Herr Piotrowski begrüßt Frau von Keudell als neue ständige Vertretung im Ausschuss und weist sie auf ihre Pflichten hin, die sich aus dem Bezirksverwaltungsgesetz ergäben.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Beratung siehe TOP 4.1.
Frau Dr. Steffens erklärt, da es sich um ein Projekt zum Thema Umwelt handele, halte sie eine fachliche Beratung im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport für angemessener. Da Zuwendungsanträge zur fachlichen Beratung häufig im Ausschuss für Kultur und Bildung beraten würden, habe der Ausschuss in der Vergangenheit den größten Anteil an der Verwendung der dem Bezirk zur Verfügung stehenden Mittel gehabt. Sie bitte daher darum, die Zuwendungsanträge dem Ausschuss vorzulegen, zu dem der größte fachliche Bezug bestehe.
Frau Stödter-Erbe weist darauf hin, dass einige Zuwendungsanträge thematischen Bezug zu mehreren Ausschüssen hätten. Bei dem vorliegenden Antrag handele es sich um ein Bildungsprojekt. Da es um Umweltbildung gehe, könne sich aber auch der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport oder der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz damit befassen.
Auf Antrag von Frau Dr. Steffens fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Kultur und Bildung beschließt einstimmig (bei namentlicher Abstimmung), dass die fachliche Beratung und Beschlussfassung über den Projektantrag „Verstärkung der Umweltbildung“ der Gesellschaft für ökologische Planung e.V. im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport erfolgen soll.
Herr Piotrowski teilt dem Referenten mit, dass eine Vorstellung des Projektes in der laufenden Sitzung daher nicht zielführend sei.
[Nachtrag zu Protokoll:
Da gemäß § 14 (1) der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Überweisungen von Angelegenheiten zur abschließenden Behandlung und/ oder Entscheidung an einen anderen Ausschuss der Zustimmung des Hauptausschusses bedürfen, liegt der Projektantrag zunächst in der Sitzung des Hauptausschusses am 16.09.2021 vor.]
[Weiterer Nachtrag zu Protokoll:
Der Hauptausschuss hat auf Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz in seiner Sitzung vom 16.09.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung einstimmig beschlossen, dem Verein die beantragten Mittel zur Verfügung zu stellen (Beschlussdrucksache 21-2225B, siehe Anlage).]
Angemeldet in der Sitzung vom 07.06.2021 von der Fraktion GRÜNE.
Herr Rosenberg (Geschäftsführer des Sinti-Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen e.V. (Sinti-Verein)) und Herr Zühlke (Evangelisch-Lutherischer Kirchengemeindeverband Altona (Kirchengemeindeverband Altona)) stellen das Projekt vor und berichtet auch auf Nachfragen Folgendes:
Ausschussmitglieder aller Fraktionen sichern Unterstützung für das Projekt zu. Der Sinti-Verein könne nach abgeschlossener Spendenakquise einen Zuwendungsantrag stellen.
Frau Wolpert weist darauf hin, dass die Arbeitsgruppe Zwangsarbeit bereits die jährliche Gedenkveranstaltung für den 24.01.2022 plane, die sich mit dem Leben der Sinti*zze und Rom*nja während des Nationalsozialismus befassen werde.
Sie merkt an, einzig Mittel zur Deckung von Unterhaltskosten bereitzustellen sei schwierig, da die Bezirksversammlung keine Dauergenehmigungen erteile.
Frau Dr. Steffens berichtet, auch für die Pflege des Kapitän-Schröder-Parks werde jährlich ein Antrag auf Zuwendung im dreistelligen Bereich gestellt. Es sei möglich, die grundsätzliche Pflege durch Ehrenamtliche dadurch zu ergänzen.
Frau Stödter-Erbe bietet an, dass der Verein gerne Kontakt zu ihr aufnehmen könne.
Beratung siehe TOP 5.
Frau Wolpert betont, die Vorlage der Beschlussempfehlung des Amtes überrasche sie, da dem Amt bekannt sein sollte, dass die Mitglieder der Bezirksversammlung bereits ein Verfahren zur Benennung von Verkehrsflächen und eine eigens dafür eingerichtete Arbeitsgruppe etabliert hätten. Eine Einbindung hätte daher nach ihrer Auffassung früher geschehen sollen. Da nun die Zeit dränge, spreche sie sich für ein Zusammenkommen der Mitglieder der Arbeitsgruppe Verkehrsflächenbenennung zur Vorbereitung einer Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss im Anschluss an die Ausschusssitzung aus. Sie sei bereits mit dem Konservatorium bzgl. einer geeigneten Namensgeberin in Kontakt gewesen. Das Gelände sei zur Zeit des Nationalsozialismus Arbeitsstätte von Zwangsarbeiter*innen gewesen, weswegen sie eine entsprechende Widmung einer Straße für angemessen halte.
