21-2169

Finanzierung der Baumpflege auf dem Gelände des HausDrei Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.04.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 22.04.2021 anliegende Drucksache 21-1901 beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 26.07.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Die dem Bezirksamt jährlich zur Verfügung stehenden Mittel für die Bauunterhaltung des Gebäudes entstammen der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur und entsprechen der Höhe nach dem Mindestsatz gem. der Veranschlagungsrichtlinien der FHH (50% des Ansatzes für Verwaltungsgebäude). Sofern der jährliche Ansatz nicht in voller Höhe verbraucht wird,  kann ein ins jeweils nächste Jahr übertragener Restbetrag theoretisch für andere Bedarfe im Sinne der Zweckbestimmung Stadtteilkultur eingesetzt werden. Der jeweilige Restbetrag würde dann jedoch nicht mehr für Bauunterhaltungszwecke zur Verfügung stehen und die erforderlichen Mittel müssten im Falle einer unvorhergesehenen baulichen Maßnahme auf jeden Fall zu Lasten anderer Zweckbestimmungen innerhalb der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur zur Verfügung gestellt werden.

 

Für den Zeitraum 2021/22 sind für das Gebäude Hospitalstraße 107 bereits u.a. folgende Maßnahmen geplant:

 

  1. Sanierung von Fassadenrissen
  2. Gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung und voraussichtlich Sanierung der Abwasseranlagen
  3. Jährliche Reinigung der Regenrinnen

 

Aus fachlicher Sicht werden die zur Verfügung stehenden Bauunterhaltungsmittel inkl. Reste allein für diese Maßnahmen voraussichtlich bereits in voller Höhe benötigt.

 

Das Bezirksamt lehnt eine Finanzierung der Baumpflegemaßnahmen aus Bauunterhaltungsmitteln daher ab, zumal es auch eine eindeutige vertragliche Verpflichtung des Mieters zur Übernahme dieser Kosten gibt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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