dass der Rockbüro e.V. einen Mietvertrag mit der Freien undHansestadt Hamburg über die künftige Nutzung des Fischi-Hauses als Probenraum abschließt.

Mit der Drucksache 22-1917 hat das Bezirksamt dem Ausschuss für Grün, Naturschutz undSport im März 2026 eine Beschlussempfehlung vorgelegt, gemäß der dem Ausschussempfohlen wird, dem Rockbüro e.V. investive Politikmittel in Höhe von 70.469 Euro und demBezirksamt Altona konsumtive Mittel in Höhe von 3.800 Euro für die baufachliche Prüfung zurVerfügung zu stellen.

Der vom Bezirksamt vorgeschlagene Weg der Sanierung ist nicht geeignet, beiden bisherigenNutzer:innengruppen des Fischi-Hauses auch künftig die Nutzung des Fischi-Hauses weiter zuermöglichen und schafft überdies weitere tatsächliche und rechtliche Probleme:

  • Dass dem Rockbüro e.V. die Rolle des Vorhabenträgers in Sachen Sanierungzugewiesen wird, obwohl der Rockbüro e.V. keinerlei Rechte (wedereigentumsrechtliche noch vertragliche) an dem Fischi-Haus hat, ist ein atypischesVorgehen, durch das dem Rockbüro e.V. unbilligerweise eine politische und rechtlicheVerantwortung für das Gelingen der Sanierung des Fischi-Hauses auferlegt wird unddas, obwohl es dem Rockbüro e.V. vor allem um bezahlbare Probenräume geht undnicht primär darum, im Fischi-Haus proben zu können.
  • Die bisher veranschlagten Renovierungskosten für das Fischi-Haus basierenausschließlich auf Schätzungen des Rockbüro e.V., Kostenvoranschläge von dritterSeite (d.h. von unabhängigen Ingenieur- oder Architekturros) hat es bisher nichtgegeben. Insofern gibt es derzeit keine verlässliche Grundlage, auf der beurteilt werdenkann, ob die veranschlagten Sanierungskosten (auch nur im Ansatz) ausreichen, um dieSanierung des Fischi-Hauses zu finalisieren. Es besteht die Gefahr, dass die tatsächlichbenötigte Summe für eine Sanierung sich späterhin als erheblich höher herausstellt alsbisher angenommen.
  • Obwohl politisch mehrheitlich immer wieder gefordert, sind die Interessen derGraffitikünstler:innen an der künftigen Nutzung des Fischi-Hauses bisher in der Planung desBezirksamtes nicht berücksichtigt worden. Bisher vorgelegte Entwürfe des Mietvertrageszwischen Rockbüro e.V. und Freier und Hansestadt Hamburg sehen keineDuldungspflichten des Rockbüro e.V. bzw. Nutzungsrechte zugunsten derGraffitikünstler:innen vor. Auch wenn der Mietvertragsentwurf angepasst würde: Eine saubereAbgrenzung der Nutzungsrechte im Mietvertrag ist aus vertragsgestalterischer Sichtschwierig und kann das Risiko, dass es auch künftig zu Nutzungskonflikten kommt, nicht ausschließen.

Vor diesem Hintergrund ist der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zu der Überzeugunggelangt, dass den Interessen der Musiker:innen des Rockbüro e.V. und den Graffitikünstler:innen ambesten entsprochen werden kann und gleichzeitig Kostenrisiken minimiert werden können,indem von dem Vorhaben der Sanierung Abstand genommen und stattdessen wie folgtvorgegangen wird: Das Fischi-Haus wird kosteneffizient so zurückgebaut, dass es als Ruineweiterhin den Graffitikünstler:innen als Graffitifläche dienen kann und gleichzeitig Gefährdungen vonMenschen durch herabfallende Decken- oder andere Bauteile ausgeschlossen sind. Zu diesemZweck wird das Dach des Fischi-Hauses abgetragen und die Grundmauern (ggf. nach weitererbaulicher Sicherung) stehengelassen. Gleichzeitig bemüht sich das Bezirksamt in engerAbstimmung mit dem Ausschuss für Kultur und Bildung darum, für den Rockbüro e.V.alternative, kostengünstige Probenräume zu finden.

Ein solcher Rückbau des Fischi-Hauses hätte gegenüber der vom Bezirksamt bisher avisiertenSanierung folgende Vorteile:

  • Geringere einmalige und planbare Kosten für den Rückbau anstatt der Sanierung undEntfall etwaiger Folgekosten für Instandhaltung o.ä.
  • Gewährleistung, dass die Graffitikünstler:innen auch künftig die Grundmauern des Fischi-Hauses für Graffitikunst nutzen können auch als Ruine bliebe das Fischi-Hausweiterhin Ausdruck eines kreativen und vielfältigen Stadtteils.
  • Keine unbillige politische und/oder finanzielle Haftung des Rockbüro e.V. für dasGelingen einer Sanierung.
  • Vermeidung künftiger Nutzungskonflikte zwischen Musiker:innen und Graffitikünstler:innen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport der Bezirksversammlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU, FDP und Volt, Folgendes zu beschließen:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten,

  1. ein Konzept (einschließlich der zu erwartenden Kosten) zu erarbeiten zum Rückbau des Fischi-Hauses, sodass es als Ruine weiterhin den Graffitikünstler:innen als Graffitifläche dienen kann und gleichzeitig die Gefährdungen von Menschen durch herabfallende Decken- oder andere Bauteile ausgeschlossen sind;
  1. r den Rockbüro e.V. alternative, kostengünstige Probenräume zu finden;
  1. hinsichtlich Ziffer 1 den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport und hinsichtlich Ziffer 2 den Ausschuss für Kultur und Bildung regelmäßig und umfassend über den Stand der Entwicklung zu informieren.

[Nachrichtlich: Die Fraktion DIE LINKE hat alternativ für die Drucksache 22-2101 gestimmt, die AFD-Fraktion hat alternativ für die Drucksache 22-1917 gestimmt.]

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.05.2026
Ö 9.5
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Hamburg

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