Herr Piotrowski weist darauf hin, sofern die Sitzung der Arbeitsgruppe eine Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss ausarbeiten wolle, müsse sie vom Ausschuss als Sprecher*innensitzung nach § 17 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung dazu legitimiert werden, Beschlüsse stellvertretend für den Ausschuss zu fassen. Dazu müssten dann in der Sprecher*innensitzung ein*e Vertreter*in jeder Fraktion anwesend sein.
Herr Heuck merkt an, er könne an einer Besprechung im Anschluss an die Sitzung aus zeitlichen Gründen nicht teilnehmen, was er sehr bedauere. Es sei sein Recht, an den Beratungen teilzunehmen. Da es um fünf zu benennende Verkehrsflächen gehe, halte er eine ausführliche Beratung für angemessen. Weiter weist er darauf hin, dass ohne die Teilnahme der FDP-Fraktion keine Beschlussfassung möglich sei.
Frau Köster erklärt, für die SPD-Fraktion werde Frau Tietjens teilnehmen.
Frau Dr. Steffens schlägt vor, dass diejenigen, die es zeitlich einrichten könnten, an der Besprechung im Anschluss an die Ausschusssitzung teilnähmen. Ein weiterer Termin mit Vertreter*innen aller Fraktionen solle dann gesucht werden.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung beschließt einstimmig (bei namentlicher Abstimmung), die Sprecher*innensitzung zur Benennung der privaten Erschließung Kolbenhöfe gemäß § 17 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung zu ermächtigen, einen Beschluss zu fassen, der als Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung in die Sitzung des Hauptausschusses am 16.09.2021 weitergeleitet wird.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE. Fortsetzung der Beratung vom 01.02.2021.
Frau Stödter-Erbe berichtet, der*die Betreiber*in der Musikschule in Ottensen sei weiterhin an einer Anmietung interessiert. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie gebe es keine Veranstaltungen, Workshops oder Unterricht in Schulen. Viele Einnahmen seien daher weggebrochen. Aktuell miete er*sie unterschiedliche Räumlichkeiten für die Musikstunden an. Die neue Schulleitung der Grundschule habe Interesse an dem Projekt signalisiert. Die Mittel für den Ausbau müssten weiterhin akquiriert werden.
Auf Nachfrage erläutert sie weiter, für den Ausbau würden voraussichtlich zusätzliche Mittel i.H.v. 25.000 – 30.000 Euro benötigt. Schulbau Hamburg (SBH) habe zugesichert, den Ausbau durchzuführen und die fertiggestellten Räumlichkeiten an den*die Betreiber*in der Musikschule zu vermieten, sobald die Mittel bereit ständen.
Frau Dr. Steffens weist darauf hin, dass es auch möglich sei, andere Räumlichkeiten zu suchen, falls der Ausbau der Kellerräume in der Grundschule Rothestraße nicht finanzierbar sei. Das VIVO in der Bahrenfelder Straße bspw. werde ohnehin umgebaut.
Frau Wolpert merkt an, SBH habe der Vermietung der Kellerräume in der Grundschule zugestimmt, da der Keller andernfalls nicht genutzt werde. Falls eine Anmietung von Räumlichkeiten im VIVO überhaupt möglich werde, sei eine Miete dort voraussichtlich höher. Das Netzwerk der Musikschule sei in der Umgebung der Rothestraße inzwischen etabliert.
Herr Heuck betont, das Ausmaß der Beschäftigung des Ausschusses mit einem*einer Einzelunternehmer*in halte er für unverhältnismäßig.
Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE. Fortsetzung der Beratung vom 03.05.2021.
Herr Ziegert bittet um Beschlussfassung über die von ihm vorgeschlagene Anbringung eines Infotextes unterhalb des Straßenschildes mit der Aufschrift „1875 – 1921 Politiker, fordert 1917 Frieden ohne Annexion, 1921 von Faschisten ermordet“.
Frau Stödter-Erbe weist darauf hin, dass die Anbringung eines Infotextes aus Politikmitteln finanziert werden müsse. Sie sichert auf Nachfrage zu, dem Ausschuss zeitnah mitzuteilen, wie hoch die Kosten für die Anbringung seien.
Herr Heuck merkt an, über den Infotext könne ebenfalls in der Sprecher*innensitzung der Arbeitsgruppe Verkehrsflächenbenennung beraten werden.
Frau Dr. Steffens meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an.
Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE. Fortsetzung der Beratung vom 07.06.2021.
Frau Wolpert berichtet, in der Hamburger Bürgerschaft habe ein Antrag der Opposition vorgelegen, den Schellfischtunnel für Veranstaltungen nutzbar zu machen. Die Behörde für Kultur und Medien berechne nun zunächst die Kosten für eine Instandsetzung. Die Idee sei bereits mehrfach beraten worden, die Kosten seien in der Vergangenheit aber unverhältnismäßig gewesen.
Angemeldet von der CDU-Fraktion.
Frau Dr. Steffens erläutert, in der Ausschusssitzung vom 07.06.2021 habe die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) berichtet, aufgrund der aktualisierten KESS-Indizierung nähmen die Grundschulklassen in Lurup ab dem Schuljahr 2021 weniger Schüler*innen auf. Dies bedeute allerdings auf die Gesamtanzahl an Luruper Grundschüler*innen gerechnet, dass es zukünftig drei Schulklassen zu wenig gebe. Die BSB plane, diese Schüler*innen auf die Grundschulen Kroonhorst am Osdorfer Born und Wesperloh zu verteilen. Sie halte die Einrichtung eines zusätzlichen Grundschulstandortes in Lurup für notwendig, da lange Schulwege für Grundschüler*innen vermieden werden sollten. Bei den Beratungen zum Schulentwicklungsplan seien bei den Regionalen Bildungskonferenzen (RBKen) keine Vorschläge angenommen worden. Sie schlage vor, einen Beschluss zu fassen, mit dem das Bezirksamt aufgefordert werde, eine RBK zu diesem Thema einzuberufen.
Herr Heuck fügt hinzu, die Argumentation der BSB zur Entscheidung für die Erweiterung der Grundschule Wesperloh anstelle eines neuen Standortes sehe er als nicht stichhaltig an. Bei den RBKen solle über ein solch grundsätzliches Thema beraten werden können.
Herr Holster weist darauf hin, dass die Themen für die RBKen in der Steuerungsgruppe festgelegt würden. Er spreche sich für eine Behandlung im Ausschuss unter Hinzuziehung von Vertreter*innen der BSB aus.
Frau Stödter-Erbe ergänzt, bei der Schulplanung handele es sich nicht um ein originäres Thema einer RBK. Sie biete an, die Bitte an die Steuerungsgruppe zu übermitteln und dem Ausschuss anschließend eine Vorgehensweise aus der Steuerungsgruppe vorzuschlagen.
Herr Piotrowski betont, er halte es durchaus für eine mögliche Aufgabe der RBKen, sich mit der Schulentwicklung eines Stadtteils zu befassen.
Frau Dr. Steffens insistiert, die Steuerungsgruppe werde zur Hälfte von Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes besetzt. Sie schlage daher vor, das Bezirksamt gemäß § 19 Bezirksverwaltungsgesetz aufzufordern, den Vorschlag in der Steuerungsgruppe zu thematisieren. Die Bürger*innen in Lurup beschäftigten sich ebenfalls in verschiedenen Gremien mit der Entwicklung.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig (bei namentlicher Abstimmung), folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Behörde für Schule und Berufsbildung als Steuerungsgruppe für Regionale Bildungskonferenzen das Thema „Grundschulplanung in Lurup unter dem Gesichtspunkt der neuen KESS-Indizierung“ spätestens bis zum Ende des ersten Quartals 2022 zu planen und durchzuführen. Inhaltlich soll die Unterbringung von mindestens drei zusätzlichen Grundschulzügen im Raum Lurup erörtert werden. Hierbei sind grundsätzlich alle Optionen zu diskutieren, insbesondere die Möglichkeit, einen zusätzlichen Grundschulstandort in Lurup zu schaffen.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE neu aufgenommen.
Herr Burgucuoglu berichtet, mehrere im Bezirk ansässige Vereine seien auf ihn zugekommen, da sie seit Beginn der Corona-Pandemie Schwierigkeiten hätten, die Mieten ihrer Räumlichkeiten zu generieren. Einige Verein hätten zwischenzeitlich Zuwendungen erhalten, besonders aber der Verein ARZUM Arbeiter Kulturverein e.V. habe weiterhin Schwierigkeiten. Der Zuwendungsantrag des Vereins sei Anfang 2021 aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung der Freien und Hansestadt Hamburg abgelehnt worden. Er bitte das Amt um eine Auskunft, wie den Vereinen geholfen werden könne.
Frau Dr. Steffens regt das Ende der Debatte an, da es sich aus ihrer Sicht nicht um ein Thema des Ausschusses für Kultur und Bildung handele.
Herr Ziegert betont, die gemeinten Vereine leisteten Kulturarbeit.
Herr Piotrowski bittet die Ausschussmitglieder um Vorschläge zum weiteren Vorgehen.
Frau Wolpert weist darauf hin, um Vereinen eine Zuwendung zukommen zu lassen, müsse ein Antrag vorliegen. Es sei allerdings nicht möglich, einen Antrag für in der Vergangenheit liegende Kosten zu stellen. Die meisten Vereine seien bereits im Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit bekannt. Sie bitte das Amt, die Antragsteller*innen darüber zu informieren, dass sie ihre Anträge erneut stellen könnten.
Herr Heuck schlägt vor, sobald neue Anträge vorlägen, diese zur fachlichen Beratung in den passenden Ausschuss zu geben. Dieser könne dann bei Bedarf, einen anderen Fachausschuss um eine Einschätzung bitten.
Frau Stödter-Erbe erläutert, aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung sei es dem Amt in der ersten Jahreshälfte 2021 nicht möglich gewesen, neue Projekte zu fördern. Daher sei Anfang 2021 die Ablehnung erfolgt. Sie sichert zu, die dem Amt bekannten Antragsteller*innen über die Möglichkeit der erneuten Antragstellung zu informieren.
Beratung siehe TOP 13.1.
Beratung siehe TOP 13.1.
Frau Stödter-Erbe berichtet, zur Vorbereitung auf die Sitzung seien ihr wie erbeten Fragen von der Fraktionen von GRÜNE und CDU zugegangen.
Der Terminus „gebundene und verplante Mittel“ stehe zum einen für durch Zuwendungsbescheide gebundene, aber noch nicht ausgezahlte Mittel und zum anderen für durch das Fachamt Interner Service (IS) reservierte oder verplante Mittel zur Unterhaltung des Stadtteilkulturzentrums HausDrei e.V. IS reserviere Mittel für eventuell notwendig werdende größere Maßnahmen.
Die Summe der zweckgebundenen Mittel für die Unterhaltung des HausDrei e.V. setze sich zusammen aus Mitteln der institutionellen Förderung sowie aus Mitteln für Projekte der Stadtteilkultur. Da die Mittel zur Unterhaltung benötigt würden, könne die Zweckbindung nicht aufgehoben werden.
Sie erläutert weiter, die Korrektur der Drs. 21-2213 (siehe TOP 13) habe erfolgen müssen, da dem Bezirksamt ein Fehler bei der Berechnung unterlaufen sei. Die aus dem Vorjahr durch Bescheide gebundenen Stadtteilkulturmittel seien zunächst nicht in die Berechnung eingeflossen.
Reste – nicht mehr durch Bescheide gebundene Mittel – gebe es sehr selten. Sofern sie vorlägen, würden sie grundsätzlich zu den Mitteln zurückgeführt, aus denen sie entnommen worden seien. Würden bspw. Anträge auf Projektförderung zurückgezogen, würden die bis dahin gebundenen Mittel freigesetzt und wieder der Projektförderung zugeführt. Im Bereich der institutionellen Förderung sei es noch nie zu einer Rückforderung gekommen.
Sollten bereits gebundene Mittel freigegeben werden, müsse die Finanzbehörde bestätigen, dass das Bezirksamt mit den dann nicht mehr gebundenen Mitteln weiterarbeiten dürfe.
Sie weist auf Nachfrage darauf hin, dass die Angaben in der vorliegenden Drucksache den Stand vom 30.06.2021 abbildeten.
Sie sichert auf Bitte von Frau Wolpert zu, die Leitung des Fachamts Interner Service um Übersendung der Jahresplanung für die Jahre 2021 und 2022 in Worten und Summe zu bitten.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Eine solche Jahresplanung existiert für den genannten Zeitraum nicht. Die für die Gebäudeunterhaltung zur Verfügung stehenden Mittel werden hauptsächlich situationsbezogen bei sich kurzfristig ergebendem Bedarf eingesetzt. Größere planbare Maßnahmen werden nicht aus Bauunterhaltungsmitteln finanziert.]
Frau Dr. Steffens betont, dass mehreren Ausschussmitgliedern weiterhin nicht klar sei, wie der Mittelabflussbericht zu verstehen sei und wie sich verschiedene Summen zusammensetzten. Sie bitte das Amt um eine erneute Erläuterung der Berechnungen und der Vorgehensweisen durch eine*n andere*n Mitarbeiter*in des Amtes.
Frau Köster schlägt vor, zu dieser Vorstellung eine Sprecher*innensitzung abzuhalten.
Frau Stödter-Erbe bittet die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung um die Organisation dieser Sprecher*innensitzung.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig (bei namentlicher Abstimmung), folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Nachzahlung der im Kalenderjahr 2019 angefallenen Betriebskosten sowie die erhöhten Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen werden dem Verein Altonaer Stadtarchiv e.V. Politikmittel in Höhe von 1.441,03 Euro zur Verfügung gestellt.
Frau Stödter-Erbe berichtet auf Nachfrage, andere Fonds wie bspw. der Integrationsfonds oder der Quartiersfonds III ständen leider nicht zur Verfügung.
Frau Wolpert meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Frau Dr. Steffens merkt an, es sei vereinbart worden, grundsätzlich aus Stadtteilkulturmitteln keine Stadtteilfeste zu fördern.
Frau Wolpert meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Die aktualisierte Projektmittelliste (Anlage) liegt als Tischvorlage vor und wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Anträge SKP-30 und -32 (Anlage) liegen als Tischvorlage vor und werden vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Wolpert merkt auf Nachfrage an, bei dem Veranstaltungsort „Kesselhaus“ (SKP-22) handele es sich um einen Raum im Stadtteilarchiv Ottensen – Geschichtswerkstatt für Altona e.V.
Sie spricht sich weiterhin dafür aus, dem Projekt SKP-26 keine Mittel zur Verfügung zu stellen, da aus den Antragsunterlagen nicht hervorgehe, ob das Projekt schon stattgefunden habe.
Herr Heuck weist auf die Unvollständigkeit der Antragsunterlagen des Projektes SKP-28 hin.
Frau Stödter-Erbe betont auf Nachfrage, das Amt weise alle Antragsteller*innen, deren Projektbeginn in naher Zukunft ab der Antragstellung geplant sei, auf die Möglichkeit hin, einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.
Sie erläutert weiter, dass das Projekt SKP-32 nicht förderfähig sei, da es bereits begonnen habe, aber kein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliege. Auch wenn noch nicht alle Veranstaltungen des Projektes stattgefunden hätten, habe das Vorhaben mit dem Beginn der Planung offiziell begonnen.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung stimmt über die Anträge auf Projektförderung wie folgt ab:
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss beschließt auf die Nachfrage des Büros, das die Denkmaltafeln im Bezirk überprüft (Anlage), einvernehmlich, auf den Denkmaltafeln ausschließlich Text zu verwenden.
Der Ausschuss legt einvernehmlich fest, in der Sitzung am 04.10.2021 über die Anfrage aus Maltepe, Türkei, zu einer vertieften Partnerschaft zu beraten.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung einigt sich einvernehmlich darauf, die Sitzung vom 06.06.2022 auf Montag, den 30.05.2022 vorzuziehen und die Sitzung vom 03.10.2022 auf Montag, den 26.09.2022 vorzuverlegen. Sollte am 26.09.2022 der Ältestenrat um 18 Uhr tagen, schlägt der Ausschuss für Kultur und Bildung vor, den Sitzungsbeginn auf 18:30 Uhr zu verlegen.
Frau Wolpert betont auf Nachfrage von Frau Stödter-Erbe, der Verein Lichtwark-Forum e.V. solle für das Projekt „Lurupina 2022“ Mittel aus dem Quartiersfonds beantragen anstelle von Stadtteilkulturmitteln.
Herr Heuck bittet darum, auch als stellvertretender Ausschussvorsitzender zukünftig das Hinweisblatt sowie die Anwesenheitsliste zu erhalten.